Discussion:
Verwirrung Übergangsbereich VRN - SaarVV
(zu alt für eine Antwort)
Rolf Mantel
2009-03-23 13:33:28 UTC
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Hallo,

ich bin mit meinem Job Ticket von Heidelberg nach Saarbrücken gefahren.

Auf der Website steht
http://www.vrn.de/fahrausweise/uebergangsregelungen/artikel/03245/ :

| Für Fahrten aus dem Gebiet des VRN in das Gebiet des VRN über die
| Waben-Nr. 541 und 542, die zum Saarländischen Verkehrsverbund gehören,
| wird der VRN-Tarif anerkannt. Dabei kann in Homburg Hbf umgestiegen
| werden.

| Seit dem 10.12.2006 (S-Bahn Erweiterung bis Homburg) werden auf dem
| Schienenstreckenabschnitt der DB AG zwischen Bruchmühlbach-Miesau und
| Homburg/Saar Hbf alle verbundweit gültigen Fahrscheine des VRN mit
| Ausnahme des VRN-Semester-Tickets für Fahrten von und nach
| Homburg/Saar Hbf anerkannt. Für das MAXX-Ticket und die Westpfalz
| Ausbildungsjahreskarten besteht eine Sperrzeitenregelung. Diese
| Tickets gelten auf dem oben genannten Streckenabschnitt an Schultagen
| ab 14:00 Uhr, sonst ganztägig.

Hiermit hätte ich erwartet, ein Anschlussticket von Homburg nach
Saarbrücken am Bahnschalter zu kaufen. Die Schalterangestellte
verkaufte mit jedoch ein Ticket von Bruchmühlbach-Miesau, weil das
VRN-Ticket nur dann bis Homburg gültig sei, falls dort aus (und um-?)
gestiegen wird. Aus meiner Sicht ist diese Argumentation nur für das
Semesterticket korrekt, weil nur dort der zweite Absatz entfällt.

Ist meine Interpretation korrekt, und wenn ja, wie kann ich eine
Schulung der entsprechenden Mitarbeiter im Heidelberger Hauptbahnhof
anstoßen? Der Differenzbetrag ist wohl minimal, so dass das Ganze eher
ein Ärgernis als ein Problem ist.

Rolf Mantel
Holger Metschulat
2009-03-26 17:02:00 UTC
Permalink
Rolf Mantel schrieb:
Hallo,
Post by Rolf Mantel
Hiermit hätte ich erwartet, ein Anschlussticket von Homburg nach
Saarbrücken am Bahnschalter zu kaufen. Die Schalterangestellte
verkaufte mit jedoch ein Ticket von Bruchmühlbach-Miesau, weil das
VRN-Ticket nur dann bis Homburg gültig sei, falls dort aus (und um-?)
gestiegen wird. Aus meiner Sicht ist diese Argumentation nur für das
Semesterticket korrekt, weil nur dort der zweite Absatz entfällt.
Ich lese den Absatz so, daß man mit dem Semesterticket die Strecke
überhaupt nicht befahren darf und mit den anderen genannten Fahrscheinen
(verbundweite Gültigkeit) nur nach Homburg/Saar Hbf mit der Bahn und ab
dort mit dem Bus nach Zweibrücken weiter.

Die Schienenstrecke von Bruchmühlbach-Miesau nach Homburg/Saar darf nur
mit VRN-Fahrscheinen befahren werden, wenn man nach Zweibrücken möchte,
bzw. umgekehrt.

Steht auch im Wabenplan drin, daß mit VRN-Fahrscheinen die beiden
SaarVV-Waben 541 und 542 nur zur Durchquerung genutzt werden dürfen.
--
Gruss * Holger Metschulat
Holger * e-mail: ***@stellwerke.de, http://home.arcor.de/estw
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(Rechnerraum-Ordnung an der Uni von 1994)
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