Post by Hans BonfigtDu stellst darauf ab, daß der Kunde den Fahrschein ungültig gemacht
hat.
Das halte ich nicht für unmöglich, ja.
Post by Hans BonfigtAber nun sieh' Dir 'mal den Fahrschein an: Der lädt ja geradezu ein
zum Abstempeln. Man könnte da vielleicht sogar von arglistiger
Täuschung reden.
Genau! Der Aufdruck "Bereits entwertet" bzw. "Keine Entwertung
erforderlich" an prominenter Stelle fordert ja geradezu dazu auf, den
Fahrschein zu entwerten!
Post by Hans BonfigtEs geht auch anders, manche Verkehrsunternehmen
machen die bereits entwerteten Fahrscheine halt etwas breiter.
Stimmt. Das ist das mindeste! Wie kann man nur erwarten, daß ein Kunde
den Fahrschein liest, den er gekauft hat? Unverschämtheit!
Servicewürste Deutschland.
Post by Hans BonfigtInwieweit gelten überhaupt die Tarifbestimmungen ?
Der Vertrag mit dem unseriösen Abzockunternehmen wird am Automaten
geschlossen. Hängen die Tarifbestimmungen als Vertragsbestandteil
dort aus ?
Warum sollten sie?
Post by Hans BonfigtUnd was ist das eigentlich für ein unsäglicher Schwachsinn, die
Fahrscheine vorher zu entwerten ?
Was ist das denn für ein unsäglicher Schwachsinn, die Fahrschein nicht
beim Kauf direkt zu entwerten? Das _muß_ man ja vergessen. Bzw. man
kann überhaupt nicht wissen, daß man Fahrscheine entwerten muß. Ein
entsprechender Aufdruck und Hinweise reichen da nicht aus.
Unverschämtheit! Abzocke!
Nachdem man Fahrscheine also (a) nicht vorher entwerten und (b) die
Entwertung auch nicht dem Kunden auferlegen darf, sollte man einfach
an jede Tür einen Mitarbeiter stellen, der den Fahrschein entwertet.
Solch ein bißchen Service darf schon sein.
Post by Hans BonfigtWas ist denn, wenn ich gleich
für die Rückfakrt eine zweite Karte lösen möchte ?
Dann geht das nicht.
Post by Hans BonfigtDu leidest an akuter Fibingritis, weil Du die "Rechtsphilosophie"
eines 'furchtbaren Juristen' im Hochhutschen Sinne absorbiert
hast.
Es hat eben nicht jeder Dein gesundes Volksempfinden.
Post by Hans BonfigtVom _eigentlichen_ Sinn der Beförderungsbedingungen, nämlich
Betrügereien zu vermeiden, wärst Du mit deiner (von mir unterstell-
ten) These, "Fahrschein gem. Tarifbestimmungen unzulässig modifi-
ziert - daher ungültig", _meilenweit_ entfernt.
Eine solche Regelung ist klar, eindeutig, verständlich und zur
Zweckerreichung geeignet, ohne den Fahrgast übermäßig zu
benachteiligen. Sie verhindert nämlich Diskussionen darüber, ob eine
Modifikation am Fahrschein nun ausreichend ist, um ihn ungültig zu
machen, oder vielleicht gerade noch nicht, die zu Unwägbarkeiten
führt; dabei wird vom Fahrgast nur verlangt, deutliche Hinweise auf
dem Fahrschein zu registrieren. (Im übrigen würde sich das Problem
sonst nur verschieben; dann kommt nämlich der nächste, der den
Fahrschein erst am Folgetag nochmals entwertet und dann behauptet, er
habe nicht bemerkt und nicht gewußt, daß der Fahrschein bereits mit
der Lösung entwertet wurde. Ist er jetzt bereits am Vortag damit
gefahren oder nicht? ;))
Daß das hier angeprangerte Vorgehen nicht direkt von besonderer Kulanz
geprägt ist - wobei man dem Fahrgast ja nun immerhin in der Mitte
entgegenkommt - und daß die Gestaltung der Fahrscheine möglicherweise
suboptimal ist (wobei es durchaus üblich ist, Einzelfahrscheine am
Automaten nur mit sofortiger Gültigkeit anzubieten), habe ich nie
bestritten.
Nur war das hier nicht Thema. Es wurde - nicht nur hier - die
offensichtlich falsche Darstellung verbreitet, das
Beförderungsunternehmen habe einerseits mitgeteilt, dem Fahrgast sei
kein Vorwurf zu machen, wolle aber trotzdem ohne jeden Grund das
erhöhte Beförderungsentgelt verlangen. Das wiederum ist Blödsinn.
Richtig ist: Der Fahrgast ist - vermutlich - mit einem ungültigen
Fahrschein unterwegs gewesen. Daher ist er zur Zahlung von 40 EUR
verpflichtet. Da man ihm aber darüber hinaus nicht noch zusätzlich
Straftaten vorwirft, ermäßigt man die Zahlung auf die Hälfte, erläßt
sie ihm allerdings nicht ganz. -- Das klingt doch schon einmal _ganz_
anders.
Post by Hans Bonfigta) Das Verkehrsunternehmen fordert hundertprozentige Korrektheit,
ist aber bei der Erbringung seiner Leistungen ausgesprochen
schlampig.
Das paßt nicht zusammen.
Nunja, viele - nicht nur Du - fordern allenthalben massiv Kulanz ein,
sind aber ihrem Vertragspartner gegenüber alles andere als kulant.
Post by Hans Bonfigtb) Die genaue Beschäftigung mit den Wirrnissen der Tarifgeheimnisse
ist für die meisten Menschen nicht zumutbar und für viele schlicht
und ergreifend gar nicht möglich.
Es geht nicht um "Wirrnisse der Tarifgeheimnisse", sondern um
ausgesprochen einfache, geradezu elementare Regelungen, die von
jedermann verstanden werden können - wenn man es denn nur will. Hier
geht es darum, aus dem in der Mitte des Fahrscheines angeordneten,
umrahmten Aufdruck, der Fahrschein sei schon entwertet und solle nicht
erneut entwertet werden, den Schluß zu ziehen, daß der Fahrschein
schon entwertet ist und nicht mehr entwertet werden muß.
Inwieweit dazu eine "genaue Beschäftigung mit den Wirrnissen der
Tarifgeheimnisse" erforderlich ist, bleibt - wie ich fürchte - Dein
Geheimnis.
Wie so oft besteht hier die Wahl "ich tue das, was man mir sagt, und
wundere mich ggf." - das funktioniert, auch hier - oder "ich bin
interessiert und arbeite mich in die Materie ein, weil ich verstehen
will, warum das so ist, und so ggf. Vorteile erlangen kann". Die von
Dir präferierte Option "ich kümmere mich um gar nichts, lese noch
nicht einmal vorhandene Informationen und verlange, daß gefälligst
andere sich darum zu kümmern haben, daß ich dennoch nichts falsch
mache" ist - auch hier - keine erfolgversprechende.
Post by Hans BonfigtWenn Du Gefallen daran findest, zwischen 'bahn.comfort-Bereich'
und 'bahn.comfort-Reservierungsbereich' zu differenzieren, na
bitte, suum cuique.
Ich fand das eigentlich direkt von Anfang an einleuchtend - bevor ich
überhaupt wußte, was "bahn.comfort" denn ist.
Aber ich gehöre zugegebenermaßen auch nicht zu den Leuten, die sich
ein kompliziertes technische Gerät kaufen, die Anleitung mit der
Verpackung wegwerfen und dann über die Idioten schimpfen, die völlig
unbrauchbare Geräte herstellen.
Post by Hans BonfigtDaher müssen die Tarufbestimmungen einfach und nachvollziehbar
sein. Nach dem Zufallsprinzip vorentwertete Fahrscheine sind
es _nicht_.
"Einzelfahrscheine sind (nur) sofort an Kauf gültig" ist ein
altbekanntes Prinzip - ganz abgesehen davon, daß es (auch in diesem
Fall) draufsteht. Mag ja sein, daß das im VRR früher anders war; dann
wird man damit leben müssen, daß sich im Leben ab und an Änderungen
ergeben.
Auch hier genügt aber "lesen können".
Post by Hans BonfigtIch persönlich halte es für angemessen, aufgrund der unglaublichen
offiziellen Äußerungen gegen die Rheinbahn als kriminelle Vereinigung
zu ermitteln - wegen arglistiger Täuschung.
Das genügt nicht. Standrechtliche Erschießung ist noch zu gut für die!
Immerhin verlangen sie, daß ihre Kunden _lesen_. Pfui!
-thh
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