Discussion:
[VRR] Aerger mit entwerteten Tickets aus DB-Automaten
(zu alt für eine Antwort)
Ekkehard Schwarz
2005-09-08 18:38:00 UTC
Permalink
Wie hier schon berichtet wurde, werden seit Juni VRR-Fahrscheine aus
DB-Automaten bereits entwertet ausgegeben.
Dass das Probleme bereiten würde, weil es bei den übrigen
Verkehrsunternehmen im VRR nicht so üblich ist, war schon fast
voraussehbar.

Die Düsseldorfer Lokalpresse berichtet jetzt über einen aktuellen
Fall:
<http://www.express.de/servlet/Satellite?pagename=XP/index&pageid=1006361736967&rubrik=269&artikelid=1124699505203>

(Kurzfassung: Kunde kauft Fahrschein am DB-Automaten im Hbf, steigt
damit in die Straßenbahn, entwertet dort nochmals, wird kontrolliert
und soll jetzt 40 Euro zahlen.)

Gruß
E.S.
Jens Wahnes
2005-09-08 18:54:35 UTC
Permalink
Post by Ekkehard Schwarz
(Kurzfassung: Kunde kauft Fahrschein am DB-Automaten im Hbf, steigt
damit in die Straßenbahn, entwertet dort nochmals, wird kontrolliert
und soll jetzt 40 Euro zahlen.)
Der eigentliche Hammer ist aus meiner Sicht die Reaktion der Rheinbahn
auf die Beschwerde des Kunden. Die fiel laut Bericht nämlich
folgendermaßen aus: "Wir haben uns das Ticket nochmal angesehen und
festgestellt, dass kein Betrugsfall vorliegt. Trotzdem wollen wir ein
Exempel statuieren. Wir bieten Herrn Lappe einen Kompromiss an und
halbieren das Bußgeld."

Das ist wirklich dermaßen dreist, daß ich es kaum für möglich halte.


Jens
Lutz-Dietrich Zumke
2005-09-08 20:16:15 UTC
Permalink
Post by Jens Wahnes
Der eigentliche Hammer ist aus meiner Sicht die Reaktion der Rheinbahn
auf die Beschwerde des Kunden. Die fiel laut Bericht nämlich
folgendermaßen aus: "Wir haben uns das Ticket nochmal angesehen und
festgestellt, dass kein Betrugsfall vorliegt. Trotzdem wollen wir ein
Exempel statuieren. Wir bieten Herrn Lappe einen Kompromiss an und
halbieren das Bußgeld."
Das ist wirklich dermaßen dreist, daß ich es kaum für möglich halte.
Ordnung muß sein!
Will Berghoff
2005-09-08 20:20:36 UTC
Permalink
Post by Jens Wahnes
Der eigentliche Hammer ist aus meiner Sicht die Reaktion der
Rheinbahn auf die Beschwerde des Kunden. Die fiel laut Bericht
nämlich folgendermaßen aus: "Wir haben uns das Ticket nochmal
angesehen und festgestellt, dass kein Betrugsfall vorliegt. Trotzdem
wollen wir ein Exempel statuieren. Wir bieten Herrn Lappe einen
Kompromiss an und halbieren das Bußgeld."
Das ist typisch Düsseldorf. Man dem Opfer nur empfehlen, jede Zahlung
anhand dieses Schreibens zu verweigern und ein Gerichtsverfahren
abzuwarten. Mit dem Papier in der Hand dürfte das nicht zu verlieren
sein.

Ich habe Düsseldorf gerne verlassen, nachdem ich z.B. für 30 Sekunden
im eingeschränkten Halteverbot an der LVA (je, vor Menzel) ein
Parkticket erhalten habe.

Gruß
Will
Falk Schade
2005-09-09 06:47:44 UTC
Permalink
Post by Jens Wahnes
Post by Ekkehard Schwarz
(Kurzfassung: Kunde kauft Fahrschein am DB-Automaten im Hbf, steigt
damit in die Straßenbahn, entwertet dort nochmals, wird kontrolliert
und soll jetzt 40 Euro zahlen.)
Der eigentliche Hammer ist aus meiner Sicht die Reaktion der Rheinbahn
auf die Beschwerde des Kunden. Die fiel laut Bericht nämlich
folgendermaßen aus: "Wir haben uns das Ticket nochmal angesehen und
festgestellt, dass kein Betrugsfall vorliegt. Trotzdem wollen wir ein
Exempel statuieren. Wir bieten Herrn Lappe einen Kompromiss an und
halbieren das Bußgeld."
Dachte ich mir auch als ich das gelesen habe.
Andrerseits ist doch Nett das dem Kunden gleich schriftlich bestätigt
wird das er unschuldig ist.
So was verkürzt eine eventuelle Gerichtsverhandlung ungemein.

Falk
--
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Bodo G. Meier
2005-09-09 09:33:11 UTC
Permalink
Post by Jens Wahnes
Post by Ekkehard Schwarz
(Kurzfassung: Kunde kauft Fahrschein am DB-Automaten im Hbf, steigt
damit in die Straßenbahn, entwertet dort nochmals, wird kontrolliert
und soll jetzt 40 Euro zahlen.)
Der eigentliche Hammer ist aus meiner Sicht die Reaktion der Rheinbahn
auf die Beschwerde des Kunden. Die fiel laut Bericht nämlich
folgendermaßen aus: "Wir haben uns das Ticket nochmal angesehen und
festgestellt, dass kein Betrugsfall vorliegt. Trotzdem wollen wir ein
Exempel statuieren.[...]
Klingt in meinen Ohren wie Standrecht. :-((

Kopfschüttelnd,
Bodo
--
Bodo G. Meier * dr. rer. nat. * Trondheim * Norway
URL: http://home.c2i.net/bmeier
Lars P. Wolschner
2005-09-09 09:51:38 UTC
Permalink
Ekkehard Schwarz schrieb am 08. September 2005 20:38:00 CEST
Post by Ekkehard Schwarz
(Kurzfassung: Kunde kauft Fahrschein am DB-Automaten im Hbf,
steigt damit in die Straßenbahn, entwertet dort nochmals, wird
kontrolliert und soll jetzt 40 Euro zahlen.)
Der eigentliche Hammer ist aus meiner Sicht die Reaktion der
Rheinbahn auf die Beschwerde des Kunden. Die fiel laut Bericht
nämlich folgendermaßen aus: "Wir haben uns das Ticket nochmal
angesehen und festgestellt, dass kein Betrugsfall vorliegt.
Trotzdem wollen wir ein Exempel statuieren. Wir bieten Herrn
Lappe einen Kompromiss an und halbieren das Bußgeld."
Das ist wirklich dermaßen dreist, daß ich es kaum für möglich halte.
Man sieht daran sehr schön, daß das derzeitige Beförderungsrecht
die Transporteure in eine Position bringt, in der sie sich ähnlich
staatlichen Hoheitsträgern in einer unanfechtbaren Machtposition
wähnen. Es wird Zeit, sie wieder ans Vertragsrecht heranzuführen.

CU
--
Lars P. Wolschner ***@nexgo.de
Bernardstraße 11b ***@gmx.de
D-63067 Offenbach am Main
Fon & Fax: +49 69 80068670 Mobil: +49 163 8122462 (eplus)
Hans Bonfigt
2005-09-09 21:25:31 UTC
Permalink
[ ... ] "[...] Trotzdem wollen wir ein
Exempel statuieren. Wir bieten Herrn Lappe einen Kompromiss an und
halbieren das Bußgeld."
Das ist wirklich dermaßen dreist, daß ich es kaum für möglich halte.
Ist so etwas nicht Betrug ?


Gruß Hans
Thomas Henke
2005-09-11 12:15:09 UTC
Permalink
Hi,
Post by Jens Wahnes
"Wir haben uns das Ticket nochmal angesehen und
festgestellt, dass kein Betrugsfall vorliegt. [...]
Das ist wirklich dermaßen dreist, daß ich es kaum für möglich halte.
So dreist finde ich das gar nicht. Die Rheinbahn sagt ja nur, dass kein
Betrug vorlag. Dies schließt also eine Strafanzeige wegen Betruges aus. Man
hat amit noch keineswegs geschrieben, dass der Fahrschein gültig war. Die
40,- EUR erhöhtes Beförderungsentgelt sind ja für den Falle des Fahrens ohne
gültigen Farscheines vor. Im Falle eines Betruges könnte (wenn es seitens
der Rheinbahn nicht bereits ausgeschlossen worden wäre) eine strafrechtliche
Verfolgung hinzukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Henke
Hans Bonfigt
2005-09-11 12:27:09 UTC
Permalink
Post by Thomas Henke
Post by Jens Wahnes
Das ist wirklich dermaßen dreist, daß ich es kaum für möglich halte.
So dreist finde ich das gar nicht.
Ich kann da nur staunen, was Deutsche alles so als 'nicht dreist'
empfinden.

Naja, seitdem ich weiß, daß sich der Großteil der Bevölkerung zwei
Stunden lang Merkel angetan hat, wundert mich gar nichts mehr.
Thomas Henke
2005-09-11 13:45:57 UTC
Permalink
Hi,
Post by Hans Bonfigt
Naja, seitdem ich weiß, daß sich der Großteil der Bevölkerung zwei
Stunden lang Merkel angetan hat, wundert mich gar nichts mehr.
Ich hoffe nicht, dass noch 4 Jahre dazu kommen.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Henke
Christoph Zöller
2005-09-11 15:21:55 UTC
Permalink
Dein parteipol. Ausfall ist unheimlich hilfreich in der Gruppe. Schreibs
doch mal auf die DGB-Homepage; da bist Du wenigstens in einer vermeintlichen
Mehrheit.
Christoph
Gerd Hörnemann
2005-09-09 20:08:23 UTC
Permalink
Post by Ekkehard Schwarz
Wie hier schon berichtet wurde, werden seit Juni VRR-Fahrscheine aus
DB-Automaten bereits entwertet ausgegeben.
Dass das Probleme bereiten würde, weil es bei den übrigen
Verkehrsunternehmen im VRR nicht so üblich ist, war schon fast
voraussehbar.
Die Düsseldorfer Lokalpresse berichtet jetzt über einen aktuellen
<http://www.express.de/servlet/Satellite?pagename=XP/index&pageid=1006361736967&rubrik=269&artikelid=1124699505203>
(Kurzfassung: Kunde kauft Fahrschein am DB-Automaten im Hbf, steigt
damit in die Straßenbahn, entwertet dort nochmals, wird kontrolliert
und soll jetzt 40 Euro zahlen.)
Ist das wirklich wahr? Ich habe den Artikel auch gelesen, beim "Express"
bin ich allerdings grundsätzlich skeptisch. Immerhin müßte sich die
Ungültigkeit dieses Fahrscheins doch aus irgendwelchen Tarif- oder
Beförderungsbedingungen ergeben, oder?

Gruß
Gerd
Ekkehard Schwarz
2005-09-10 06:17:58 UTC
Permalink
Post by Gerd Hörnemann
Ist das wirklich wahr? Ich habe den Artikel auch gelesen, beim "Express"
bin ich allerdings grundsätzlich skeptisch.
Bin ich auch, aber der Artikel kommt mir nicht unglaubwürdig vor.
Post by Gerd Hörnemann
Immerhin müßte sich die
Ungültigkeit dieses Fahrscheins doch aus irgendwelchen Tarif- oder
Beförderungsbedingungen ergeben, oder?
Die Beförderungsbedingungen [1] sind in dem Punkt IMHO etwas - äh -
"dehnbar" :-(
So heißt es darin in Abschnitt 7 u.a.: "Tickets mit dem Hinweis 'Nur
gültig mit Entwerteraufdruck' werden zur Fahrt erst durch die
Entwertung gültig", und diesen Hinweis tragen die Einzeltickets aus
den DB-Automaten nicht [2].
Außerdem im gleichen Abschnitt weiter unten: "Fahrausweise sind
ungültig, wenn sie (...) eigenmächtig erstellt oder geändert sind".
Aber ob eine zusätzliche Entwertung wirklich eine "eigenmächtige
Änderung" darstellt?

[1] http://www.vrr.de/Uploads/befoerderungsb_2005.pdf
[2] Loading Image...

Gruß
E.S.
Thomas Hochstein
2005-09-09 22:45:45 UTC
Permalink
Post by Gerd Hörnemann
Immerhin müßte sich die
Ungültigkeit dieses Fahrscheins doch aus irgendwelchen Tarif- oder
Beförderungsbedingungen ergeben, oder?
Sicher. Es steht ja auch nirgendwo in dem Artikel, daß das nicht so
ist.
Hans Bonfigt
2005-09-11 10:53:30 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Gerd Hörnemann
Immerhin müßte sich die
Ungültigkeit dieses Fahrscheins doch aus irgendwelchen Tarif- oder
Beförderungsbedingungen ergeben, oder?
Sicher. Es steht ja auch nirgendwo in dem Artikel, daß das nicht so
ist.
Ich kenne ja Dein Schema mittlerweile.

Du stellst darauf ab, daß der Kunde den Fahrschein ungültig gemacht
hat.

Aber nun sieh' Dir 'mal den Fahrschein an: Der lädt ja geradezu ein
zum Abstempeln. Man könnte da vielleicht sogar von arglistiger
Täuschung reden. Es geht auch anders, manche Verkehrsunternehmen
machen die bereits entwerteten Fahrscheine halt etwas breiter.

Inwieweit gelten überhaupt die Tarifbestimmungen ?
Der Vertrag mit dem unseriösen Abzockunternehmen wird am Automaten
geschlossen. Hängen die Tarifbestimmungen als Vertragsbestandteil
dort aus ? Wo bleibt da Frau Künast ?

Und was ist das eigentlich für ein unsäglicher Schwachsinn, die
Fahrscheine vorher zu entwerten ? Was ist denn, wenn ich gleich
für die Rückfakrt eine zweite Karte lösen möchte ?


Du leidest an akuter Fibingritis, weil Du die "Rechtsphilosophie"
eines 'furchtbaren Juristen' im Hochhutschen Sinne absorbiert
hast.

Vom _eigentlichen_ Sinn der Beförderungsbedingungen, nämlich
Betrügereien zu vermeiden, wärst Du mit deiner (von mir unterstell-
ten) These, "Fahrschein gem. Tarifbestimmungen unzulässig modifi-
ziert - daher ungültig", _meilenweit_ entfernt.

Kommen noch zwei Sachen hinzu:

a) Das Verkehrsunternehmen fordert hundertprozentige Korrektheit,
ist aber bei der Erbringung seiner Leistungen ausgesprochen
schlampig.
Das paßt nicht zusammen.

b) Die genaue Beschäftigung mit den Wirrnissen der Tarifgeheimnisse
ist für die meisten Menschen nicht zumutbar und für viele schlicht
und ergreifend gar nicht möglich.
Wenn Du Gefallen daran findest, zwischen 'bahn.comfort-Bereich'
und 'bahn.comfort-Reservierungsbereich' zu differenzieren, na
bitte, suum cuique.
Es gibt aber Menschen, die haben andere Dinge im Kopf und wollen
einfach nur mit Bus oder Bahn fahren. Und ich glaube, ich lehne
mich nicht allzuweit aus dem Fenster, wenn ich behaupte, daß das
die Mehrheit ist.
Daher müssen die Tarufbestimmungen einfach und nachvollziehbar
sein. Nach dem Zufallsprinzip vorentwertete Fahrscheine sind
es _nicht_.

Wenn Du hilfsweise argumentieren magst, daß Du als 'Geek' nicht für
die unforgiveable dummen Nichtgeeks, die nicht einmal das einfache
Tarifgefüge kapieren, zahlen willst - prima. Dann melde ich aber
mit dem gleichen Recht an, daß ich nicht für dumme Muttis mit Kinder-
wagen mitzahlen möchte. Also bitte die Fahrradgebühr für den lästigen
Kinderwagen erheben und den vollen Fahrpreis für den kreischenden
Inhalt.


Ich persönlich halte es für angemessen, aufgrund der unglaublichen
offiziellen Äußerungen gegen die Rheinbahn als kriminelle Vereinigung
zu ermitteln - wegen arglistiger Täuschung.



Gruß Hans
Thomas Hochstein
2005-09-11 13:42:33 UTC
Permalink
Post by Hans Bonfigt
Du stellst darauf ab, daß der Kunde den Fahrschein ungültig gemacht
hat.
Das halte ich nicht für unmöglich, ja.
Post by Hans Bonfigt
Aber nun sieh' Dir 'mal den Fahrschein an: Der lädt ja geradezu ein
zum Abstempeln. Man könnte da vielleicht sogar von arglistiger
Täuschung reden.
Genau! Der Aufdruck "Bereits entwertet" bzw. "Keine Entwertung
erforderlich" an prominenter Stelle fordert ja geradezu dazu auf, den
Fahrschein zu entwerten!
Post by Hans Bonfigt
Es geht auch anders, manche Verkehrsunternehmen
machen die bereits entwerteten Fahrscheine halt etwas breiter.
Stimmt. Das ist das mindeste! Wie kann man nur erwarten, daß ein Kunde
den Fahrschein liest, den er gekauft hat? Unverschämtheit!
Servicewürste Deutschland.
Post by Hans Bonfigt
Inwieweit gelten überhaupt die Tarifbestimmungen ?
Der Vertrag mit dem unseriösen Abzockunternehmen wird am Automaten
geschlossen. Hängen die Tarifbestimmungen als Vertragsbestandteil
dort aus ?
Warum sollten sie?
Post by Hans Bonfigt
Und was ist das eigentlich für ein unsäglicher Schwachsinn, die
Fahrscheine vorher zu entwerten ?
Was ist das denn für ein unsäglicher Schwachsinn, die Fahrschein nicht
beim Kauf direkt zu entwerten? Das _muß_ man ja vergessen. Bzw. man
kann überhaupt nicht wissen, daß man Fahrscheine entwerten muß. Ein
entsprechender Aufdruck und Hinweise reichen da nicht aus.
Unverschämtheit! Abzocke!

Nachdem man Fahrscheine also (a) nicht vorher entwerten und (b) die
Entwertung auch nicht dem Kunden auferlegen darf, sollte man einfach
an jede Tür einen Mitarbeiter stellen, der den Fahrschein entwertet.
Solch ein bißchen Service darf schon sein.
Post by Hans Bonfigt
Was ist denn, wenn ich gleich
für die Rückfakrt eine zweite Karte lösen möchte ?
Dann geht das nicht.
Post by Hans Bonfigt
Du leidest an akuter Fibingritis, weil Du die "Rechtsphilosophie"
eines 'furchtbaren Juristen' im Hochhutschen Sinne absorbiert
hast.
Es hat eben nicht jeder Dein gesundes Volksempfinden.
Post by Hans Bonfigt
Vom _eigentlichen_ Sinn der Beförderungsbedingungen, nämlich
Betrügereien zu vermeiden, wärst Du mit deiner (von mir unterstell-
ten) These, "Fahrschein gem. Tarifbestimmungen unzulässig modifi-
ziert - daher ungültig", _meilenweit_ entfernt.
Eine solche Regelung ist klar, eindeutig, verständlich und zur
Zweckerreichung geeignet, ohne den Fahrgast übermäßig zu
benachteiligen. Sie verhindert nämlich Diskussionen darüber, ob eine
Modifikation am Fahrschein nun ausreichend ist, um ihn ungültig zu
machen, oder vielleicht gerade noch nicht, die zu Unwägbarkeiten
führt; dabei wird vom Fahrgast nur verlangt, deutliche Hinweise auf
dem Fahrschein zu registrieren. (Im übrigen würde sich das Problem
sonst nur verschieben; dann kommt nämlich der nächste, der den
Fahrschein erst am Folgetag nochmals entwertet und dann behauptet, er
habe nicht bemerkt und nicht gewußt, daß der Fahrschein bereits mit
der Lösung entwertet wurde. Ist er jetzt bereits am Vortag damit
gefahren oder nicht? ;))

Daß das hier angeprangerte Vorgehen nicht direkt von besonderer Kulanz
geprägt ist - wobei man dem Fahrgast ja nun immerhin in der Mitte
entgegenkommt - und daß die Gestaltung der Fahrscheine möglicherweise
suboptimal ist (wobei es durchaus üblich ist, Einzelfahrscheine am
Automaten nur mit sofortiger Gültigkeit anzubieten), habe ich nie
bestritten.

Nur war das hier nicht Thema. Es wurde - nicht nur hier - die
offensichtlich falsche Darstellung verbreitet, das
Beförderungsunternehmen habe einerseits mitgeteilt, dem Fahrgast sei
kein Vorwurf zu machen, wolle aber trotzdem ohne jeden Grund das
erhöhte Beförderungsentgelt verlangen. Das wiederum ist Blödsinn.

Richtig ist: Der Fahrgast ist - vermutlich - mit einem ungültigen
Fahrschein unterwegs gewesen. Daher ist er zur Zahlung von 40 EUR
verpflichtet. Da man ihm aber darüber hinaus nicht noch zusätzlich
Straftaten vorwirft, ermäßigt man die Zahlung auf die Hälfte, erläßt
sie ihm allerdings nicht ganz. -- Das klingt doch schon einmal _ganz_
anders.
Post by Hans Bonfigt
a) Das Verkehrsunternehmen fordert hundertprozentige Korrektheit,
ist aber bei der Erbringung seiner Leistungen ausgesprochen
schlampig.
Das paßt nicht zusammen.
Nunja, viele - nicht nur Du - fordern allenthalben massiv Kulanz ein,
sind aber ihrem Vertragspartner gegenüber alles andere als kulant.
Post by Hans Bonfigt
b) Die genaue Beschäftigung mit den Wirrnissen der Tarifgeheimnisse
ist für die meisten Menschen nicht zumutbar und für viele schlicht
und ergreifend gar nicht möglich.
Es geht nicht um "Wirrnisse der Tarifgeheimnisse", sondern um
ausgesprochen einfache, geradezu elementare Regelungen, die von
jedermann verstanden werden können - wenn man es denn nur will. Hier
geht es darum, aus dem in der Mitte des Fahrscheines angeordneten,
umrahmten Aufdruck, der Fahrschein sei schon entwertet und solle nicht
erneut entwertet werden, den Schluß zu ziehen, daß der Fahrschein
schon entwertet ist und nicht mehr entwertet werden muß.

Inwieweit dazu eine "genaue Beschäftigung mit den Wirrnissen der
Tarifgeheimnisse" erforderlich ist, bleibt - wie ich fürchte - Dein
Geheimnis.

Wie so oft besteht hier die Wahl "ich tue das, was man mir sagt, und
wundere mich ggf." - das funktioniert, auch hier - oder "ich bin
interessiert und arbeite mich in die Materie ein, weil ich verstehen
will, warum das so ist, und so ggf. Vorteile erlangen kann". Die von
Dir präferierte Option "ich kümmere mich um gar nichts, lese noch
nicht einmal vorhandene Informationen und verlange, daß gefälligst
andere sich darum zu kümmern haben, daß ich dennoch nichts falsch
mache" ist - auch hier - keine erfolgversprechende.
Post by Hans Bonfigt
Wenn Du Gefallen daran findest, zwischen 'bahn.comfort-Bereich'
und 'bahn.comfort-Reservierungsbereich' zu differenzieren, na
bitte, suum cuique.
Ich fand das eigentlich direkt von Anfang an einleuchtend - bevor ich
überhaupt wußte, was "bahn.comfort" denn ist.

Aber ich gehöre zugegebenermaßen auch nicht zu den Leuten, die sich
ein kompliziertes technische Gerät kaufen, die Anleitung mit der
Verpackung wegwerfen und dann über die Idioten schimpfen, die völlig
unbrauchbare Geräte herstellen.
Post by Hans Bonfigt
Daher müssen die Tarufbestimmungen einfach und nachvollziehbar
sein. Nach dem Zufallsprinzip vorentwertete Fahrscheine sind
es _nicht_.
"Einzelfahrscheine sind (nur) sofort an Kauf gültig" ist ein
altbekanntes Prinzip - ganz abgesehen davon, daß es (auch in diesem
Fall) draufsteht. Mag ja sein, daß das im VRR früher anders war; dann
wird man damit leben müssen, daß sich im Leben ab und an Änderungen
ergeben.

Auch hier genügt aber "lesen können".
Post by Hans Bonfigt
Ich persönlich halte es für angemessen, aufgrund der unglaublichen
offiziellen Äußerungen gegen die Rheinbahn als kriminelle Vereinigung
zu ermitteln - wegen arglistiger Täuschung.
Das genügt nicht. Standrechtliche Erschießung ist noch zu gut für die!
Immerhin verlangen sie, daß ihre Kunden _lesen_. Pfui!

-thh
--
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Mathias Boelckow
2005-09-11 19:36:28 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Es geht nicht um "Wirrnisse der Tarifgeheimnisse", sondern um
ausgesprochen einfache, geradezu elementare Regelungen, die von
jedermann verstanden werden können - wenn man es denn nur will. Hier
geht es darum, aus dem in der Mitte des Fahrscheines angeordneten,
umrahmten Aufdruck, der Fahrschein sei schon entwertet und solle nicht
erneut entwertet werden, den Schluß zu ziehen, daß der Fahrschein
schon entwertet ist und nicht mehr entwertet werden muß.
Als Hamburger bin ich ja der Ansicht, dass man Fahrscheine überhaupt
nicht entwerten sollte, weil sie dann wertlos sind und ein wertloser
Fahrschein bei einer Kontrolle kaum akzeptiert werden dürfte. Wenn der
Fahrkartenautomat mir gegen wertvolles Geld einen entwerteten
Fahrschein verkauft, so würde ich das auch als Betrug werten. ;-)

So weit zu "ausgesprochen einfachen, geradezu elementaren Regelungen".

Gruß, Mathias Bölckow
Hans Bonfigt
2005-09-11 20:41:08 UTC
Permalink
Post by Mathias Boelckow
Als Hamburger bin ich ja der Ansicht, dass man Fahrscheine überhaupt
nicht entwerten sollte, weil sie dann wertlos sind und ein wertloser
Fahrschein bei einer Kontrolle kaum akzeptiert werden dürfte. Wenn der
Fahrkartenautomat mir gegen wertvolles Geld einen entwerteten
Fahrschein verkauft, so würde ich das auch als Betrug werten. ;-)
So weit zu "ausgesprochen einfachen, geradezu elementaren Regelungen".
Genau.

Es müßte 'validieren' heißen.


Gruß Hans
Frank Adam
2005-09-11 22:02:52 UTC
Permalink
Post by Hans Bonfigt
Es müßte 'validieren' heißen.
Oder "aktivieren" wie bei Windows... :-)

Gruß Frank
Hans Bonfigt
2005-09-11 22:17:49 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Genau! Der Aufdruck "Bereits entwertet" bzw. "Keine Entwertung
erforderlich" an prominenter Stelle fordert ja geradezu dazu auf, den
Fahrschein zu entwerten!
Wenn Du jemanden verarschen willst, setze wichtige Informationen
in die Titelleiste einer Computerapplikation.

Der Hinweis, "Zum sofortigen Fahrtantritt - ist bereits entwertet"
steht dummerweise genau da, wo früher "Nur gültig mit Entwerteraufdruck"
stand.
Post by Thomas Hochstein
Stimmt. Das ist das mindeste! Wie kann man nur erwarten, daß ein Kunde
den Fahrschein liest, den er gekauft hat? Unverschämtheit!
Liest Du einen Geldschein, den man Dir gibt ?
Post by Thomas Hochstein
Post by Hans Bonfigt
Inwieweit gelten überhaupt die Tarifbestimmungen ?
Der Vertrag mit dem unseriösen Abzockunternehmen wird am Automaten
geschlossen. Hängen die Tarifbestimmungen als Vertragsbestandteil
dort aus ?
Warum sollten sie?
Müssen sie das nicht, von wegen AGB-Gesetz etc. ?
Post by Thomas Hochstein
Was ist das denn für ein unsäglicher Schwachsinn, die Fahrschein nicht
beim Kauf direkt zu entwerten?
Na, eine Bierflasche wird i.d.R. ja auch nicht geöffnet verkauft.
Ich könnte sie ja später trinken wollen.
Post by Thomas Hochstein
Das _muß_ man ja vergessen. Bzw. man kann überhaupt nicht wissen, daß
man Fahrscheine entwerten muß.
Man muß aber durch eine Phalanx von "Entwertern". Überall hängen die
Dinger 'rum.
Post by Thomas Hochstein
Post by Hans Bonfigt
Was ist denn, wenn ich gleich
für die Rückfakrt eine zweite Karte lösen möchte ?
Dann geht das nicht.
Jaja, schon klar. So kommt es dann, daß man in der Millionenstad
Köln bis vor kurzem ziemlich angepißt war, wenn man kein passendes
Hartgeld in der Tasche hatte und mit der Straßenbahn fahren wollte.
Post by Thomas Hochstein
Post by Hans Bonfigt
Du leidest an akuter Fibingritis, weil Du die "Rechtsphilosophie"
eines 'furchtbaren Juristen' im Hochhutschen Sinne absorbiert
hast.
Es hat eben nicht jeder Dein gesundes Volksempfinden.
Fragt sich, was schlimmer ist. Das ist gar nicht mal rhetorisch
gemeint, ich weiß es wirklich nicht.
Post by Thomas Hochstein
Post by Hans Bonfigt
Vom _eigentlichen_ Sinn der Beförderungsbedingungen, nämlich
Betrügereien zu vermeiden, wärst Du mit deiner (von mir unterstell-
ten) These, "Fahrschein gem. Tarifbestimmungen unzulässig modifi-
ziert - daher ungültig", _meilenweit_ entfernt.
Eine solche Regelung ist klar, eindeutig, verständlich und zur
Zweckerreichung geeignet, ohne den Fahrgast übermäßig zu
benachteiligen. Sie verhindert nämlich Diskussionen darüber, [ ... ]
Da spricht der Jurist, unverkennbar: "So schaffen wir uns Ärger
vom Hals".
Post by Thomas Hochstein
Richtig ist: Der Fahrgast ist - vermutlich - mit einem ungültigen
Fahrschein unterwegs gewesen. Daher ist er zur Zahlung von 40 EUR
verpflichtet. Da man ihm aber darüber hinaus nicht noch zusätzlich
Straftaten vorwirft, ermäßigt man die Zahlung auf die Hälfte, erläßt
sie ihm allerdings nicht ganz. -- Das klingt doch schon einmal _ganz_
anders.
Ja. Das klingt ganz überheblich nach Willkür, insbesondere, wenn es
mit einem zustatuierenden Exempel garniert wird.

Für das Bestehen auf 40 FRZ hätte ich noch Verständnis aufgebracht,
aber _das_ ist die Krönung.
Post by Thomas Hochstein
Nunja, viele - nicht nur Du - fordern allenthalben massiv Kulanz ein,
Ich will genau keine Kulanz, ich will bei nicht oder teilweise erbrachter
Leistung eine billige Entschädigung.
Post by Thomas Hochstein
sind aber ihrem Vertragspartner gegenüber alles andere als kulant.
Ich resp. meine Arbeitgeberin zahlen jeden Monat pünktlich 100% der
geforderten Summe. Warum sollte ich mich "kulant" verhalten ?

Mir vergeht auch jeder Wunsch danach, wenn ich zum Beispiel in Nürn-
berg am Bahnsteig stehe und höre, wie eine Beamtin Fahrgäste belehrt:
"Dieser Zug fährt zwar auch nach München, aber Sie haben nur Fahr-
scheine für den IC. Da müssen Sie leider 90 Minuten auf Ihren ver-
späteten Zug warten".
Post by Thomas Hochstein
Es geht nicht um "Wirrnisse der Tarifgeheimnisse", sondern um
ausgesprochen einfache, geradezu elementare Regelungen, die von
jedermann verstanden werden können - wenn man es denn nur will. Hier
geht es darum, aus dem in der Mitte des Fahrscheines angeordneten,
umrahmten Aufdruck, der Fahrschein sei schon entwertet und solle nicht
erneut entwertet werden, den Schluß zu ziehen, daß der Fahrschein
schon entwertet ist und nicht mehr entwertet werden muß.
Siehe oben.
Post by Thomas Hochstein
Inwieweit dazu eine "genaue Beschäftigung mit den Wirrnissen der
Tarifgeheimnisse" erforderlich ist, bleibt - wie ich fürchte - Dein
Geheimnis.
Das lüfte ich gern: Wer es geschafft hat, aus diesen NT-Büchsen
eine halbwegs passende Fahrkarte herauszuholen, ist mental so fertig
wie nach einer Flasche Strohrum.
Post by Thomas Hochstein
Post by Hans Bonfigt
Wenn Du Gefallen daran findest, zwischen 'bahn.comfort-Bereich'
und 'bahn.comfort-Reservierungsbereich' zu differenzieren, na
bitte, suum cuique.
Ich fand das eigentlich direkt von Anfang an einleuchtend - bevor ich
überhaupt wußte, was "bahn.comfort" denn ist.
Schon spannend, wie unterschiedlich Menschen reagieren können.
Post by Thomas Hochstein
Aber ich gehöre zugegebenermaßen auch nicht zu den Leuten, die sich
ein kompliziertes technische Gerät kaufen, die Anleitung mit der
Verpackung wegwerfen und dann über die Idioten schimpfen, die völlig
unbrauchbare Geräte herstellen.
Es ging aber hier nicht um einen piezoelektrischen Neutronenparalysator,
sondern um eine Fahrkarte.
Post by Thomas Hochstein
"Einzelfahrscheine sind (nur) sofort an Kauf gültig" ist ein
altbekanntes Prinzip
Wenn's 'mal so wäre. In Köln ja, in Berlin nein. In Soligen - Ohligs
spuckte bis vor Kurzem ein- und dergleiche Automat in Abhängigkeit vom
Fahrziel entwertete (VRS) oder nicht entwertete Karten (VRR) aus.
Post by Thomas Hochstein
- ganz abgesehen davon, daß es (auch in diesem Fall) draufsteht.
Mag ja sein, daß das im VRR früher anders war; dann wird man damit
leben müssen, daß sich im Leben ab und an Änderungen ergeben.
Ja, das ist ja mitunter auch etwas sehr schönes, denken wir an eine
Gehaltserhöhung. Änderungen, die so ganz und gar keinen Nutzen haben,
nennt man gemeinhin Schikanen. Dazu gehören ganz sicher sowohl VRR-
Automaten als ach die Rechtschreibreform.
Post by Thomas Hochstein
Post by Hans Bonfigt
Ich persönlich halte es für angemessen, aufgrund der unglaublichen
offiziellen Äußerungen gegen die Rheinbahn als kriminelle Vereinigung
zu ermitteln - wegen arglistiger Täuschung.
Das genügt nicht. Standrechtliche Erschießung ist noch zu gut für die!
Immerhin verlangen sie, daß ihre Kunden _lesen_. Pfui!
Ja, Du hast recht, man sollte eine wirklich drakonische Strafe verhängen:
Die sollten täglich zwei Stunden in ihren eigenen Verkehrsmitteln unter-
wegs sein müssen. Aber das gäbe Ärger mit Amnesty International.



Gruß Hans
Falk Schade
2005-09-12 10:58:04 UTC
Permalink
Post by Hans Bonfigt
Post by Thomas Hochstein
Genau! Der Aufdruck "Bereits entwertet" bzw. "Keine Entwertung
erforderlich" an prominenter Stelle fordert ja geradezu dazu auf, den
Fahrschein zu entwerten!
Wenn Du jemanden verarschen willst, setze wichtige Informationen
in die Titelleiste einer Computerapplikation.
Der Hinweis, "Zum sofortigen Fahrtantritt - ist bereits entwertet"
steht dummerweise genau da, wo früher "Nur gültig mit
Entwerteraufdruck"
stand.
Post by Thomas Hochstein
Stimmt. Das ist das mindeste! Wie kann man nur erwarten, daß ein Kunde
den Fahrschein liest, den er gekauft hat? Unverschämtheit!
Liest Du einen Geldschein, den man Dir gibt ?
also wenn man Deiner Äpfel und Birnen These folgt bedeutet das das Du Dir
einen Geldschein nicht ansiehst wenn Du ihn bekommst. Kannst Du bitte in
Zukunft bei mir im Zug Fahrkarten kaufen und mit möglichst großen
Scheinen zahlen ;-)



Falk
--
Interessante Bücher aus der Post - Jubiläumsedition ("Die Welt der
Überflieger - 75 Jahre Erster Atlantikflug von Ost nach West" & "100
Jahre Postbusse") sowie "sex and the City" DVDs versteigere ich bei Ebay
unter: http://search.ebay.de/_W0QQsassZfads2000
Hans Bonfigt
2005-09-12 12:34:19 UTC
Permalink
Post by Falk Schade
also wenn man Deiner Äpfel und Birnen These folgt bedeutet das das Du Dir
einen Geldschein nicht ansiehst wenn Du ihn bekommst. Kannst Du bitte in
Zukunft bei mir im Zug Fahrkarten kaufen und mit möglichst großen
Scheinen zahlen ;-)
Ja, gern !
Ich erstelle dann mit Photoshop entsprechend passende Geldscheine und ändere
an "prominenter" Stelle einiges ab. "Wer Branntwein verfälscht oder nachmacht ...",
"200 TEURO" etc.

Das ist, Thomas zufolge, ja keine Geldfälschung, denn jeder Zub kann ja lesen.



Gruß Hans
Falk Schade
2005-09-12 12:49:48 UTC
Permalink
Post by Hans Bonfigt
Post by Falk Schade
also wenn man Deiner Äpfel und Birnen These folgt bedeutet das das Du
Dir einen Geldschein nicht ansiehst wenn Du ihn bekommst. Kannst Du
bitte in Zukunft bei mir im Zug Fahrkarten kaufen und mit möglichst
großen Scheinen zahlen ;-)
Ja, gern !
Ich erstelle dann mit Photoshop entsprechend passende Geldscheine und ändere
an "prominenter" Stelle einiges ab. "Wer Branntwein verfälscht oder nachmacht ...",
"200 TEURO" etc.
Das ist, Thomas zufolge, ja keine Geldfälschung, denn jeder Zub kann ja lesen.
Und tut es in der Regel auch, also könnte es sein das das nicht
funktioniert,-)

Falk
--
Interessante Bücher aus der Post - Jubiläumsedition ("Die Welt der
Überflieger - 75 Jahre Erster Atlantikflug von Ost nach West" & "100
Jahre Postbusse") sowie "sex and the City" DVDs versteigere ich bei Ebay
unter: http://search.ebay.de/_W0QQsassZfads2000
Mathias Boelckow
2005-09-12 15:51:19 UTC
Permalink
Post by Falk Schade
also wenn man Deiner Äpfel und Birnen These folgt bedeutet das das Du Dir
einen Geldschein nicht ansiehst wenn Du ihn bekommst. Kannst Du bitte in
Zukunft bei mir im Zug Fahrkarten kaufen und mit möglichst großen
Scheinen zahlen ;-)
Mit solchen Taschenspielertricks kann ein ÖV-Unternehmen kurzfristig
sicherlich üppige Zusatzeinnahmen erzielen. Langfristig ist es der Tod
des ÖV.


Gruß, Mathias Bölckow
Falk Schade
2005-09-12 17:16:47 UTC
Permalink
Post by Mathias Boelckow
Post by Falk Schade
also wenn man Deiner Äpfel und Birnen These folgt bedeutet das das Du Dir
einen Geldschein nicht ansiehst wenn Du ihn bekommst. Kannst Du bitte in
Zukunft bei mir im Zug Fahrkarten kaufen und mit möglichst großen
Scheinen zahlen ;-)
Mit solchen Taschenspielertricks kann ein ÖV-Unternehmen kurzfristig
sicherlich üppige Zusatzeinnahmen erzielen. Langfristig ist es der Tod
des ÖV.
Ich heiße das Verhaltens des Verbundes nicht gut, ich habe bloß was mit
zweifelhaften Vergleichen den Kunden jegliche Verantwortung abzusprechen.


Falk
--
Interessante Bücher aus der Post - Jubiläumsedition ("Die Welt der
Überflieger - 75 Jahre Erster Atlantikflug von Ost nach West" & "100
Jahre Postbusse") sowie "sex and the City" DVDs versteigere ich bei Ebay
unter: http://search.ebay.de/_W0QQsassZfads2000
Mathias Boelckow
2005-09-13 09:18:34 UTC
Permalink
Post by Falk Schade
Post by Mathias Boelckow
Mit solchen Taschenspielertricks kann ein ÖV-Unternehmen kurzfristig
sicherlich üppige Zusatzeinnahmen erzielen. Langfristig ist es der Tod
des ÖV.
Ich heiße das Verhaltens des Verbundes nicht gut, ich habe bloß was mit
zweifelhaften Vergleichen den Kunden jegliche Verantwortung abzusprechen.
Ich denke, es ist zunächst Aufgabe des Verbundes, einen Tarif
aufzustellen, der auch begreifbar ist, ohne dass der Hausjurist vorher
die Beförderungsbedingungen durchgearbeitet hat.

Ich bin vor kurzem in so eine Falle getappt, als ich mit meiner
Freundin den VVO von Schmilka bis Dresden und zurück nach Heidenau
nutzte: Erst mal war es ärgerlich, dass die Fähre zwar VVO-Fahrscheine
anerkennt, aber nicht verkauft. D.h. die Fähre ging schon mal extra.
Die Familienkarte für den Verbundraum schien mir mit 13 EUR recht
teuer. Ich entschied mich also für eine 4er Karte zu 6 EUR, denn derer
zwei wären nur 12 EUR gewesen, obwohl wir nur zu zweit waren. Neben
dem Automaten hin neben einem Tarifzonenplan die Tabelle, die in
http://www.vvo-online.de/service/download/pdf/tariffibel2004.pdf
auf der 2. Seite ist. Mich irritierte etwas der Zusatz "je nach
Anzahl", weil für mich unklar war, ob damit jetzt Tarifzonen oder
Personen gemeint seien. Ich erhielt dann einen Fahrschein mit 4
Stempelfeldern. Gut, auf dem Plakat steht Preisstufe 1 - 4, wenn ich
die Abkürzung richtig deute, es ist ein 4er Ticket und wir sind zu
zweit. Also beschloss ich 2 Felder für zwei Personen zu stempeln, weil
mir das mit der Anzahl immer noch unklar war und der Schaffner
notfalls das dritte Feld stempeln könnte, wenn es sich doch auf
Tarifzonen bezog.

Der Schaffner erklärte dann sinngemäß, dass das 4er Ticket eine
Streifenkarte ist, und wir mit der so gestempelten Karte gerade mal
eine Zone befahren durften. Umtauschen in eine Familienkarte konnte
ich das Ticket auch nicht, also kamen noch 9,50 EUR für eine
Familienkarte 2 Zonen hinzu, so dass der Fahrpreis 15,50 EUR betrug.
Hätte man als Formulierung "für bis zu 4 Zonen mal Personen"
hingeschrieben hätte ich es auch verstanden. Nichts gegen
Streifenkarten, aber was sollen dann Einzelkarten je nach Tarifzonen?

Gruß, Mathias Bölckow
Ekkehard Schwarz
2005-09-15 20:37:55 UTC
Permalink
Post by Hans Bonfigt
Post by Thomas Hochstein
Post by Hans Bonfigt
Inwieweit gelten überhaupt die Tarifbestimmungen ?
Der Vertrag mit dem unseriösen Abzockunternehmen wird am Automaten
geschlossen. Hängen die Tarifbestimmungen als Vertragsbestandteil
dort aus ?
Warum sollten sie?
Müssen sie das nicht, von wegen AGB-Gesetz etc. ?
Nein, nach § 305a BGB nicht.
<http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__305a.html>

Gruß
E.S.
Dirk Moebius
2005-09-12 07:08:34 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Hans Bonfigt
Und was ist das eigentlich für ein unsäglicher Schwachsinn, die
Fahrscheine vorher zu entwerten ?
Was ist das denn für ein unsäglicher Schwachsinn, die Fahrschein nicht
beim Kauf direkt zu entwerten?
Das ist ein Schwachsinn, der es Wenigfahrern ermöglicht, auch am
Automaten Fahrscheine auf Vorrat zu kaufen.



Dirk
--
"So was kann man vielleicht in Afrika irgendwann machen, dass man zwei oder
drei Wochen später das Wahlergebnis verkündet, nicht in der Bundesrepublik."

FDP-Generalsekretär Dirk Niebel
Thomas Hochstein
2005-09-12 09:29:59 UTC
Permalink
Post by Dirk Moebius
Post by Thomas Hochstein
Post by Hans Bonfigt
Und was ist das eigentlich für ein unsäglicher Schwachsinn, die
Fahrscheine vorher zu entwerten ?
Was ist das denn für ein unsäglicher Schwachsinn, die Fahrschein nicht
beim Kauf direkt zu entwerten?
Das ist ein Schwachsinn, der es Wenigfahrern ermöglicht, auch am
Automaten Fahrscheine auf Vorrat zu kaufen.
Und das andere ist ein Schwachsinn, der verhindert, daß Wenigfahrer
die Entwertung vergessen (oder böswillige sie direkt ganz
unterlassen).

Alles hat seine Vor- und Nachteile.

-thh
Niklas Luerßen
2005-09-13 00:01:31 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Dirk Moebius
Post by Thomas Hochstein
Post by Hans Bonfigt
Und was ist das eigentlich für ein unsäglicher Schwachsinn, die
Fahrscheine vorher zu entwerten ?
Was ist das denn für ein unsäglicher Schwachsinn, die Fahrschein
nicht beim Kauf direkt zu entwerten?
Das ist ein Schwachsinn, der es Wenigfahrern ermöglicht, auch am
Automaten Fahrscheine auf Vorrat zu kaufen.
Und das andere ist ein Schwachsinn, der verhindert, daß Wenigfahrer
die Entwertung vergessen (oder böswillige sie direkt ganz
unterlassen).
Alles hat seine Vor- und Nachteile.
Wobei aber Dirk Moebius' Argument überwiegt.

Begründung: Es dürfte ziemlich weit verbreitet in der Bevölkerung sein,
daß man Fahrkarten vor der Fahrt abstempeln muß. Fahrkarten, die
bereits entwertet rauskommen, sind die Minderheit in Deutschland.
Somit dürfte der von dir geschilderte Fall, daß man die Entwertung
"vergißt", seltener sein als daß man auf Vorrat Karten kauft, um sie
zum entsprechenden Zeitpunkt zu stempeln.

Und: Wer nicht stempelt, gilt als Schwarzfahrer. Das mußte meine Mutter
in Kassel damals lernen, als sie es mal vergessen hatte. Ich sagte noch
so (wir saßen hinten und vorne stieg Kontroletti ein) "sei nicht doof
und stempel schnell an der hintersten Tür" sie "äh öh nu *runterschau*
*schäm*" das machte damals DM 40,-

Ich denke, das dürfte ein ausreichender Kompromiß
Wenigfahrer/Vorratskäufer <--> "Schwarzfahrer" sein.

Niklas
Matthias Warkus
2005-09-13 00:16:14 UTC
Permalink
Post by Niklas Luerßen
Begründung: Es dürfte ziemlich weit verbreitet in der Bevölkerung sein,
daß man Fahrkarten vor der Fahrt abstempeln muß. Fahrkarten, die bereits
entwertet rauskommen, sind die Minderheit in Deutschland.
Ist das so? Dort wo ich normalerweise rumfahre (RNN, RMV) habe ich noch
nie irgendwas entwerten müssen...

mawa
Ralph Angenendt
2005-09-13 09:22:04 UTC
Permalink
Post by Matthias Warkus
Post by Niklas Luerßen
Begründung: Es dürfte ziemlich weit verbreitet in der Bevölkerung sein,
daß man Fahrkarten vor der Fahrt abstempeln muß. Fahrkarten, die bereits
entwertet rauskommen, sind die Minderheit in Deutschland.
Ist das so? Dort wo ich normalerweise rumfahre (RNN, RMV) habe ich noch
nie irgendwas entwerten müssen...
VRR, Berlin, München, Hamburg: Überall muss ich entwerten - das sind so
die Städte, die mir gerade einfallen, wobei ich mir bei Hamburg gerade
nicht hundertprozentig sicher bin.

Ralph
--
Cut the kids in half
Peter Ellermann
2005-09-13 11:40:51 UTC
Permalink
Wenn ich mal Bus fahre, sehe ich auch öfter Leute, die vorne beim
Fahrer ein Ticket kaufen und das dann gleich noch mal in den Entwerter
schieben, obwohl das unnötig ist. Sind das jetzt alles Schwarzfahrer?

Pit
Mathias Boelckow
2005-09-13 11:55:53 UTC
Permalink
Post by Ralph Angenendt
Post by Matthias Warkus
Post by Niklas Luerßen
Begründung: Es dürfte ziemlich weit verbreitet in der Bevölkerung sein,
daß man Fahrkarten vor der Fahrt abstempeln muß. Fahrkarten, die bereits
entwertet rauskommen, sind die Minderheit in Deutschland.
Ist das so? Dort wo ich normalerweise rumfahre (RNN, RMV) habe ich noch
nie irgendwas entwerten müssen...
VRR, Berlin, München, Hamburg: Überall muss ich entwerten - das sind so
die Städte, die mir gerade einfallen, wobei ich mir bei Hamburg gerade
nicht hundertprozentig sicher bin.
In Hamburg entwertest Du die Fahrkarte in dem Du z.B. Dein Kaugummi
darin einwickelst. Die Karte ist dann entwertet aka wertlos.

Das einzige, was m.W. in Hamburg gestempelt wird sind die "Gelben
Fahrscheine" für Schul- und Jugendpflegefahrten, welche nur mit
Datumsstempelaufdruck gültig sind. Wenn man als Jugendleiter Gelbe
Fahrscheine verwendet, sollte man auch immer Datumsstempel und
Stempelkissen dabei haben, weil es keine "Entwerter" gibt um die
Fahrkarten gültig zu stempeln.

Gruß, Mathias Bölckow
Dirk Moebius
2005-09-13 12:23:23 UTC
Permalink
Post by Ralph Angenendt
Post by Matthias Warkus
Post by Niklas Luerßen
Begründung: Es dürfte ziemlich weit verbreitet in der Bevölkerung sein,
daß man Fahrkarten vor der Fahrt abstempeln muß. Fahrkarten, die bereits
entwertet rauskommen, sind die Minderheit in Deutschland.
Ist das so? Dort wo ich normalerweise rumfahre (RNN, RMV) habe ich noch
nie irgendwas entwerten müssen...
VRR, Berlin, München, Hamburg: Überall muss ich entwerten - das sind so
die Städte, die mir gerade einfallen, wobei ich mir bei Hamburg gerade
nicht hundertprozentig sicher bin.
Dresden, Halle(Saale), Potsdam, Dortmund geb ich noch dazu.


Dirk
--
"So was kann man vielleicht in Afrika irgendwann machen, dass man zwei oder
drei Wochen später das Wahlergebnis verkündet, nicht in der Bundesrepublik."

FDP-Generalsekretär Dirk Niebel
Ralph Angenendt
2005-09-13 12:24:58 UTC
Permalink
Post by Dirk Moebius
Post by Ralph Angenendt
VRR, Berlin, München, Hamburg: Überall muss ich entwerten - das sind so
die Städte, die mir gerade einfallen, wobei ich mir bei Hamburg gerade
nicht hundertprozentig sicher bin.
Potsdam, Dortmund geb ich noch dazu.
Nun ja, Hamburg scheint ja nicht zu stimmen, Dortmund ist VRR und
Potsdam der gleiche Tarifverbund wie Berlin (dessen Namen mir nicht
eingefallen ist, weswegen ich nur Berlin erwähnte).

Ralph
--
Cut the kids in half
Dirk Moebius
2005-09-13 13:32:12 UTC
Permalink
Post by Ralph Angenendt
Post by Dirk Moebius
Post by Ralph Angenendt
VRR, Berlin, München, Hamburg: Überall muss ich entwerten - das sind so
die Städte, die mir gerade einfallen, wobei ich mir bei Hamburg gerade
nicht hundertprozentig sicher bin.
Potsdam, Dortmund geb ich noch dazu.
Nun ja, Hamburg scheint ja nicht zu stimmen,
Tja, Hamburg kenn ich nicht.
Post by Ralph Angenendt
Dortmund ist VRR
das war mir vom Namen nicht bekannt
Post by Ralph Angenendt
und
Potsdam der gleiche Tarifverbund wie Berlin (dessen Namen mir nicht
eingefallen ist
VBB


Dirk
--
"So was kann man vielleicht in Afrika irgendwann machen, dass man zwei oder
drei Wochen später das Wahlergebnis verkündet, nicht in der Bundesrepublik."

FDP-Generalsekretär Dirk Niebel
Elke Bock
2005-09-13 16:52:29 UTC
Permalink
Post by Dirk Moebius
Post by Ralph Angenendt
Post by Matthias Warkus
Post by Niklas Luerßen
Begründung: Es dürfte ziemlich weit verbreitet in der Bevölkerung sein,
daß man Fahrkarten vor der Fahrt abstempeln muß. Fahrkarten, die bereits
entwertet rauskommen, sind die Minderheit in Deutschland.
Ist das so? Dort wo ich normalerweise rumfahre (RNN, RMV) habe ich noch
nie irgendwas entwerten müssen...
VRR, Berlin, München, Hamburg: Überall muss ich entwerten - das sind so
die Städte, die mir gerade einfallen, wobei ich mir bei Hamburg gerade
nicht hundertprozentig sicher bin.
Dresden, Halle(Saale), Potsdam, Dortmund geb ich noch dazu.
In Leipzig muß man auch stempeln. Eine nette Falle finde ich
die unterschiedlichen Standorte der Stempel - in Straßenbahn
und Bus im Fahrzeug, für S-Bahn bzw. Zug auf dem Bahnsteig.
Da kann auch der Vielfahrer reinfallen, der normal immer die
Straßenbahn benutzt.


mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
Holger Schulz
2005-09-13 17:03:34 UTC
Permalink
Post by Elke Bock
In Leipzig muß man auch stempeln. Eine nette Falle finde ich
die unterschiedlichen Standorte der Stempel - in Straßenbahn
und Bus im Fahrzeug, für S-Bahn bzw. Zug auf dem Bahnsteig.
Da kann auch der Vielfahrer reinfallen, der normal immer die
Straßenbahn benutzt.
Das liegt unter anderem daran, das Eisenbahnfahrzeuge einen
größeren Aktionsradius haben (sie fahren u.U. in mehreren
Verbünden). Z.B. der RE 50 Leipzig - Dresden: auf dieser
Strecke gibt es zwei Verbünde - VVO und MDV, jeder mit
eigenen Entwertern. Die Wagenzüge sind auch auf Dresden -
Chemnitz (VVO, VMS) und Riesa - Chemnitz (VVO, MDV, VMS)
im Einsatz. Wer soll da jedesmal die Entwerter umbauen?

Tschüß
Holger
--
Die Adresse im From: ist gültig, wird aber nicht gelesen!

"Ich finde, die Zivilisation ist eine gute Idee. Nur sollte
endlich mal jemand anfangen, sie auszuprobieren."

Arthur C. Clark in einem Interview mit Werner Bloch (SZ, 08.07.2005)
Elke Bock
2005-09-13 19:53:02 UTC
Permalink
Post by Holger Schulz
Post by Elke Bock
In Leipzig muß man auch stempeln. Eine nette Falle finde ich
die unterschiedlichen Standorte der Stempel - in Straßenbahn
und Bus im Fahrzeug, für S-Bahn bzw. Zug auf dem Bahnsteig.
Da kann auch der Vielfahrer reinfallen, der normal immer die
Straßenbahn benutzt.
Das liegt unter anderem daran, das Eisenbahnfahrzeuge einen
größeren Aktionsradius haben (sie fahren u.U. in mehreren
Verbünden). Z.B. der RE 50 Leipzig - Dresden: auf dieser
Strecke gibt es zwei Verbünde - VVO und MDV, jeder mit
eigenen Entwertern. Die Wagenzüge sind auch auf Dresden -
Chemnitz (VVO, VMS) und Riesa - Chemnitz (VVO, MDV, VMS)
im Einsatz. Wer soll da jedesmal die Entwerter umbauen?
Es war auch schon so, als die S-Bahn nur in und um Leipzig
herum fuhr. Aber auch eine Anpassung in die andere Richtung
hätte durchaus ihre Vorteile.

Das Rennen nach der Bahn quer über die Straße wäre
unweigerlich mit Schwarzfahren verbunden und damit
unattraktiver, wenn die Stempelmaschine auf dem
Bürgersteig/Haltestelleninsel stünde. Und nach dem
Einsteigen könnte man sich gleich hinsetzen bzw. ordentlich
festhalten, anstatt freihändig beim Stempeln vom Anfahren
der Bahn oder der nächsten Kurve überrascht zu werden.

Gleich zweimal Sicherheitsgewinn mit der Maßnahme. ;-)


mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
Martin Bienwald
2005-09-14 11:26:43 UTC
Permalink
Post by Ralph Angenendt
VRR, Berlin, München, Hamburg: Überall muss ich entwerten - das sind so
die Städte, die mir gerade einfallen, wobei ich mir bei Hamburg gerade
nicht hundertprozentig sicher bin.
In Hamburg wird nichts entwertet, und in Berlin nur manches (im Fahrzeug
gekaufte Fahrscheine sind bereits fix und fertig).

... Martin
Ralph Angenendt
2005-09-14 12:15:08 UTC
Permalink
Post by Martin Bienwald
Post by Ralph Angenendt
VRR, Berlin, München, Hamburg: Überall muss ich entwerten - das sind so
die Städte, die mir gerade einfallen, wobei ich mir bei Hamburg gerade
nicht hundertprozentig sicher bin.
In Hamburg wird nichts entwertet, und in Berlin nur manches (im Fahrzeug
gekaufte Fahrscheine sind bereits fix und fertig).
... was nur in Bussen und Straßenbahnen möglich ist. So ist es in
München auch, die normalen Automaten verkaufen mir aber nichtentwertete
Fahrscheine.

Ralph
--
Cut the kids in half
Andreas Titz
2005-09-14 15:14:00 UTC
Permalink
Post by Ralph Angenendt
Post by Martin Bienwald
Post by Ralph Angenendt
VRR, Berlin, München, Hamburg: Überall muss ich entwerten - das sind so
die Städte, die mir gerade einfallen, wobei ich mir bei Hamburg gerade
nicht hundertprozentig sicher bin.
In Hamburg wird nichts entwertet, und in Berlin nur manches (im Fahrzeug
gekaufte Fahrscheine sind bereits fix und fertig).
... was nur in Bussen und Straßenbahnen möglich ist.
... und in bestimmten Zügen des Regionalverkehrs
(DB Regio: z.B. RB12, RB20 [zumindest Nordteil], RB26[?];
ODEG: alle Züge)

Gruß Andreas
--
E-Mail-Adresse ist gültig
Matthias Doerfler
2005-09-23 17:00:49 UTC
Permalink
Post by Andreas Titz
Post by Ralph Angenendt
Post by Martin Bienwald
In Hamburg wird nichts entwertet, und in Berlin nur manches (im Fahrzeug
gekaufte Fahrscheine sind bereits fix und fertig).
... was nur in Bussen und Straßenbahnen möglich ist.
Barum?!
Post by Andreas Titz
... und in bestimmten Zügen des Regionalverkehrs
(DB Regio: z.B. RB12, RB20 [zumindest Nordteil], RB26[?];
ODEG: alle Züge)
Dieweil die Fahrzeugautomaten der Südthüringenbahn unentwerte Fahr-
scheine ausspucken, die der geneigte Beförderungsfall in den weiteren
Automaten gegenüber einzuführen hat.
Grr; dem gelernten Haftpflichtler in mir dreht sich der Magen um.

Aus Haftpflichtsicht gehört es sich, dass alle im Fahrzeug ausgegebe-
nen Fahrscheine, egal bei welchem Fahrzeug und egal mit welcher herr-
schenden Abfertigungstechnologie, ausnahmslos _nicht_ entwertet werden
müssen, weil Menschen üblicherweise nur über zwei Hände verfügen. Es
dürfte keine andere Tarifbestimmung geben, die hinlängliche wenn auch
nicht notwendige Ursache für Hüftgelenksprothesen ist, als die ständig
wiederholte Unsitte der Ausgabe von entwertungspflichtigen Fahr-
scheinen im Fahrzeug.

Sinnvoll wäre im Übrigen auch die generelle Kombination Außenautomaten
mit Standentwertern vorzusehen; aber der Zeitpunkt dafür wurde schon
in den fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts verpasst :-(
--
mfg Matthias Dörfler

Diese Nachricht stellt nur meine persönliche Meinung dar.
Frank Lakemann
2005-09-24 19:45:08 UTC
Permalink
Post by Matthias Doerfler
Aus Haftpflichtsicht gehört es sich, dass alle im Fahrzeug ausgegebe-
nen Fahrscheine, egal bei welchem Fahrzeug und egal mit welcher herr-
schenden Abfertigungstechnologie, ausnahmslos _nicht_ entwertet werden
müssen, weil Menschen üblicherweise nur über zwei Hände verfügen.
-v bitte.
Zur Bedienung üblicher Entwerter braucht man nicht mehr Hände, als zur
Bedienung eines Fahrkartenautomaten. Im Gegentum - man wird während der
Bedienung des Fahrkartenautomaten eher keine Hand zur Eigensicherung
frei haben, weil man z.B. im Geldbeutel kramt. Weshalb führt also die
zusätzlich notwendige Entwertung, nach Deiner Ansicht offenbar zu einem
höheren Unfallrisiko, als bei Ausgabe bereits entwerteter Fahrscheine?

Gruß, Frank
Matthias Doerfler
2005-09-29 17:36:53 UTC
Permalink
Post by Frank Lakemann
Post by Matthias Doerfler
Aus Haftpflichtsicht gehört es sich, dass alle im Fahrzeug ausgegebe-
nen Fahrscheine, egal bei welchem Fahrzeug und egal mit welcher herr-
schenden Abfertigungstechnologie, ausnahmslos _nicht_ entwertet werden
müssen, weil Menschen üblicherweise nur über zwei Hände verfügen.
-v bitte.
Zur Bedienung üblicher Entwerter braucht man nicht mehr Hände, als zur
Bedienung eines Fahrkartenautomaten.
Ich habe mich keineswegs pro Fahrkartenautomaten im Fahrzeug ausge-
sprochen. Die einzigen haftpflichtseitig unproblematischen Abferti-
gungstechnologien im Fahrzeug sind der Pendelschaffner und die Ausgabe
durch den Fahrer während des Stands ohne Entwertungspflicht.

Noch ist - trotz Einführung des Schmerzensgeldanspruchs bei reiner
Gefährdungshaftung - der Leidensdruck auf die Verkehrsunternehmen
nicht groß genug, das Rad der Zeit zurückzudrehen. Im Hinblick auf das
Hochjubeln von e-Ticketing zweifle ich auch daran, dass das innert
nützlicher Frist geschieht.
Post by Frank Lakemann
Im Gegentum - man wird während der
Bedienung des Fahrkartenautomaten eher keine Hand zur Eigensicherung
frei haben, weil man z.B. im Geldbeutel kramt.
Wer freihändig im Geldbeutel kramt, hat sich sowieso i.d.R. 75 bis 100
Prozent Mitverschulden am Sturz und seinen Folgen anrechnen zu lassen.
Den betriebswirtschaftlichen Schaden trägt der Fahrgast also über-
wiegend selbst; der Anteil des Verkehrsunternehmens wird über dessen
Versicherung sozialisiert. Das ändert nichts daran, dass der volks-
wirtschaftliche Schaden überhaupt erst durch die zwar gesellschaftlich
akzeptierte, aber ungeeignete Abfertigungstechnologie hervorgerufen
wurde.
Post by Frank Lakemann
Weshalb führt also die
zusätzlich notwendige Entwertung, nach Deiner Ansicht offenbar zu einem
höheren Unfallrisiko, als bei Ausgabe bereits entwerteter Fahrscheine?
Gestern morgen erst wieder erlebt: Fahrgästin mit Rucksäckchen steigt
im Kom beim Fahrer ein, löst den Fahrschein mit passendem Kleingeld.
Sie geht während des Anfahrvorgangs nach hinten durch, hält sich aber,
obwohl sie nichts als den Fahrschein in der Hand hat, überhaupt nicht
fest. Der Kom wird von einem einbiegenden Pkw aus einer Nebenstraße
geschnitten; Fahrer steigt in die Eisen. Fahrgästin liegt fast neben
mir im Gang. Ob sie sich die Schulter ausgekugelt hat oder nur eine
Zerrung abbekommen hat, bleibt dahingestellt.
--
mfg Matthias Dörfler

Diese Nachricht stellt nur meine persönliche Meinung dar.
Ulf Kutzner
2005-09-13 12:18:10 UTC
Permalink
Post by Matthias Warkus
Ist das so? Dort wo ich normalerweise rumfahre (RNN, RMV) habe ich noch
nie irgendwas entwerten müssen...
Im RNN stempelst Du bitte Mehrfahrtenkarten.

Gruß, ULF
Matthias Warkus
2005-09-13 16:19:36 UTC
Permalink
Post by Ulf Kutzner
Post by Matthias Warkus
Ist das so? Dort wo ich normalerweise rumfahre (RNN, RMV) habe ich noch
nie irgendwas entwerten müssen...
Im RNN stempelst Du bitte Mehrfahrtenkarten.
Sowas hab ich noch nie gekauft :) Sind das Streifenkarten? Und gibt's da
Mengenrabatt?

mawa
Ulf Kutzner
2005-09-13 18:32:33 UTC
Permalink
Post by Matthias Warkus
Post by Ulf Kutzner
Post by Matthias Warkus
Ist das so? Dort wo ich normalerweise rumfahre (RNN, RMV) habe ich noch
nie irgendwas entwerten müssen...
Im RNN stempelst Du bitte Mehrfahrtenkarten.
Sowas hab ich noch nie gekauft :) Sind das Streifenkarten?
Jein. Werden einzeln in mehreren Schnipsel für den Fall ausgegeben, daß
Du eine Tarifstufe mehrfach hintereinander nutzen willst.
Post by Matthias Warkus
Und gibt's da
Mengenrabatt?
Ja. Kaum weniger als mit BC.

Gruß, ULF
Matthias Warkus
2005-09-13 19:12:00 UTC
Permalink
Post by Ulf Kutzner
Post by Matthias Warkus
Post by Ulf Kutzner
Post by Matthias Warkus
Ist das so? Dort wo ich normalerweise rumfahre (RNN, RMV) habe ich noch
nie irgendwas entwerten müssen...
Im RNN stempelst Du bitte Mehrfahrtenkarten.
Sowas hab ich noch nie gekauft :) Sind das Streifenkarten?
Jein. Werden einzeln in mehreren Schnipsel für den Fall ausgegeben, daß
Du eine Tarifstufe mehrfach hintereinander nutzen willst.
Post by Matthias Warkus
Und gibt's da
Mengenrabatt?
Ja. Kaum weniger als mit BC.
Wenn ich nun aber eine BahnCard habe -- rentiert sich dann die
Streifenkarte?

mawa
Ulf Kutzner
2005-09-14 11:51:37 UTC
Permalink
Post by Matthias Warkus
Post by Ulf Kutzner
Post by Matthias Warkus
Post by Ulf Kutzner
Post by Matthias Warkus
Ist das so? Dort wo ich normalerweise rumfahre (RNN, RMV) habe ich noch
nie irgendwas entwerten müssen...
Im RNN stempelst Du bitte Mehrfahrtenkarten.
Sowas hab ich noch nie gekauft :) Sind das Streifenkarten?
Jein. Werden einzeln in mehreren Schnipsel für den Fall ausgegeben, daß
Du eine Tarifstufe mehrfach hintereinander nutzen willst.
Post by Matthias Warkus
Und gibt's da
Mengenrabatt?
Ja. Kaum weniger als mit BC.
Wenn ich nun aber eine BahnCard habe -- rentiert sich dann die
Streifenkarte?
Bei "kaum weniger" eher nicht. http://www.rnn.info/HIs/HI_pr_neu.html

Gruß, ULF
Dirk Moebius
2005-09-13 05:45:50 UTC
Permalink
Post by Niklas Luerßen
Post by Thomas Hochstein
Post by Dirk Moebius
Post by Thomas Hochstein
Post by Hans Bonfigt
Und was ist das eigentlich für ein unsäglicher Schwachsinn, die
Fahrscheine vorher zu entwerten ?
Was ist das denn für ein unsäglicher Schwachsinn, die Fahrschein
nicht beim Kauf direkt zu entwerten?
Das ist ein Schwachsinn, der es Wenigfahrern ermöglicht, auch am
Automaten Fahrscheine auf Vorrat zu kaufen.
Und das andere ist ein Schwachsinn, der verhindert, daß Wenigfahrer
die Entwertung vergessen (oder böswillige sie direkt ganz
unterlassen).
Alles hat seine Vor- und Nachteile.
Wobei aber Dirk Moebius' Argument überwiegt.
Begründung: Es dürfte ziemlich weit verbreitet in der Bevölkerung sein,
daß man Fahrkarten vor der Fahrt abstempeln muß. Fahrkarten, die
bereits entwertet rauskommen, sind die Minderheit in Deutschland.
In Berlin ist das relativ simpel - Fahrscheine, die man im Bus oder
in der Straßenbahn kauft, sind zum sofortigen Verzehr bestimmt,
die aus den ortsfesten Automaten muß man erst entwerten, wenn man
sie benutzt. Dafür verkaufen einem die ortsfesten Automaten aber auch
viele Fahrkarten in beliebiger Kombination und lassen einen den
ganzen Rassel mit einer Transaktion bezahlen.

Ich bin mit vorentwerteten Fahrscheinen vor Jahren in Stuttgart auch
reingefallen - der Einwohner weiß das vielleicht, aber grade für
Fernreisende ist das u.U. eine böse Falle.


Dirk
--
"So was kann man vielleicht in Afrika irgendwann machen, dass man zwei oder
drei Wochen später das Wahlergebnis verkündet, nicht in der Bundesrepublik."

FDP-Generalsekretär Dirk Niebel
Marc Haber
2005-09-13 13:04:19 UTC
Permalink
Post by Dirk Moebius
Ich bin mit vorentwerteten Fahrscheinen vor Jahren in Stuttgart auch
reingefallen - der Einwohner weiß das vielleicht, aber grade für
Fernreisende ist das u.U. eine böse Falle.
Stuttgart hat sowieso die eine oder andere Tarifffalle parat. Ich sage
nur "Kurzstrecke", eventuell mit Steigerung "asymmetrische
Kurzstrecke".

Grüße
Marc
--
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Thomas Hochstein
2005-09-13 17:10:00 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Stuttgart hat sowieso die eine oder andere Tarifffalle parat. Ich sage
nur "Kurzstrecke", eventuell mit Steigerung "asymmetrische
Kurzstrecke".
Hm? Steht doch an jedem Automaten dran, welche Ziele zur Kurzstrecke
gehören? Bequemer geht's kaum mehr ...

-thh
Marc Haber
2005-09-13 19:23:55 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Marc Haber
Stuttgart hat sowieso die eine oder andere Tarifffalle parat. Ich sage
nur "Kurzstrecke", eventuell mit Steigerung "asymmetrische
Kurzstrecke".
Hm? Steht doch an jedem Automaten dran, welche Ziele zur Kurzstrecke
gehören? Bequemer geht's kaum mehr ...
Und in der langen Liste der einzelnen Ziele steht die Haltestelle
nochmal mit ihrer Kennnummer, und der Automat verkauft die Fahrkarte
dann zum Normaltarif.

Und die "asymmetrische Kurzstrecke", bei der die Fahrt in der einen
Richtung Kurzstrecke ist, in der anderen Richtung aber die Bahnsteige
ungünstiger liegen, somit die 2-km-Grenze überschreiten und keine
Kurzstrecke mehr zur Anwendung kommt, ist eine schwäbische Perversion.

Grüße
Marc
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Thomas Hochstein
2005-09-13 21:14:56 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Post by Thomas Hochstein
Hm? Steht doch an jedem Automaten dran, welche Ziele zur Kurzstrecke
gehören? Bequemer geht's kaum mehr ...
Und in der langen Liste der einzelnen Ziele steht die Haltestelle
nochmal mit ihrer Kennnummer, und der Automat verkauft die Fahrkarte
dann zum Normaltarif.
Stimmt. Ist vermutlich programmtechnisch einfacher?
Post by Marc Haber
Und die "asymmetrische Kurzstrecke", bei der die Fahrt in der einen
Richtung Kurzstrecke ist, in der anderen Richtung aber die Bahnsteige
ungünstiger liegen, somit die 2-km-Grenze überschreiten und keine
Kurzstrecke mehr zur Anwendung kommt, ist eine schwäbische Perversion.
ROTFL. Das gibt's ehrlich? Klasse. :)

-thh
Marc Haber
2005-09-14 05:49:43 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Marc Haber
Post by Thomas Hochstein
Hm? Steht doch an jedem Automaten dran, welche Ziele zur Kurzstrecke
gehören? Bequemer geht's kaum mehr ...
Und in der langen Liste der einzelnen Ziele steht die Haltestelle
nochmal mit ihrer Kennnummer, und der Automat verkauft die Fahrkarte
dann zum Normaltarif.
Stimmt. Ist vermutlich programmtechnisch einfacher?
Richtig. Und trotzdem absolut fahrgastunfreundlich. Der Automat weiss
übrigens trotzdem genau, wo er steht.
Post by Thomas Hochstein
Post by Marc Haber
Und die "asymmetrische Kurzstrecke", bei der die Fahrt in der einen
Richtung Kurzstrecke ist, in der anderen Richtung aber die Bahnsteige
ungünstiger liegen, somit die 2-km-Grenze überschreiten und keine
Kurzstrecke mehr zur Anwendung kommt, ist eine schwäbische Perversion.
ROTFL. Das gibt's ehrlich? Klasse. :)
Ich lus irgendwo neulich, dass man diese Fälle in Zukunft abzustellen
gedenke.

Grüße
Marc
--
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Klaus von der Heyde
2005-09-14 08:03:06 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Post by Thomas Hochstein
Post by Marc Haber
Und die "asymmetrische Kurzstrecke",
[...]
Post by Marc Haber
Post by Thomas Hochstein
ROTFL. Das gibt's ehrlich? Klasse. :)
Ich lus irgendwo neulich, dass man diese Fälle in Zukunft abzustellen
gedenke.
Dank des aktuellen tarifsystems des VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg),
das die kurzstrecke auf 4 haltestellen ab einstieg begrenzt, kann sich
das auch ergeben, wenn z.b. eine buslinie unterschiedliche wege für
hin- und rückfahrt nutzt (wie bei ringlinien o.ä.).

Klaus
Werner Bär
2005-09-14 10:06:22 UTC
Permalink
Post by Klaus von der Heyde
Post by Thomas Hochstein
Post by Marc Haber
Und die "asymmetrische Kurzstrecke",
[...]
Post by Thomas Hochstein
ROTFL. Das gibt's ehrlich? Klasse. :)
Dank des aktuellen tarifsystems des VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg),
das die kurzstrecke auf 4 haltestellen ab einstieg begrenzt, kann sich
das auch ergeben, wenn z.b. eine buslinie unterschiedliche wege für
hin- und rückfahrt nutzt (wie bei ringlinien o.ä.).
Kann sogar bei der Straßenbahn vorkommen.
Hier in Karlsruhe liegt auf der Linie 1 zwischen Durlach Turmberg und
Schloßplatz nur in Fahrtrichtung West die Haltestelle Karl-Weysser-Str.

Werner.
Knud Schlotfeld
2005-09-15 15:03:55 UTC
Permalink
Post by Klaus von der Heyde
Dank des aktuellen tarifsystems des VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg),
das die kurzstrecke auf 4 haltestellen ab einstieg begrenzt, kann sich
das auch ergeben, wenn z.b. eine buslinie unterschiedliche wege für
hin- und rückfahrt nutzt (wie bei ringlinien o.ä.).
Das ist aber unvermeidbar, wenn man Stationen zählt (wie
in Kiel auch). Aber mir scheint das praktikabler und für
Kunden verständlicher als eine feste km-Grenze, die ggf.
zu Asymmetrien führt. Gibt es in Stuttgart den Fall, daß
verschiedene Linien zu unterschiedlichen Bahnsteigen der
gleichen Station führen und so das Kurzstrecke oder auch
nicht ist?

MfG

Knud
Ingo Stiller
2005-09-15 15:46:32 UTC
Permalink
Post by Knud Schlotfeld
Post by Klaus von der Heyde
Dank des aktuellen tarifsystems des VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg),
das die kurzstrecke auf 4 haltestellen ab einstieg begrenzt, kann sich
das auch ergeben, wenn z.b. eine buslinie unterschiedliche wege für
hin- und rückfahrt nutzt (wie bei ringlinien o.ä.).
Das ist aber unvermeidbar, wenn man Stationen zählt (wie
in Kiel auch). Aber mir scheint das praktikabler und für
Kunden verständlicher als eine feste km-Grenze, die ggf.
zu Asymmetrien führt. Gibt es in Stuttgart den Fall, daß
verschiedene Linien zu unterschiedlichen Bahnsteigen der
gleichen Station führen und so das Kurzstrecke oder auch
nicht ist?
Also in Mainz und Umgebung (RMV) gibt es folgende Regelungen, die alle
auf eine Streckenlänge hinauslaufen:
http://www.rmv.de/coremedia/generator/RMV/Tarife/Fahrkartensortiment/SpontanfahrerTickets/ARTVOLL/FAHRK__SPONTAN__ARTVOLL__Einzelfahrkarte.html

z.B. gibt es keine Kurzstrecken von Drais (Danail-Brendel-Strasse)
Richtung Innenstadt, obwohl es bis zur Haltestelle "Friedrich von
Pfeiffer Weg" nur 3 Haltestellen (inkl.) sind.

Gruß Ingo
Werner Bär
2005-09-15 16:01:55 UTC
Permalink
Post by Knud Schlotfeld
Post by Klaus von der Heyde
Dank des aktuellen tarifsystems des VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg),
das die kurzstrecke auf 4 haltestellen ab einstieg begrenzt, kann sich
das auch ergeben, wenn z.b. eine buslinie unterschiedliche wege für
hin- und rückfahrt nutzt (wie bei ringlinien o.ä.).
Das ist aber unvermeidbar, wenn man Stationen zählt (wie
in Kiel auch). Aber mir scheint das praktikabler und für
Kunden verständlicher als eine feste km-Grenze, die ggf.
zu Asymmetrien führt.
Weitere mögliche seltsame Effekte (gemäß Karlsruher Linienplan,
wobei es hier keine Kurzstrecken gibt):

- Durlacher Tor - Fächerbad sind 5 Haltestellen mit der Straßenbahn,
2 Haltestellen mit dem Bus (identischer Fahrweg)
(die 4te Haltestelle des Busses ist nach ca. 10-15 km)

- Wachhausstraße - Paracelciusklinik sind 3 oder 5 Haltestellen,
jeweils mit Bus 107, je nach Wochentag oder Uhrzeit
(fährt samstags einen Umweg)

- Für Nachtbuslinie N3 ist Durlach Turmberg - Rommelstraße
1 bis 7 Haltestellen, je nachdem, wo Leute aussteigen wollen
(fährt Umwege nur bei Bedarf zum Ausstieg)

Werner.
Marc Haber
2005-09-15 16:43:22 UTC
Permalink
Post by Knud Schlotfeld
Gibt es in Stuttgart den Fall, daß
verschiedene Linien zu unterschiedlichen Bahnsteigen der
gleichen Station führen und so das Kurzstrecke oder auch
nicht ist?
Zumindest im letzten Jahr gab es das. Es gibt einige Fälle, wo jeweils
vor der Kreuzung gehalten wird und so die Bahnsteige 30, 40 Meter
auseinander sind.

Grüße
Marc
--
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Frank Lakemann
2005-09-15 21:03:55 UTC
Permalink
Marc Haber schrieb:

[VVS]
Post by Marc Haber
Post by Thomas Hochstein
Post by Marc Haber
Und in der langen Liste der einzelnen Ziele steht die Haltestelle
nochmal mit ihrer Kennnummer, und der Automat verkauft die Fahrkarte
dann zum Normaltarif.
Stimmt. Ist vermutlich programmtechnisch einfacher?
Richtig. Und trotzdem absolut fahrgastunfreundlich. Der Automat weiss
übrigens trotzdem genau, wo er steht.
Der Auftraggeber des Automatenherstellers hat nicht gewollt(!), daß der
Automat Kurzstreckenziele selbständig erkennt. Warum das so ist und
warum es bisher auch nicht verändert wurde, werde ich nie verstehen.

Besonders "lustig" ist es übrigens gelegentlich auch, mit einem
Busfahrer über den Erwerb eines Kurzstreckenfahrscheins zu
diskutieren. Extrem wird es dann, wenn der Hinweis auf den
Kurzstreckentarif an der Haltestelle, gerade mal wieder dem
Vandalismus zum Opfer gefallen ist.

Gruß, Frank
Marc Haber
2005-09-16 06:03:25 UTC
Permalink
Post by Frank Lakemann
Besonders "lustig" ist es übrigens gelegentlich auch, mit einem
Busfahrer über den Erwerb eines Kurzstreckenfahrscheins zu
diskutieren. Extrem wird es dann, wenn der Hinweis auf den
Kurzstreckentarif an der Haltestelle, gerade mal wieder dem
Vandalismus zum Opfer gefallen ist.
Besonders wenn der Busfahrer von seinen Fahrgästen verlangt, dass sie
den Tarif besser kennen als er. So geschehen auf einer Busfahrt von
Fellbach Bahnhof nach Fellbach Lutherkirche. Ich steige ein, sage
"bitte einmal zur Lutherkirche" und bekomme eine 1-Zonen-Fahrkarte.
Auf meine Rückfrage, ob das keine Kurzstrecke mehr ist, herrscht er
mich an, ob ich ihm das nicht früher sagen könne.

Grüße
Marc
--
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Michael Muetterlein
2005-09-16 10:33:10 UTC
Permalink
Moin!
Post by Marc Haber
Besonders wenn der Busfahrer von seinen Fahrgästen verlangt, dass sie
den Tarif besser kennen als er. So geschehen auf einer Busfahrt von
Fellbach Bahnhof nach Fellbach Lutherkirche. Ich steige ein, sage
"bitte einmal zur Lutherkirche" und bekomme eine 1-Zonen-Fahrkarte.
Auf meine Rückfrage, ob das keine Kurzstrecke mehr ist, herrscht er
mich an, ob ich ihm das nicht früher sagen könne.
Aber Marc! Welche Haltestelle in Kurzstrecken-Entfernung liegt und
welche nicht mehr, das ändert sich für den Fahrer doch den ganzen Tag
über im Minutenabstand! Wie soll denn der arme Fahrer sich das alles
merken? Du erwartest einfach zu viel.

Ausserdem, für geistige Höchstleistungen wird das Fahrpersonal mit
Sicherheit zu schlecht bezahlt.

MfG
Michael



P.S.: Smileys bitte hier entnehmen ;-) ;-) :-) :-)
und nach Bedarf einsetzen
Frank Lakemann
2005-09-22 21:15:44 UTC
Permalink
Michael Muetterlein schrieb:

[Kurzstrecke im VVS]
Post by Michael Muetterlein
Aber Marc! Welche Haltestelle in Kurzstrecken-Entfernung liegt und
welche nicht mehr, das ändert sich für den Fahrer doch den ganzen Tag
über im Minutenabstand! Wie soll denn der arme Fahrer sich das alles
merken? Du erwartest einfach zu viel.
Man könnte erwarten, daß die Busfahrer eine Möglichkeit haben, sich
über die gültigen Kurzstreckenziele einer Haltestelle zu informieren.
Das könnte durch ein Handbuch im Fahrzeug oder eine Nachfrage bei der
Leitstelle erfolgen.
Leider gipfeln solche "Tarifverhandlungen" auch schon mal in der
Aussage, daß der Busfahrer grundsätzlich keine Kurzstreckenfahrscheine
verkaufen würde, da er den Geltungsbereich nicht kenne und nicht
nachprüfen könne (selbst schon erlebt).

Gruß, Frank
Marc Haber
2005-09-23 12:59:15 UTC
Permalink
Post by Frank Lakemann
Leider gipfeln solche "Tarifverhandlungen" auch schon mal in der
Aussage, daß der Busfahrer grundsätzlich keine Kurzstreckenfahrscheine
verkaufen würde, da er den Geltungsbereich nicht kenne und nicht
nachprüfen könne (selbst schon erlebt).
In Stuttgart, wo im Tarif ausdrücklich steht, dass
Kurzstreckenfahrscheine am Automaten und an Haltestellen ohne
Automaten beim Busfahrer verkauft werden? Eigenwillig.

Grüße
Marc
--
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Knud Schlotfeld
2005-09-28 14:49:28 UTC
Permalink
Post by Frank Lakemann
Leider gipfeln solche "Tarifverhandlungen" auch schon mal in der
Aussage, daß der Busfahrer grundsätzlich keine Kurzstreckenfahrscheine
verkaufen würde, da er den Geltungsbereich nicht kenne und nicht
nachprüfen könne (selbst schon erlebt).
Das ist in Kiel genau umgekehrt. Kurzstreckenfahrausweise gibt
es _nur_ beim Fahrer. Vier Stationen der eigenen Strecke
sind ja auch zu übersehen.

MfG

Knud
Frank Lakemann
2005-09-29 19:36:31 UTC
Permalink
Post by Knud Schlotfeld
Das ist in Kiel genau umgekehrt. Kurzstreckenfahrausweise gibt
es _nur_ beim Fahrer. Vier Stationen der eigenen Strecke
sind ja auch zu übersehen.
Ganz aktuell: Im VVS wird ab nächstem Jahr die Kurzstrecke nun
3 Haltestellen gelten (und 1 Euro kosten), womit die haltestellen-
individuellen Kurzstreckenlisten entfallen werden. Die Kurzstrecke
gilt dann auch nicht (mehr?) in der S-Bahn.

Gruß, Frank
Stephan Hellwig
2005-09-28 21:49:00 UTC
Permalink
Moinsen,
Post by Knud Schlotfeld
Post by Frank Lakemann
Leider gipfeln solche "Tarifverhandlungen" auch schon mal in der
Aussage, daß der Busfahrer grundsätzlich keine Kurzstreckenfahrscheine
verkaufen würde, da er den Geltungsbereich nicht kenne und nicht
nachprüfen könne (selbst schon erlebt).
Das ist in Kiel genau umgekehrt. Kurzstreckenfahrausweise gibt
es _nur_ beim Fahrer. Vier Stationen der eigenen Strecke
sind ja auch zu übersehen.
Jaja, und die nicht angefahrenen Bushaltestellen unterwegs zählen mit,
auch wenn sie nicht im Linienplan aufgeführt sind. Was für eine geniale
Idee der VVK-Verantwortlichen!

Steven
--
"Laß das, ich möchte jetzt deprimiert sein!"
[Sandra Bullock in "Speed 2"]
Joerg Jonas
2005-09-14 13:39:17 UTC
Permalink
On Tue, 13 Sep 2005 21:23:55 +0200, Marc Haber
Post by Marc Haber
Und die "asymmetrische Kurzstrecke", bei der die Fahrt in der einen
Richtung Kurzstrecke ist, in der anderen Richtung aber die Bahnsteige
ungünstiger liegen, somit die 2-km-Grenze überschreiten und keine
Kurzstrecke mehr zur Anwendung kommt, ist eine schwäbische Perversion.
Das ist wirklich eine böse Falle. In Frankfurt hatten wir das zu
Anfangszeiten wimre ebenfalls, allerdings wurde damit recht schnell
aufgeräumt. (Die Kontrolleure haben damals so manchen "Schwarz"fahrer
laufen lassen, der auf dem Hinweg Kurzstrecke kaufen konnte und für
dieselbe Relation auf dem Rückweg plötzlich den Normaltarif bezahlen
mußte.) Man hat zwar kein Haltestellenschild versetzt, doch tariflich
sind diese Strecken kürzer als 2 Kilometer :)

-JJ
--
______________________________________ Nazis schaden auch Dir! ______
www.ebbelex.de ist garantiert BSE-frei. Die abgebildeten Straßen- und
U-Bahnen sind garantiert artgerecht aus Freiland- oder Tunnelhaltung!
Dirk Moebius
2005-09-15 05:48:32 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Und die "asymmetrische Kurzstrecke", bei der die Fahrt in der einen
Richtung Kurzstrecke ist, in der anderen Richtung aber die Bahnsteige
ungünstiger liegen, somit die 2-km-Grenze überschreiten und keine
Kurzstrecke mehr zur Anwendung kommt, ist eine schwäbische Perversion.
Weiß jemand, wie das in Berlin geregelt ist?

Kurzstrecke sind ja drei S-Bahn-Stationen, es gibt aber eine S-Bahn (S9),
die stadteinwárts in Ostkreuz hält, stadtauswärts aber nicht.
Also
Treptower Park - Ostkreuz - Warschauer Straße - Ostbhf: Normaltarif
Ostbhf - Warschauer Straße - <haltlos> - Treptower Park: Kurzstrecke?


xp & flup bln.verkehr
--
"So was kann man vielleicht in Afrika irgendwann machen, dass man zwei oder
drei Wochen später das Wahlergebnis verkündet, nicht in der Bundesrepublik."

FDP-Generalsekretär Dirk Niebel
Juergen Nickelsen
2005-09-15 10:19:54 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Und die "asymmetrische Kurzstrecke", bei der die Fahrt in der einen
Richtung Kurzstrecke ist, in der anderen Richtung aber die Bahnsteige
ungünstiger liegen, somit die 2-km-Grenze überschreiten und keine
Kurzstrecke mehr zur Anwendung kommt, ist eine schwäbische Perversion.
Die Kurzstrecke beim Bus orientiert sich laut BVG an der Zahl der
Haltestellen (6). Beispiel: M82er Bus aus Richtung Lankwitz (und
andere) nach Rathaus Steglitz -- in der Richtung gibt es als
vorletzten Halt Heesestrasse, in der anderen Richtung aber nicht.
Ist die Kurzstrecke hier nicht asymmetrisch?
--
People Can't Memorize Computer Industry Acronyms.
Martin Theodor Ludwig
2005-09-15 19:52:33 UTC
Permalink
On Tue, 13 Sep 2005 21:23:55 +0200, Marc Haber
Post by Marc Haber
Stuttgart hat sowieso die eine oder andere Tarifffalle parat ...
Und die "asymmetrische Kurzstrecke", bei der die Fahrt in der einen
Richtung Kurzstrecke ist, in der anderen Richtung aber die Bahnsteige
ungünstiger liegen, somit die 2-km-Grenze überschreiten und keine
Kurzstrecke mehr zur Anwendung kommt, ist eine schwäbische Perversion.
Das kann auch bei exakt symmetrischer Haltestellenlage passieren - wenn
die Streckenführung in beiden Richtungen unterschiedlich ist. Beispiel
ist (bzw. war) die Buslinie 67 in Fellbach.

Bis dann, Martin
--
Autoreisezüge in Europa: http://www.autoreisezuege.org
Jan Marco Funke
2005-09-10 09:01:14 UTC
Permalink
Post by Ekkehard Schwarz
(Kurzfassung: Kunde kauft Fahrschein am DB-Automaten im Hbf, steigt
damit in die Straßenbahn, entwertet dort nochmals, wird kontrolliert
und soll jetzt 40 Euro zahlen.)
Da sind wir wohl mal wieder beim Problem, dass die DB im Ruhrgebiet noch
z.T. recht alte Fahrkartenautomaten im Einsatz hat. Hier in Ostwestfalen
ist es bei den DB-Automaten so, dass Fahrkarten, die nicht entwertet
werden müssen/sollen, gleich so breit abgeschnitten werden, dass sie gar
nicht in den Entwerter passen. Zumindest bei Fahrkarten zum DB- äh
NRW-Tarif ist das so, vermutlich wird es bei Verbund-Einzeltickets
ebenso sein (das wäre zumindest sehr sinnvoll).

Sind die DB-Automaten im Ruhrgebiet noch mit vorgefertigten einzelnen
Fahrkarten-Rohlingen statt Fahrkartenpapier auf Endlosrolle ausgestattet?
--
Jan Marco Funke
Ekkehard Schwarz
2005-09-10 09:28:17 UTC
Permalink
Post by Jan Marco Funke
Da sind wir wohl mal wieder beim Problem, dass die DB im Ruhrgebiet noch
z.T. recht alte Fahrkartenautomaten im Einsatz hat.
Ja, aber nicht im Raum Düsseldorf.
Post by Jan Marco Funke
Hier in Ostwestfalen
ist es bei den DB-Automaten so, dass Fahrkarten, die nicht entwertet
werden müssen/sollen, gleich so breit abgeschnitten werden, dass sie gar
nicht in den Entwerter passen. Zumindest bei Fahrkarten zum DB- äh
NRW-Tarif ist das so, vermutlich wird es bei Verbund-Einzeltickets
ebenso sein (das wäre zumindest sehr sinnvoll).
Wäre sinnvoll, aber bei VRR- (und VRS-) Tickets ist es nicht so.
Tatsächlich unterscheiden sich die seit Juni ausgegebenen entwerteten
Tickets kaum von den früheren nicht entwerteten:
http://www.isis.de/members/~rp18133/vrr_e.jpg
Post by Jan Marco Funke
Sind die DB-Automaten im Ruhrgebiet noch mit vorgefertigten einzelnen
Fahrkarten-Rohlingen statt Fahrkartenpapier auf Endlosrolle ausgestattet?
Siehe oben: Ja, aber nicht im Raum Düsseldorf.

Gruß
E.S.
Jens Wahnes
2005-09-10 10:03:59 UTC
Permalink
Post by Ekkehard Schwarz
Tatsächlich unterscheiden sich die seit Juni ausgegebenen entwerteten
http://www.isis.de/members/~rp18133/vrr_e.jpg
Man fragt sich ja schon, was der Pfeil auf den Tickets noch zu suchen
hat. Wahrscheinlich soll er "Hier bitte nicht entwerten!" ausdrücken.


Jens
Michael Holzt
2005-09-10 12:02:16 UTC
Permalink
Post by Ekkehard Schwarz
Tatsächlich unterscheiden sich die seit Juni ausgegebenen entwerteten
Das kann man nicht verallgemeinern. Der VRR-Automat in Venlo (NL) gibt
völlig andere Fahrscheine aus, bei denen sicher nicht die Vermutung
aufkommt, daß diese noch zu stempeln wären.
--
"Erst war es ein Kernel alle halbe Jahre, zum Schluss konnte ich mit
dem Compilieren nicht mehr aufhören." (Torsten Kleinz im IRC)
Ekkehard Schwarz
2005-09-10 12:12:30 UTC
Permalink
Post by Michael Holzt
Das kann man nicht verallgemeinern. Der VRR-Automat in Venlo (NL) gibt
völlig andere Fahrscheine aus, bei denen sicher nicht die Vermutung
aufkommt, daß diese noch zu stempeln wären.
Sind das Fahrscheine dieser Art?
Loading Image...

Von denen ist mir leider seit Juni noch kein bereits entwertetes
Exemplar in die Finger gekommen.

Gruß
E.S.
Michael Holzt
2005-09-10 12:27:59 UTC
Permalink
Post by Ekkehard Schwarz
Post by Michael Holzt
Das kann man nicht verallgemeinern. Der VRR-Automat in Venlo (NL) gibt
völlig andere Fahrscheine aus, bei denen sicher nicht die Vermutung
aufkommt, daß diese noch zu stempeln wären.
Sind das Fahrscheine dieser Art?
http://www.isis.de/members/~rp18133/t_hoesel.jpg
Das Papier könnte hinkommen, aber die Gestaltung ist noch deutlich
anders. Ich habe den Fahrschein aber leider nicht mehr.
--
"Erst war es ein Kernel alle halbe Jahre, zum Schluss konnte ich mit
dem Compilieren nicht mehr aufhören." (Torsten Kleinz im IRC)
Lars P. Wolschner
2005-09-12 05:56:06 UTC
Permalink
Post by Ekkehard Schwarz
Hier in Ostwestfalen ist es bei den DB-Automaten so, dass
Fahrkarten, die nicht entwertet werden müssen/sollen, gleich so
breit abgeschnitten werden, dass sie gar nicht in den Entwerter
passen. Zumindest bei Fahrkarten zum DB- äh NRW-Tarif ist das
so, vermutlich wird es bei Verbund-Einzeltickets ebenso sein
(das wäre zumindest sehr sinnvoll).
Wäre sinnvoll, aber bei VRR- (und VRS-) Tickets ist es nicht so.
Tatsächlich unterscheiden sich die seit Juni ausgegebenen
http://www.isis.de/members/~rp18133/vrr_e.jpg
Am sinnvollsten wäre es freilich, sich nicht auf diesen Bürokraten-
standpunkt von Rheinbahn und Hochstein festzulegen, sondern ent-
wertete Tickets einfach grundsätzlich als gültig anzusehen, gleich-
viel ob die Entwertung nun tariflich erforderlich war oder nicht.
Dann könnte man einiges an Kosten sparen und hätte schonmal eine
von den vielen Kundenvergraulungsmöglichkeiten ausgelassen.

Es ist schon nachteilig genug, daß man als Nutzer des ÖPNV an
Fahrpläne gebunden ist, da sollte man Tarifprobleme so klein als
möglich halten.

CU
--
Lars P. Wolschner ***@nexgo.de
Bernardstraße 11b ***@gmx.de
D-63067 Offenbach am Main
Fon & Fax: +49 69 80068670 Mobil: +49 163 8122462 (eplus)
Martin Bienwald
2005-09-12 11:48:33 UTC
Permalink
Post by Lars P. Wolschner
Am sinnvollsten wäre es freilich, sich nicht auf diesen Bürokraten-
standpunkt von Rheinbahn und Hochstein festzulegen, sondern ent-
wertete Tickets einfach grundsätzlich als gültig anzusehen, gleich-
viel ob die Entwertung nun tariflich erforderlich war oder nicht.
Jedenfalls dann, wenn Datum und Uhrzeit der Entwertung mit den Angaben
auf dem Ticket einigermaßen übereinstimmen.

... Martin
Falk Schade
2005-09-12 12:48:21 UTC
Permalink
Post by Martin Bienwald
Post by Lars P. Wolschner
Am sinnvollsten wäre es freilich, sich nicht auf diesen Bürokraten-
standpunkt von Rheinbahn und Hochstein festzulegen, sondern ent-
wertete Tickets einfach grundsätzlich als gültig anzusehen, gleich-
viel ob die Entwertung nun tariflich erforderlich war oder nicht.
Jedenfalls dann, wenn Datum und Uhrzeit der Entwertung mit den Angaben
auf dem Ticket einigermaßen übereinstimmen.
Wobei ja überhaupt zu klären wäre ob ein Ticket welches doppelt entwertet
wurde, zu annähernd der selben Zeit, überhaupt ungültig ist?

Falk
--
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Jahre Postbusse") sowie "sex and the City" DVDs versteigere ich bei Ebay
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Lars P. Wolschner
2005-09-12 13:03:20 UTC
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Post by Martin Bienwald
Post by Lars P. Wolschner
Am sinnvollsten wäre es freilich, sich nicht auf diesen
Bürokraten- standpunkt von Rheinbahn und Hochstein festzulegen,
sondern ent- wertete Tickets einfach grundsätzlich als gültig
anzusehen, gleich- viel ob die Entwertung nun tariflich
erforderlich war oder nicht.
Jedenfalls dann, wenn Datum und Uhrzeit der Entwertung mit den
Angaben auf dem Ticket einigermaßen übereinstimmen.
Warum sollte beispielsweise eine Monatskarte durch einen Entwerter-
aufdruck ungültig werden? Das kann doch äußerstenfalls dann in
Betracht kommen, wenn der Stempel die tariflich relevanten Angaben
völlig unleserlich macht. Tatsächlich hat man meistens eher Prob-
leme, den Stempel selbst auf den dafür vorgesehenen Fahrausweisen
zu lesen.
Wenn ich es recht übersehe, müßten beispielsweise die RMV-Monats-
karten in Dortmunder Entwerter passen, falls nicht, sei es einmal
angenommen. Wenn man nun wie ich eine Zeit lang RMV- und Dortmunder
Fahrkarten immer wieder mal zusammen im Portemonnaie hat, wäre es
schon denkbar, daß die RMV-Karte in einem gedankenlosen Moment in
einen Dortmunder Entwerter geschoben wird. Ihre Leserlichkeit würde
dadurch nicht beeinträchtigt und bezahlt wäre sie auch nach wie
vor, eine (versuchte) Beförderungserschleichung weit und breit
nicht erkennbar.

Verheerend ist das "Exempel" der Rheinbahn auch, weil der Gebrauch
eines Entwerters ein starkes Indiz für die Ehrlichkeit des Fahr-
gastes ist. Wer schwarzfahren will, läßt Entwerter im Regelfalle
links liegen.

CU
--
Lars P. Wolschner ***@nexgo.de
Bernardstraße 11b ***@gmx.de
D-63067 Offenbach am Main
Fon & Fax: +49 69 80068670 Mobil: +49 163 8122462 (eplus)
Martin Bienwald
2005-09-12 14:02:29 UTC
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Post by Lars P. Wolschner
Post by Martin Bienwald
Post by Lars P. Wolschner
Am sinnvollsten wäre es freilich, sich nicht auf diesen
Bürokraten- standpunkt von Rheinbahn und Hochstein festzulegen,
sondern ent- wertete Tickets einfach grundsätzlich als gültig
anzusehen, gleich- viel ob die Entwertung nun tariflich
erforderlich war oder nicht.
Jedenfalls dann, wenn Datum und Uhrzeit der Entwertung mit den
Angaben auf dem Ticket einigermaßen übereinstimmen.
Warum sollte beispielsweise eine Monatskarte durch einen Entwerter-
aufdruck ungültig werden?
Gut, das ist wieder ein Sonderfall. Ich war von Einzel- oder Tagestickets
ausgegangen. Auch da könnte man allerdings eine irrtümliche Entwertung
schlicht ignorieren und immer nach den ursprünglichen Angaben des Automaten
gehen.

... Martin
Falk Schade
2005-09-12 14:45:12 UTC
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Post by Martin Bienwald
Gut, das ist wieder ein Sonderfall. Ich war von Einzel- oder
Tagestickets
ausgegangen. Auch da könnte man allerdings eine irrtümliche Entwertung
schlicht ignorieren und immer nach den ursprünglichen Angaben des Automaten
gehen.
da würde früher oder später jemand kommen der sich früh ein Ticket
gezogen hatte um es am Nachmittag zu entwerten wenn er zurück fährt.
Einige würde den jenigen dann sicher als Opfer Wilheminischer
Gewaltjustiz bezeichnen

Falk
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Thomas Hochstein
2005-09-12 15:00:13 UTC
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Post by Martin Bienwald
Gut, das ist wieder ein Sonderfall. Ich war von Einzel- oder Tagestickets
ausgegangen. Auch da könnte man allerdings eine irrtümliche Entwertung
schlicht ignorieren und immer nach den ursprünglichen Angaben des Automaten
gehen.
Und wenn es nach der manuellen Entwertung gehend ein gültiges Ticket
wäre, nach der des Automaten aber nicht?
Mathias Boelckow
2005-09-13 09:18:34 UTC
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Post by Thomas Hochstein
Post by Martin Bienwald
Gut, das ist wieder ein Sonderfall. Ich war von Einzel- oder Tagestickets
ausgegangen. Auch da könnte man allerdings eine irrtümliche Entwertung
schlicht ignorieren und immer nach den ursprünglichen Angaben des Automaten
gehen.
Und wenn es nach der manuellen Entwertung gehend ein gültiges Ticket
wäre, nach der des Automaten aber nicht?
Dann wäre es ungültig, weil es nicht auszuschließen ist, dass das
Ticket schon benutzt wurde.

Gruß, Mathias Bölckow
Lars P. Wolschner
2005-09-13 11:33:13 UTC
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Post by Mathias Boelckow
Post by Thomas Hochstein
Post by Martin Bienwald
Gut, das ist wieder ein Sonderfall. Ich war von Einzel- oder
Tagestickets ausgegangen. Auch da könnte man allerdings eine
irrtümliche Entwertung schlicht ignorieren und immer nach den
ursprünglichen Angaben des Automaten gehen.
Und wenn es nach der manuellen Entwertung gehend ein gültiges
Ticket wäre, nach der des Automaten aber nicht?
Dann wäre es ungültig, weil es nicht auszuschließen ist, dass
das Ticket schon benutzt wurde.
Wie sollte ein Ticket durch einen Stempel ungültig werden, das schon
entwertet aus dem Automaten kommt?

CU
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Lars P. Wolschner ***@nexgo.de
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Jan Marco Funke
2005-09-13 11:42:29 UTC
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Post by Lars P. Wolschner
Post by Mathias Boelckow
Post by Thomas Hochstein
Post by Martin Bienwald
Gut, das ist wieder ein Sonderfall. Ich war von Einzel- oder
Tagestickets ausgegangen. Auch da könnte man allerdings eine
irrtümliche Entwertung schlicht ignorieren und immer nach den
ursprünglichen Angaben des Automaten gehen.
Und wenn es nach der manuellen Entwertung gehend ein gültiges
Ticket wäre, nach der des Automaten aber nicht?
Dann wäre es ungültig, weil es nicht auszuschließen ist, dass
das Ticket schon benutzt wurde.
Wie sollte ein Ticket durch einen Stempel ungültig werden, das schon
entwertet aus dem Automaten kommt?
Einzeltickets haben meist eine Zeitbegrenzung ab Entwertung. Sagen wir
mal es wurde um 10 Uhr gekauft, ist ab Entwertung 3 Stunden gültig, kam
aber schon entwertet aus dem Automat. Wenn man es dann um 17 Uhr nochmal
neu entwertet, wird es dadurch natürlich nicht wieder gültig, da es
schon um 13 Uhr abgelaufen ist und zwischen 10 und 13 Uhr schon benutzt
worden sein könnte.
--
Jan Marco Funke
Lars P. Wolschner
2005-09-15 08:59:42 UTC
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Post by Jan Marco Funke
Post by Lars P. Wolschner
Post by Mathias Boelckow
Post by Thomas Hochstein
Post by Martin Bienwald
Gut, das ist wieder ein Sonderfall. Ich war von Einzel- oder
Tagestickets ausgegangen. Auch da könnte man allerdings eine
irrtümliche Entwertung schlicht ignorieren und immer nach
den ursprünglichen Angaben des Automaten gehen.
Und wenn es nach der manuellen Entwertung gehend ein gültiges
Ticket wäre, nach der des Automaten aber nicht?
Dann wäre es ungültig, weil es nicht auszuschließen ist, dass
das Ticket schon benutzt wurde.
Wie sollte ein Ticket durch einen Stempel ungültig werden, das
schon entwertet aus dem Automaten kommt?
Einzeltickets haben meist eine Zeitbegrenzung ab Entwertung.
Sagen wir mal es wurde um 10 Uhr gekauft, ist ab Entwertung 3
Stunden gültig, kam aber schon entwertet aus dem Automat.
Wenn man es dann um 17 Uhr nochmal neu entwertet, wird es dadurch
natürlich nicht wieder gültig, da es schon um 13 Uhr abgelaufen
ist und zwischen 10 und 13 Uhr schon benutzt worden sein könnte.
Das ist doch nicht der behauptete Fall. Natürlich kann man ein ent-
wertetes Ticket nicht mehr "wiederbeleben". Ich hätte gern das Bei-
spiel eines real existierenden Tarifes, in dem die von Hochstein
behauptete Verwirrung möglich wäre. Tatsächlich gibt es nur Tik-
kets, die entweder entwertet werden müssen oder eben nicht. Bei
letzteren kann ein Stempel schon rein theoretisch nichts bewirken
und auch nichts beweisen. Das Ticket könnte allenfalls unleserlich
werden, obwohl gut färbende Stempel in Entwertern sehr selten sind.

Es könnte Tickets geben, die der Automat auf Formulare druckt, wel-
che der Fahrgast auch blanko zum Selbstentwerten kaufen kann. In
diesem Szenario entwertet der Automat sofort beim Kauf, während am
Kiosk oder im Kundencenter (oder am Automat mit einer zusätzlichen
Taste) auf Vorrat gekauft werden kann. Selbst in diesem Falle wären
Automatenaufdruck und Entwerterstempel schon am Schriftbild klar zu
unterscheiden, jedenfalls problemlos unterscheidbar zu gestalten.
In diesem Falle läßt man dann den Automatenaufdruck ausschlaggebend
sein.

Aber das ist den Umstandskrämern in den Verkehrsunternehmen wohl
alles viel zu einfach, man könnte ja Kunden gewinnen.

CU
--
Lars P. Wolschner ***@nexgo.de
Bernardstraße 11b ***@gmx.de
D-63067 Offenbach am Main
Fon & Fax: +49 69 80068670 Mobil: +49 163 8122462 (eplus)
Mathias Boelckow
2005-09-15 10:03:16 UTC
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Post by Lars P. Wolschner
Post by Jan Marco Funke
Post by Lars P. Wolschner
Post by Mathias Boelckow
Post by Thomas Hochstein
Post by Martin Bienwald
Gut, das ist wieder ein Sonderfall. Ich war von Einzel- oder
Tagestickets ausgegangen. Auch da könnte man allerdings eine
irrtümliche Entwertung schlicht ignorieren und immer nach
den ursprünglichen Angaben des Automaten gehen.
Und wenn es nach der manuellen Entwertung gehend ein gültiges
Ticket wäre, nach der des Automaten aber nicht?
Dann wäre es ungültig, weil es nicht auszuschließen ist, dass
das Ticket schon benutzt wurde.
Wie sollte ein Ticket durch einen Stempel ungültig werden, das
schon entwertet aus dem Automaten kommt?
Einzeltickets haben meist eine Zeitbegrenzung ab Entwertung.
Sagen wir mal es wurde um 10 Uhr gekauft, ist ab Entwertung 3
Stunden gültig, kam aber schon entwertet aus dem Automat.
Wenn man es dann um 17 Uhr nochmal neu entwertet, wird es dadurch
natürlich nicht wieder gültig, da es schon um 13 Uhr abgelaufen
ist und zwischen 10 und 13 Uhr schon benutzt worden sein könnte.
Das ist doch nicht der behauptete Fall.
Das ist der von Thomas behauptete fiktive Fall, den Du oben so schön
zitiert hast. Es ist nicht der reale hier berichtete Fall. Thomas
fragte, wie in seinem fiktiven Fall zu verfahren wäre.
Post by Lars P. Wolschner
Natürlich kann man ein ent-
wertetes Ticket nicht mehr "wiederbeleben".
Genau, darauf haben wir uns auch alle weitgehend geeinigt: Wenn es
nach dem Aufdruck des Automaten nicht mehr gültig wäre, wäre es nicht
mehr gültig.
Post by Lars P. Wolschner
Ich hätte gern das Bei-
spiel eines real existierenden Tarifes, in dem die von Hochstein
behauptete Verwirrung möglich wäre. Tatsächlich gibt es nur Tik-
kets, die entweder entwertet werden müssen oder eben nicht.
Ursprung des Thread war, dass jemand aus einem Automaten ein Ticket zu
sofortigen Verwendung gezogen hat, dass also über einen
Gültigskeitszeitraum auf Fahrkartenkauf verfügte bereits per Aufdruck
des Automaten verfügte, und diese Fahrkarte noch einmal in den
Entwerter gesteckt hat. Genausogut hätte derjenige sich in seinem
Irrtum gleich zwei Einzelfahrkarten ziehen können und die zweite
einige Stunden später in den Entwerter stecken können um damit den
Rückweg anzutreten. Thomas fragte nach der Gültigkeit der letzteren
Fahrkarte.
Post by Lars P. Wolschner
Bei
letzteren kann ein Stempel schon rein theoretisch nichts bewirken
Du bist damit auch der Mehrheitsauffassung, dass in so einem Fall
immer der Gültigkeitszeitraum aus dem Automatenaufdruck gilt.
Post by Lars P. Wolschner
und auch nichts beweisen. Das Ticket könnte allenfalls unleserlich
werden, obwohl gut färbende Stempel in Entwertern sehr selten sind.
Es könnte Tickets geben, die der Automat auf Formulare druckt, wel-
che der Fahrgast auch blanko zum Selbstentwerten kaufen kann.
Ich würde nur darum bitten, dass am Automaten vor dem Kauf sehr
deutlich gemacht wird, um welchen Typ Fahrkarte es sich handelt.


Gruß, Mathias Bölckow
Ekkehard Schwarz
2005-09-15 20:38:13 UTC
Permalink
Post by Mathias Boelckow
Ich würde nur darum bitten, dass am Automaten vor dem Kauf sehr
deutlich gemacht wird, um welchen Typ Fahrkarte es sich handelt.
Das wird IMHO zumindest im Ausgangsfall (DB-Automat Düsseldorf Hbf)
ausreichend deutlich. Dort sind erstens seit der Umstellung (im Juni
d.J.) an den Automaten große rote Aufkleber angebracht, die auf die
Änderung hinweisen. Darauf steht u.a.: "Eine Entwertung durch Sie ist
nicht mehr erforderlich."
Zweitens wird nach der Fahrscheinauswahl auf dem Bildschirm der
Hinweis "Zum sofortigen Fahrtantritt" angezeigt (wahlweise auch in
Fremdsprachen), und drittens steht es noch einmal auf der Fahrkarte.

Gruß
E.S.
Lutz-Dietrich Zumke
2005-09-27 18:28:25 UTC
Permalink
Post by Ekkehard Schwarz
Das wird IMHO zumindest im Ausgangsfall (DB-Automat Düsseldorf Hbf)
ausreichend deutlich. Dort sind erstens seit der Umstellung (im Juni
d.J.) an den Automaten große rote Aufkleber angebracht, die auf die
Änderung hinweisen. Darauf steht u.a.: "Eine Entwertung durch Sie ist
nicht mehr erforderlich."
Vielleicht hätte dort stehen sollen "Eine Entwertung durch Sie ist nicht
gestattet"?
Ekkehard Schwarz
2005-09-27 18:51:50 UTC
Permalink
Post by Lutz-Dietrich Zumke
Vielleicht hätte dort stehen sollen "Eine Entwertung durch Sie ist nicht
gestattet"?
Warum nicht gleich:
"Sie müssen ihr Ding nicht in jeden Schlitz stecken"!

SCNR

Gruß
E.S.
Gerd Hörnemann
2005-09-13 11:53:19 UTC
Permalink
Post by Lars P. Wolschner
Wie sollte ein Ticket durch einen Stempel ungültig werden, das schon
entwertet aus dem Automaten kommt?
Ganz einfach: durch krause Juristenlogik.

Gruß
Gerd
Reinhard Greulich
2005-09-13 19:48:42 UTC
Permalink
Post by Lars P. Wolschner
Wie sollte ein Ticket durch einen Stempel ungültig werden, das schon
entwertet aus dem Automaten kommt?
weil "entwertet" <> "ungültig"
--
~=@=~ 70086 (52°22,726'N - 009°48,775'E)
Mailadresse im Header ist gültig.
André Joost
2005-09-12 15:53:07 UTC
Permalink
Post by Jan Marco Funke
Da sind wir wohl mal wieder beim Problem, dass die DB im Ruhrgebiet noch
z.T. recht alte Fahrkartenautomaten im Einsatz hat. Hier in Ostwestfalen
ist es bei den DB-Automaten so, dass Fahrkarten, die nicht entwertet
werden müssen/sollen, gleich so breit abgeschnitten werden, dass sie gar
nicht in den Entwerter passen. Zumindest bei Fahrkarten zum DB- äh
NRW-Tarif ist das so, vermutlich wird es bei Verbund-Einzeltickets
ebenso sein (das wäre zumindest sehr sinnvoll).
Gerade mal meine Ticket-Sammlung durchgegangen:
NRW-Tarif-Karten sind 55mm breit, Verbundtarifkarten (VGM und VRL) 47-50mm.
Seit Einführung der Entwertung ist der Aufdruck "Nur gültig mit
Entwerteraufdruck" der Verbundfahrscheine ersetzt worden durch "gültig
bis:". Das Format wurde nicht geändert (leider).
Teilweise Silberstreifen am linken Rand (auch am Entwertungsfeld der
Mehrfahrtenkarten.
Die NTA-Fahrkarten sind 82mm breit, genauso wie die Verbundfahrscheine
*lang* sind, mit Silberstreifen an der langen Seite. Das Papier wird
also einmal längs und einmal quer bedruckt.
Post by Jan Marco Funke
Sind die DB-Automaten im Ruhrgebiet noch mit vorgefertigten einzelnen
Fahrkarten-Rohlingen statt Fahrkartenpapier auf Endlosrolle ausgestattet?
Stimmt. NRW-Tarif-Automatenfahrscheine aus Essen haben eine Einkerbung
oben und unten.
An einem DB-Automaten in der Eifel gabs im Mai 50mm-Fahrscheine mit
vorgedrucktem "Nur gültig mit Entwerteraufruck" und aufgedrucktem "Zum
sofortigen Fahrtantritt".
--
Gruß,
André Joost
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