Discussion:
Fernbahnticket in S-Bahn in Berlin nutzbar?
(zu alt für eine Antwort)
Andreas Borutta
vor 4 Jahren
Permalink
Moin.

Zwei Beispiele von Fernbahntickets:

1
Berlin Yorkstr.(S1) -> Hannover Hbf
BC 25
Zugtypen: S, ICE
Supersparpreis (kein Cityticket)
Preis: 35,90

2
Berlin Hbf -> Hannover Hbf
BC 25
Zugtypen: ICE
Supersparpreis (kein Cityticket)
Preis: 35,90


Die Preise sind also identisch.

Frage:
Darf man auch mit dem zweiten Fernbahnticket die S-Bahn ohne
zusätzliches S-Bahn-Ticket nutzen?
Falls eine Randbedingung eine Rolle spielt: der Nutzer wohne in
Berlin, die Haltestelle Yorkstr.(S1) sei die nächste zu seiner
Wohnadresse.

Der freundliche Herr vom Telefonsupport der S-Bahn-Berlin wußte es
nicht.

Meiner eigenen Erinnerung gab es mal sowas wie "Stadtbahn Berlin".

Dabei gab man als Start- oder Zielbahnhof "BERLIN" ein.

Dann konnte man eine bestimmte Gruppe von S-Bahnhöfen damit nutzen.

Ich konnte zu dem Thema nix Schriftliches von der Bahn finden.

Danke.

Andreas
--
http://fahrradzukunft.de
Ulf Kutzner
vor 4 Jahren
Permalink
Auch moin,
Post by Andreas Borutta
1
Berlin Yorkstr.(S1) -> Hannover Hbf
Ist auch der S-Bahn-Halt eingeklammert?
Post by Andreas Borutta
BC 25
Zugtypen: S, ICE
Supersparpreis (kein Cityticket)
Preis: 35,90
2
Berlin Hbf -> Hannover Hbf
BC 25
Zugtypen: ICE
Supersparpreis (kein Cityticket)
Preis: 35,90
Die Preise sind also identisch.
Das muß durchaus nicht immer so sein.
Post by Andreas Borutta
Darf man auch mit dem zweiten Fernbahnticket die S-Bahn ohne
zusätzliches S-Bahn-Ticket nutzen?
Falls eine Randbedingung eine Rolle spielt: der Nutzer wohne in
Berlin, die Haltestelle Yorkstr.(S1) sei die nächste zu seiner
Wohnadresse.
Der freundliche Herr vom Telefonsupport der S-Bahn-Berlin wußte es
nicht.
Meiner eigenen Erinnerung gab es mal sowas wie "Stadtbahn Berlin".
Diese Tarif(!)bezeichnung scheint mir schon länger der Geschichte
anzugehören.
Post by Andreas Borutta
Dabei gab man als Start- oder Zielbahnhof "BERLIN" ein.
Dann konnte man eine bestimmte Gruppe von S-Bahnhöfen damit nutzen.
Ich konnte zu dem Thema nix Schriftliches von der Bahn finden.
Die Gleichstellung bei Nichterwähnung eines NV-Vor- bzw. Nachlaufs
wird nicht nur von mir als tarifliche Grauzone angesehen.

Gruß, ULF
Till Kinstler
vor 4 Jahren
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Post by Ulf Kutzner
Die Gleichstellung bei Nichterwähnung eines NV-Vor- bzw. Nachlaufs
wird nicht nur von mir als tarifliche Grauzone angesehen.
Ich finde, der schon im anderen Posting erwähnte Abschnitt "3.7 Teil 7
Tarifliche Gleichstellungen" in
<https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/entfernungswerk/mdb_327291_1_erluterungen_zum_entfernungswerk.pdf>
ist da recht eindeutig: "Sie gilt für alle mit dem tarif-/preisbildenden
Bahnhof tariflich gleichgestellten Bahnhöfe und grundsätzlich für alle
Fahrkartengattungen." sowie "Fahrkarten mit Gleichstellungen werden
erstellt, wenn der Abgangs- oder der Zielbahnhof im Verzeichnis der
gleichgestellten Bahnhöfe enthalten ist und die Entfernung ab oder zum
zugehörigen preisbildenden Tarifpunkt größer oder gleich der angegebenen
Entfernung „ab km“ ist." Gleichstellung ist also eine Eigenschaft jeder
Fahrkarte, bei der die Voraussetzungen für eine Gleichstellung erfüllt sind.
Dass die Gleichstellung explizit auch bei Supersparpreisen zur Anwendung
kommt, zeigt auch nochmal die Tabelle in jenem Abschnitt.

Grüße,
Till
Till Kinstler
vor 4 Jahren
Permalink
Post by Andreas Borutta
Darf man auch mit dem zweiten Fernbahnticket die S-Bahn ohne
zusätzliches S-Bahn-Ticket nutzen?
Wenn der Fahrschein ab "Berlin" "BERLIN" o.ä. ausgestellt ist: ja.
Sollte im zweiten Fall eigentlich so sein (bei Online-Tickets ist die
Angabe im Bereich "Fahrkarte" tariflich relevant, nicht, was ggf. unter
"Ihre Reiseverbindung" steht).
Grund ist die sogenannte "tarifliche Gleichstellung", die unter
bestimmten Bedingungen greift. Erläutert ist das im Abschnitt "3.7 Teil
7 Tarifliche Gleichstellungen" in
<https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/entfernungswerk/mdb_327291_1_erluterungen_zum_entfernungswerk.pdf>.
Die vollständige Tabelle der tariflichen Gleichstellungen findet sich in
<https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt_2020/mdb_323808_5_gleichstellungen_sortiert_nach_tarifpunkt.pdf>.
Demnach fällt Yorkstraße also bei Fahrscheinen für eine tarifliche
Entfernung über 101 km unter die Sammelbezeichnung "Berlin".
Tarifliche Gleichstellung ist aber nicht das gleiche wie "City-Ticket"
und gilt in Berlin deswegen nur bei Benutzung von Zügen, die nach
DB-Tarif benutzbar sind (im Wesentlichen S-Bahn, Regional- und
Fernzüge), nicht für den sonstigen ÖPNV. Zum Beispiel von Frankfurter
Allee könnte man also mit der S-Bahn über Ostkreuz zum Hauptbahnhof
fahren, aber nicht mit der U5.

Grüße,
Till
Andreas Borutta
vor 4 Jahren
Permalink
Post by Till Kinstler
Post by Andreas Borutta
Darf man auch mit dem zweiten Fernbahnticket die S-Bahn ohne
zusätzliches S-Bahn-Ticket nutzen?
Wenn der Fahrschein ab "Berlin" "BERLIN" o.ä. ausgestellt ist: ja.
Der zweite Fahrschein ist ab "Berlin Hbf" ausgestellt.
Im Bereich "Handy Ticket", da Du ja "Bereich Fahrkarte" erwähnst.

"BERLIN" lässt sich online in der Reiseauskunft zwar auswählen, aber
sobald man "Zur Angebotswahl" wählt, wechselt es automatisch zu
"Berlin Hbf".
...
Klingt gut! Das ist erfreulich.
Post by Till Kinstler
Tarifliche Gleichstellung ist aber nicht das gleiche wie "City-Ticket"
und gilt in Berlin deswegen nur bei Benutzung von Zügen, die nach
DB-Tarif benutzbar sind (im Wesentlichen S-Bahn, Regional- und
Fernzüge), nicht für den sonstigen ÖPNV. Zum Beispiel von Frankfurter
Allee könnte man also mit der S-Bahn über Ostkreuz zum Hauptbahnhof
fahren, aber nicht mit der U5.
Das ist klar. Daher habe ich ja auch extra im Ausgangsposting nur über
S-Bahn gesprochen und auch die Fahrzeugtypen bei den Verbindungen
erwähnt.


Andreas
--
http://fahrradzukunft.de
Ulf Kutzner
vor 4 Jahren
Permalink
...
Ob S-Bahn, RB oder RE, macht innerhalb der Gleichstellung den
Kohl auch nicht fett. Yor*c*kstraße dürfte keine RB/RE haben.

Manche Regionalzüge werden nicht von der DB betrieben. Auch dort
gilt die Gleichstellung gleichermaßen (oder auch gleichermaßen nicht),
aber dort dürfte anderes Kontrollpersonal unterwegs sein.

Schlimmstenfalls kann eine Kontrollbeanstandung dazu führen, daß der
gebuchte und zwingend zu benutzende Fernzug nicht mehr erreicht werden
kann. Je nach Reisesituation möge man das Risiko eingehen oder auch nicht.

Von Start- und/oder Meldeadresse hängt die Chose nicht ab.

Ich gehe davon aus, daß eine ergänzende VBB-Zeitkarte nicht zur Verfügung steht,
sonst hättest Du nicht gefragt, oder?

Bleibt noch die Möglichkeit, daß auf der S-Bahn Betriebsstörung ist und
der zwingend zu erreichende Fernzug nicht erreicht wird. Im Hinblick
auf die Nutzung des Folgefernzugs und die Geltendmachung von Fahrgastrechten
mag DB FV sich entgegenkommender zeigen, wenn ein Vorlauf eingetragen
ist.

Sollte ein rechtskräftiges Urteil erstritten werden, immer her damit!

Gruß, ULF
Andreas Borutta
vor 4 Jahren
Permalink
Post by Ulf Kutzner
Ich gehe davon aus, daß eine ergänzende VBB-Zeitkarte nicht zur Verfügung steht,
sonst hättest Du nicht gefragt, oder?
Es stimmt zwar, dass ich keine VBB-Zeitkarte verwende, weil ich fast
immer Rad in der Stadt fahre, aber die Frage hätte ich auch mit
Zeitkarte gestellt, weil sie ja für alle an- und abreisenden Gäste von
außerhalb spannend ist.
Post by Ulf Kutzner
Bleibt noch die Möglichkeit, daß auf der S-Bahn Betriebsstörung ist und
der zwingend zu erreichende Fernzug nicht erreicht wird. Im Hinblick
auf die Nutzung des Folgefernzugs und die Geltendmachung von Fahrgastrechten
mag DB FV sich entgegenkommender zeigen, wenn ein Vorlauf eingetragen
ist.
Guter Punkt. Ich werde es mir wohl zur Gewohnheit machen in Zukunft
immer Yor*c*kstr.(S1) auf der Fahrkarte einzutragen.
Post by Ulf Kutzner
Sollte ein rechtskräftiges Urteil erstritten werden, immer her damit!
+1

Andreas
--
http://fahrradzukunft.de
Till Kinstler
vor 4 Jahren
Permalink
Post by Ulf Kutzner
Bleibt noch die Möglichkeit, daß auf der S-Bahn Betriebsstörung ist und
der zwingend zu erreichende Fernzug nicht erreicht wird. Im Hinblick
auf die Nutzung des Folgefernzugs und die Geltendmachung von Fahrgastrechten
mag DB FV sich entgegenkommender zeigen, wenn ein Vorlauf eingetragen
ist.
Selbstverständlich gelten Fahrgastrechte aber auch bei tariflicher
Gleichstellung. Und eine evtl. mit der Fahrkarte ausgegebene
Fahrplanauskunft spielt dabei keine Rolle, sondern nur, wie am Ende
tatsächlich gefahren wurde im Rahmen der Gültigkeit der Fahrkarte. Sonst
könnte man ja auch einfach bei jedem Flexpreis erstmal die Gewährung von
Fahrgastrechten ablehnen.
Wie kürzlich schon in einem anderen Thread erwähnt, mache ich
gelegentlich Fahrgastrechte bei Anschlussverlusten von
Zubringer-S-Bahnen von tariflich gleichgestellten Berliner
S-Bahnhaltestellen zum Fernverkehr geltend, die stets ohne Nachfragen
o.ä. gewährt wurden. Warum auch nicht?
Beim "City-Ticket" gibt's Fahrgastrechte nur bei Nutzung von
"Eisenbahnen", nicht hingegen bei Nutzung anderer Verkehrsmittel
(U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse ...[*]).
Post by Ulf Kutzner
Sollte ein rechtskräftiges Urteil erstritten werden, immer her damit!
Wird nicht nötig sein, die Rechte werden gewährt.

Grüße,
Till

[*] hmm, höchstens, falls diese Verkehrsmittel nach Eisenbahn-Tarifen
nutzbar sind? Aber gibt es solche Fälle, wo solche Verkehrmittel
innerhalb eines City-Ticket-Gebiets tariflich als Eisenbahnen nutzbar
sind? Andererseits: Käme es überhaupt auf den Tarif an? Hat jemand im
Kopf, wie die EU-Verordnung zu den Fahrgastrechten "Eisenbahnverkehr"
definiert?
Ulf Kutzner
vor 4 Jahren
Permalink
Post by Till Kinstler
Post by Ulf Kutzner
Bleibt noch die Möglichkeit, daß auf der S-Bahn Betriebsstörung ist und
der zwingend zu erreichende Fernzug nicht erreicht wird. Im Hinblick
auf die Nutzung des Folgefernzugs und die Geltendmachung von Fahrgastrechten
mag DB FV sich entgegenkommender zeigen, wenn ein Vorlauf eingetragen
ist.
Selbstverständlich gelten Fahrgastrechte aber auch bei tariflicher
Gleichstellung. Und eine evtl. mit der Fahrkarte ausgegebene
Fahrplanauskunft spielt dabei keine Rolle,
Jetzt übertreibst Du ein wenig, denn als Anschluß zählt insbesondere
das, was als solcher beauskunftet wurde. Allerdings kann man die
Auskunft auch nach Fahrkartenerwerb ziehen.
Post by Till Kinstler
sondern nur, wie am Ende
tatsächlich gefahren wurde im Rahmen der Gültigkeit der Fahrkarte. Sonst
könnte man ja auch einfach bei jedem Flexpreis erstmal die Gewährung von
Fahrgastrechten ablehnen.
Wie kürzlich schon in einem anderen Thread erwähnt, mache ich
gelegentlich Fahrgastrechte bei Anschlussverlusten von
Zubringer-S-Bahnen von tariflich gleichgestellten Berliner
S-Bahnhaltestellen zum Fernverkehr geltend, die stets ohne Nachfragen
o.ä. gewährt wurden. Warum auch nicht?
Hast Du da auch bei Angebotspreisen stets Nullvorlauf vor der Zugbindung?
Marc Haber
vor 4 Jahren
Permalink
Post by Till Kinstler
Selbstverständlich gelten Fahrgastrechte aber auch bei tariflicher
Gleichstellung. Und eine evtl. mit der Fahrkarte ausgegebene
Fahrplanauskunft spielt dabei keine Rolle, sondern nur, wie am Ende
tatsächlich gefahren wurde im Rahmen der Gültigkeit der Fahrkarte. Sonst
könnte man ja auch einfach bei jedem Flexpreis erstmal die Gewährung von
Fahrgastrechten ablehnen.
Wenn ich mit Flexpreis von Heidelberg via Weinheim nach Stuttgart
fahre, bekomme ich den Umweg berechnet, der steht aber nicht auf der
Wegevorschrift der Fahrkarte. Von der DB erhielt ich (telefonisch) die
Auskunft, das wäre systembedingt und ich sollte dem Zugpersonal die
zur Fahrkarte gehörende Fahrplanauskunft zeigen. Mehr könne man nicht
für mich tun.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
Ulf Kutzner
vor 4 Jahren
Permalink
...
Das ist eine Spitzstrecke, deren Anlegung man im
Fernverkehrstarifraum wohl für unnötig hielt (im Regelbetrieb
wäre es wohl Stichstrecke), die aber bei besonderen Betriebssituationen
Bestandteil zeitschneller Verbindungen sein kann.

Brauchst Du es nur zur Wahrnehmung eines Zwischendurchtermins in Weinheim,
könnte die Sache schon wieder aners aussehen. Andererseits, wenn die Auskunft
einen Preis auswirft...

Ach ja, da war noch eine Paralleldiskussion mit BaWü-Tarif für Stichstrecken
mit Mehrfachdurfahrungen von Verkehrshalten...
Marc Haber
vor 4 Jahren
Permalink
...
Zwischendurchtermin in Weinheim, Auskunft hat Preis ausgeworfen UND
eine Fahrkarte verkauft, die auch in der Tat teurer war als
Heidelberg-Stuttgar direkt mit eben diesem Fernzug.

Richtig lustig ist das dann bei Sparpreisen, weil da der verlangte
Umweg (so Nahverkehr) nicht nachweisbar ist.
Post by Ulf Kutzner
Ach ja, da war noch eine Paralleldiskussion mit BaWü-Tarif für Stichstrecken
mit Mehrfachdurfahrungen von Verkehrshalten...
Ich rede vom DB-Personentarif.

Grüße
Marc
--
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Ulf Kutzner
vor 4 Jahren
Permalink
...
Weiß ich doch; Dein Beispiel kenne ich zudem von und aus Zeiten,
da bei Euch noch gar kein Landestarif, schon gar nicht für Einzelfahrten,
auflag, und es war WIMRE IC enthalten.

Till Kinstler
vor 4 Jahren
Permalink
Post by Andreas Borutta
Post by Till Kinstler
Post by Andreas Borutta
Darf man auch mit dem zweiten Fernbahnticket die S-Bahn ohne
zusätzliches S-Bahn-Ticket nutzen?
Wenn der Fahrschein ab "Berlin" "BERLIN" o.ä. ausgestellt ist: ja.
Der zweite Fahrschein ist ab "Berlin Hbf" ausgestellt.
Hannover ist mehr als 100 Tarif-KM von Berlin-Friedrichstraße entfernt
und beim Supersparpreis gilt - wie gesagt - auch die tarifliche
Gleichstellung. Im Fahrkartenteil des Handy-Tickets sollte also irgendwo
Berlin - Hannover stehen, das Ticket also für Berlin - Hannover
"ausgestellt" sein, unabhängig davon, welcher tariflich gleichgestellter
Bahnhof bei der Verbindungssuche angegeben wurde. Ich weiß nicht, wie
Handytickets genau dargestellt werden, habe kein aktuell gültiges zum
Nachsehen. Ein "Online-Ticket" (PDF) sieht so aus:
<Failed to load image: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/5/57/OnlineTicket_DeutscheBahn_200dpi.png>.
Da stehen die tariflich relevanten Angaben im Bereich Fahrkarte oben
links. Bei diesem Beispiel ist das eine Fahrkarte von Köln
(Sammelbezeichnung) nach Ulm (weitere Sammelbezeichnung). Was unten bei
"Ihre Reiseverbindung" steht ist tariflich nicht relevant. Mit dieser
Fahrkarte könnte man also auch von Köln-Ehrenfeld nach Ulm-Söfflingen
statt von Hauptbahnhof zu Hauptbahnhof fahren.
Wie gesagt, irgendwo müsste im Handyticket "Berlin - Hannover" stehen.
Bei echten Zweifeln sollte es zu dem Handyticket auch ein PDF-Ticket
geben (bei Buchung per Mail zugestellt. im Konto unter bahn.de abrufbar
und/oder unter
<https://fahrkarten.bahn.de/privatkunde/start/start.post?lang=de&redirected=1#stay>
zu finden).
Post by Andreas Borutta
"BERLIN" lässt sich online in der Reiseauskunft zwar auswählen, aber
sobald man "Zur Angebotswahl" wählt, wechselt es automatisch zu
"Berlin Hbf".
"BERLIN" ist in der Reiseauskunft eine Sammelbezeichnung mehrerer
Berliner Bahnhöfe (welche genau?), hat an der Stelle aber nichts mit der
tariflichen Gleichstellung zu tun. Es umfasst nicht alle tarifliche
gleichgestellten Bahnhöfe, aber je nach Anfrage kann z.B. auch mal
Lichtenberg oder Gesundbrunnen als "BERLIN" rauskommen...
Für die tarifliche Gleichstellung braucht man beim Kauf der Fahrkarte
nix tun. Die bekommt man automatisch, wenn die Bedingungen dafür erfüllt
sind. Bei einem Supersparpreis von Berlin Hbf nach Hannover Hbf sind die
erfüllt, so dass eine Fahrkarte Berlin - Hannover heraus kommen sollte.

Grüße,
Till
Marc Haber
vor 4 Jahren
Permalink
Post by Till Kinstler
Hannover ist mehr als 100 Tarif-KM von Berlin-Friedrichstraße entfernt
und beim Supersparpreis gilt - wie gesagt - auch die tarifliche
Gleichstellung. Im Fahrkartenteil des Handy-Tickets sollte also irgendwo
Berlin - Hannover stehen, das Ticket also für Berlin - Hannover
"ausgestellt" sein, unabhängig davon, welcher tariflich gleichgestellter
Bahnhof bei der Verbindungssuche angegeben wurde.
Ich weiß nicht wie das bei Handytickets aussieht, aber wenn ich einen
Sparpreis von Hamburg Klein Flottbek nach irgendwo kaufe, steht da
"NV*Hamburg-Altona(ICE...)"; wenn ich den Sparpreis ab Altona kaufe,
ist die Fahrt von Klein Flottbek nach Altona wegen der tariflichen
Gleichstellung ebenfalls enthalten, aber das "NV*" fehlt. Das wurde
mir schonmal beanstandet. Leider hatte der Prüfdienst bei der Einfahrt
nach Altona keine Lust mehr weiterzudiskutieren und hat mich ohne FN
weiterfahren lassen ("aber nur aus Kulanz!").

Grüße
Marc
--
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Ulrich Onken
vor 4 Jahren
Permalink
...
Ich fahre öfters von Basel in einen Vorort von Dortmund und zurück. Die
Vorort-Bahnhöfe sind (zumindest im Süden der Stadt) tariflich mit
Dortmund Hbf gleichgestellt. Es ist völlig egal, welchen Vorortbahnhof
ich wähle, der Preis und die Wegevorschrift auf dem Handy-Ticket sind
immer gleich, also z.B:

Dortmund - Basel Bad Bf, mit ICE, (SSPX....)
Über: NV*DO-HBf ....

Einen weiteren ICE-Halt gibt es anders als in Hamburg nicht, deshalb
steht dort immer NV* dabei. Auch wenn ich mal geplant direkt vom
Hauptbahnhof fahre, gebe ich fürs Ticket den/einen Vortbahnhof an, um am
Tag der Reise flexibel zu sein. Wenn in Gegenrichtung der ankommende ICE
Verspätung hat, dann hat man bei einer NV-Strecke im Stundentakt auch
schnell ein Verspätungsgutschein wegen +60. Mit dem Kontrollpersonal im
Nahverkehr hat es nie Diskussionen geben, auch wenn ich wegen der
Verspätungslage mal nicht via Hauptbahnhof gefahren bin, sondern über
den Nahverkehr eine Alternative genommen habe.

Grüsse
Uli
Ulf Kutzner
vor 4 Jahren
Permalink
...
So etwas hatte ich für Hamburg mal emfohlen, als für den NV* der
benötigten Zuggattung noch keine Daten hinterlegt waren.
Post by Ulrich Onken
Einen weiteren ICE-Halt gibt es anders als in Hamburg nicht,
Weiß nicht, ob Hörde schonmal als exotischer Sonderfall mit
FV-Verkehrshalt bedacht wurde.
Post by Ulrich Onken
deshalb
steht dort immer NV* dabei.
Gruß, ULF
Stefan Reuther
vor 4 Jahren
Permalink
...
Voraussetzung für Gleichsstellung ist, das eine Sammelbezeichnung auf
der Fahrkarte steht, das wäre m.W. "HAMBURG", nicht "Hamburg-Altona".

Ich meine, da gab es durchaus schon Sonderangebote "nur Fernverkehr",
die dann eben ohne Gleichstellung verkauft werden, dafür eben aber ein
paar Euro billiger als die normalerweise kleinste Sparpreisstufe.
Aktuell finde ich das in den Beförderungsbedingungen für den "Super
Sparpreis Young" ("3.3 Der „Super Sparpreis Young“ beinhaltet keine
tarifliche Gleichstellung gemäß Nr. 3.7 Entfernungswerk.").

TL;DR: wenn die Fahrkarte ab der S-Bahn-Station nicht mehr kostet, ab
S-Bahn-Station buchen.


Stefan
Hans CraueI
vor 4 Jahren
Permalink
Stefan Reuther schrieb
...
Mir ist schon mehrfach bei Sparpreis-Suchen untergekommen, dass der
Preis einer Verbindung von/zu einer tariflich gleichgestellten
Start-/Zielstation höher ist als der der Verbindung zum jeweiligen
Hauptbahnhof. Jedoch keineswegs immer.
Post by Stefan Reuther
TL;DR: wenn die Fahrkarte ab der S-Bahn-Station nicht mehr kostet, ab
S-Bahn-Station buchen.
Das empfiehlt sich.

Hans
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