Discussion:
[VHB] Keine Erstattung bei Streik
(zu alt für eine Antwort)
Frank Seeger
2007-11-16 08:48:52 UTC
Permalink
Der Verkehrsverbund Hegau-Bodensee hat in seinen Tarifbestimmungen einen
Passus[1], wonach bei Streiks keine Erstattung von Beförderungsentgelten
geltend gemacht werden können.

Ich habe nun rasch die Tarifbestimmungen einer Auswahl von
Verkehrsverbünden geprüft, und mir kam kein anderer Verbund unter, der
eine solche Regelung im Falle von Streiks kennt.

Ich nutze derzeit eine VHB-Jahreskarte im Abschnitt Singen(Htw) -
Tuttlingen. Das Notprogramm der DBAG sieht vor, in diesem Abschnitt
keinen Nahverkehr (und keinen SEV) zu fahren. Die Fernzüge (ICE) auf
dieser Relation verkehren zwar, jedoch fahrplanmässig nicht vor 08:10
Uhr. Darüberhinaus wird vom ICE-Personal im Streikfalle regelmässig die
Gültigkeit eines Verbundtickets im ICE verneint (im Gegensatz zu
DB-Nahverkehrstickets).

Ohne gleich klagen zu wollen - aber um ggf. mehr Argumente gegenüber dem
VHB zu haben: Kann hier jemand beurteilen (mutmassen, seine Meinung
kundtun...), ob der Ausschluss der Erstattung seitens des VHB rechtlich
Bestand haben könnte?


[1]
http://www.vhb-info.de/tarifbestimmungen/befoerderungsbedingungen.htm#Anker16
16. Ausschluss von Ersatzansprüchen
16.1 Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen,
Arbeitskämpfe auch bei einzelnen Verkehrsunternehmen, höhere Gewalt,
Fahrtausfälle, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie
Platzmangel und unrichtige Auskünfte durch eines der
Verkehrsunternehmen des VHB begründen keinen Ersatzanspruch und keine
Erstattung eines für diesen Zeitraum entrichteten
Beförderungsentgeltes.
--
Frank Seeger, Singen/D
***@spamfence.net
Andreas Randolf
2007-11-16 10:28:25 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Frank Seeger
Ich habe nun rasch die Tarifbestimmungen einer Auswahl von
Verkehrsverbünden geprüft, und mir kam kein anderer Verbund unter, der
eine solche Regelung im Falle von Streiks kennt.
Zumindest früher wurde beim VRR ein Streik als "höhere Gewalt"
betrachtet.
--
Gruß, Andreas

http://www.liegerad-fernweh.de

E-Mail nur an die Antwortadresse und mit "Usenet" im Betreff
Jan Peters
2007-11-16 18:29:27 UTC
Permalink
Post by Frank Seeger
Der Verkehrsverbund Hegau-Bodensee hat in seinen Tarifbestimmungen einen
Passus[1], wonach bei Streiks keine Erstattung von Beförderungsentgelten
geltend gemacht werden können.
Ich habe nun rasch die Tarifbestimmungen einer Auswahl von
Verkehrsverbünden geprüft, und mir kam kein anderer Verbund unter, der
eine solche Regelung im Falle von Streiks kennt.
Nachdem ein Streik unter "höhere Gewalt" fällt, braucht es meines Wissens
nach auch keine derartige Bestimmung.
Post by Frank Seeger
Darüberhinaus wird vom ICE-Personal im Streikfalle regelmässig die
Gültigkeit eines Verbundtickets im ICE verneint (im Gegensatz zu
DB-Nahverkehrstickets).
Regelmäßig? Wieviele Bahnstreiks gab es denn in den letzten 10 Jahren?

cu

Jan
e***@gmail.com
2007-11-16 19:07:49 UTC
Permalink
Post by Jan Peters
Nachdem ein Streik unter "höhere Gewalt" fällt, braucht es meines Wissens
nach auch keine derartige Bestimmung.
cu
Jan
Das steht zwar in Wikipedia, ist aber wahrscheinlich nicht richtig:

Die juristische Definition für höhere Gewalt lautet: "Höhere Gewalt
ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder
durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach
menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit
wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste nach der
Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet
werden und unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner
Häufigkeit vom Betriebsunternehmer in Kauf zu nehmen ist" (Steffen,
DAR 1998, 135).

Beim DB Bahnstreik fehlt es an allen Bedingungen dieser Definition:
1. Das Ereignis ist nicht betriebsfremd: Der Streik ergibt sich aus
dem Arbeitsverhältnis und das Streikrecht aus dem Grundgesetz;
2. es wurde weder von aussen durch elementare Naturkräfte
herbeigeführt noch durch Dritte: Die Lokführer und die Bahn sind keine
Dritten!
3. Das Ereignis (der Streik) ist nach menschlicher Einsicht und
Erfahrung nicht unvorhersehbar: Arbeitsniederlegungen infolge Streiks
und Aussperrungen (allfälliger arbeitswilliger GDL Lokführer) gehören
zum Gestaltungsrecht der Tarifparteien.
4.Mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln oder durch vernünftigerweise
zu erwartender Sorgfalt können die negativen Folgen des Streiks zwar
nicht gänzlich vermieden werden, immerhin besteht ein Teilbetrieb.

Rechtlich ist somit ein Streik wohl keine "höhere Gewalt"..

Gruss Theo
Frank Seeger
2007-11-17 07:27:29 UTC
Permalink
Post by Jan Peters
Regelmäßig? Wieviele Bahnstreiks gab es denn in den letzten 10 Jahren?
"regelmässig" (in der von mir benutzten Defintion) = Mehrfach während
der GDL-(Warn)streiks der vergangenen Wochen.
--
Frank Seeger, Singen/D
***@spamfence.net
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