Discussion:
Frage zur Viererkette
(zu alt für eine Antwort)
Dirk Uloth
2006-03-07 06:36:51 UTC
Permalink
Hallo,

"Bodo Wunderlich" <***@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag news:***@v46g2000cwv.googlegroups.com...
Hallo,

...

Man kann alles kombinieren ... sollte aber wissen, daß das Ticket EIN
Fahrschein ist und man das Teil nicht in vier Einzelteile zerstückeln
kann.

...

Vielleicht brauche ich ja mal eine neue Brille, wo bitte ist vermerkt, dass
man die Karte nicht in Einzelteile zerschneiden darf bzw. dass diese
Einzelteile nicht allein zu jeweils einer Fahrt durch Deutschland
berechtigen ?


Gruß

Dirk
Reinhard Greulich
2006-03-07 07:06:05 UTC
Permalink
Post by Dirk Uloth
Vielleicht brauche ich ja mal eine neue Brille, wo bitte ist vermerkt, dass
man die Karte nicht in Einzelteile zerschneiden
Wo auf dem 50-Euro-Schein ist vermerkt, dass man den nicht in fünf
Teile zu zehn Euro zerschneiden darf?

Mannomann.

- Reinhard.
--
~=@=~ 70086 (52°22,726'N - 009°48,775'E)
"Unfähig, in den richtigen Wagen einzusteigen,
aber den Deutschen Bundestag wählen wollen."
(Kabarettist Richard Rogler in "Stratmanns")
Michael Winklhofer
2006-03-07 08:23:32 UTC
Permalink
Post by Dirk Uloth
Vielleicht brauche ich ja mal eine neue Brille, wo bitte ist vermerkt, dass
man die Karte nicht in Einzelteile zerschneiden darf bzw. dass diese
Einzelteile nicht allein zu jeweils einer Fahrt durch Deutschland
berechtigen ?
Auf der Innenseite des Umschlages steht doch, das der Fahrschein nicht
aus dem Umschlag getrennt werden darf. Also auch nicht teile davon.

Mich*lesen UND verstehen*ael
Dirk Uloth
2006-03-07 10:28:25 UTC
Permalink
Danke für die Auskunft

Dirk
Post by Michael Winklhofer
Post by Dirk Uloth
Vielleicht brauche ich ja mal eine neue Brille, wo bitte ist vermerkt, dass
man die Karte nicht in Einzelteile zerschneiden darf bzw. dass diese
Einzelteile nicht allein zu jeweils einer Fahrt durch Deutschland
berechtigen ?
Auf der Innenseite des Umschlages steht doch, das der Fahrschein nicht
aus dem Umschlag getrennt werden darf. Also auch nicht teile davon.
Mich*lesen UND verstehen*ael
Ludger Arns
2006-03-07 13:06:46 UTC
Permalink
Es muss ja ein Nutzer, der bei der Fahrt anwesend ist, eingetragen werden.
Darf man diesen ändern, zB durchstreichen und ersetzen? Also, ist eine
Übertragung möglich, oder grundsätzlich ausgeschlossen? Falls nicht, wo wäre
das begründet?

Wie sieht das in der Praxis aus? Da müsste ja der Reisende zum Ticket seinen
Perso vorzeigen - kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

Gruß
Ludger
Oliver Schnell
2006-03-07 13:29:19 UTC
Permalink
Post by Ludger Arns
Es muss ja ein Nutzer, der bei der Fahrt anwesend ist, eingetragen werden.
Darf man diesen ändern, zB durchstreichen und ersetzen? Also, ist eine
Übertragung möglich, oder grundsätzlich ausgeschlossen? Falls nicht, wo wäre
das begründet?
Auch hier hilft Lesen des Tickets weiter. Auf
http://s134260722.online.de/drehscheibe-online/forum/read.php?f=2&i=224793&t=224786
(wie oft muss ich den Link hier eigentlich noch posten?) steht auf Bild
4 (Rückseite) "... Weitergabe bzw. der Weiterverkauf sind
ausgeschlossen." Wenn also die Person, deren Name auf der Vorderseite
(Bild 3) nicht an der Fahrt teilnimmt, hat sie somit die Fahrkarte
weitergegeben.
Post by Ludger Arns
Wie sieht das in der Praxis aus? Da müsste ja der Reisende zum Ticket seinen
Perso vorzeigen - kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Ich nehme mal an, dass das Kontrollpersonal den Reisenden dazu
auffordern darf, nachzuweisen, dass es sich nicht um ein weitergegebenes
Ticket handelt. Dass kann der z.B. mit dem Zeigen seines Perso tun, es
sollte aber durchaus auch andere Möglichkeiten hierfür geben.
--
Oliver Schnell
Ludger Arns
2006-03-07 14:07:48 UTC
Permalink
Post by Oliver Schnell
Auch hier hilft Lesen des Tickets weiter. Auf
http://s134260722.online.de/drehscheibe-online/forum/read.php?f=2&i=224793&t=224786
(wie oft muss ich den Link hier eigentlich noch posten?) steht auf Bild
4 (Rückseite) "... Weitergabe bzw. der Weiterverkauf sind
ausgeschlossen." Wenn also die Person, deren Name auf der Vorderseite
(Bild 3) nicht an der Fahrt teilnimmt, hat sie somit die Fahrkarte
weitergegeben.
Danke für den Link, den hatte ich hier übersehen. Damit ist das natürlich
klar, aus Sicht der Bahn.

Sehe ich das richtig, das man diesen Passus erst nach öffnen des Tickets
lesen kann, also praktisch erst nach dem Kauf? Dann bleibt noch die Frage,
ob der tatsächlich rechtsgültig ist. Da bin ich aber kein Jurist, um das zu
beurteilen.

Gruß
Ludger
Lothar Hügel
2006-03-07 15:24:21 UTC
Permalink
Hallo Ludger,
Post by Ludger Arns
Sehe ich das richtig, das man diesen Passus erst nach öffnen des
Tickets lesen kann, also praktisch erst nach dem Kauf? Dann bleibt
noch die Frage, ob der tatsächlich rechtsgültig ist. Da bin ich aber
kein Jurist, um das zu beurteilen.
ich bin auch nur Kaufmann - kein Jurist, aber Kenntnis über juristische
Spielregeln ist wichtig für Geschäftsabwicklung...

Das AGBG zum Schutz privater Endabnehmer vor überzogenen Zumutungen ist
mittlerweile schon einige Jahre im BGB integriert und besagt sinngemäß, das
über gesetzliche Bestimmungen hinaus für *Privatkunden* nachteilige
Bestimmungen nur rechtlich haltbar sind, wenn *vor* Vertragsabschluß
explizit auf Nachteile der AGB hin gewiesen wurde, die mit dem Kauf als
angenommen gelten sollen. Wobei es egal ist, wie ein Unternehmen selbst
gestrickte allgemeine Geschäftsbedingungen nennt...

Allgemeine Geschäfts-Bedingungen, die erst nach dem Abschluß eines
Kaufvertrages bei Betrachtung der längst erworbenen Ware geltend gemacht
werden, sind in Deutschland für private Endabnehmer unrelevant. Ähnliches
gilt auch beim Kauf von Software, die erst beim Auspacken oder Installieren
nach dem Kauf zusätzliche Kaufbedingungen geltend machen soll...

Es genügt nicht, das in irgendeiner Ecke des Verkaufsraumes oder irgendeinem
Amtsblatt öffentlich auf besondere Bedingungen hin gewiesen wurde, die sich
der Endabnehmer erst mühsam umfassend zu Gemüte führen müßte, vorausgesetzt,
er wäre rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht worden...

Beim gewerblichen Abnehmer wird ausreichend Ausbildung und Mündigkeit voraus
gesetzt, um auch mit Sonderkonditionen bei Vertragsabschluß umgehen zu
können und z. B. vor Vertragsabschluß nach besonderen Bedingungen wie AGB
usw. zu fragen. Es gilt Vertragsfreiheit...
Wolfgang Ottenweller
2006-03-07 15:30:30 UTC
Permalink
Lothar Hügel schrieb:

Hallo,
Post by Lothar Hügel
Das AGBG zum Schutz privater Endabnehmer vor überzogenen Zumutungen ist
mittlerweile schon einige Jahre im BGB integriert und besagt sinngemäß, das
über gesetzliche Bestimmungen hinaus für *Privatkunden* nachteilige
Bestimmungen nur rechtlich haltbar sind, wenn *vor* Vertragsabschluß
explizit auf Nachteile der AGB hin gewiesen wurde, die mit dem Kauf als
angenommen gelten sollen.
da gibt es aber ein paar Ausnahmen, bei Telekommunikationsanbietern
genügt es wenn sie im Amtsblatt der BNetzA veröffentlichen, und bei
Beförderungsunternehmen genügt es AFAIK, wenn sie in ihren
Beförderungsbedingungen veröffentlichen.

Außerdem ist die Nichtübertragbarkeit kein Sonderfall sondern der
Normalfall bei der Bahn. Fahrscheine der Bahn (beim MVV ist das anders)
welche für mehrere Fahrten gelten sind üblicherweise nach Antritt der
ersten Fahrt nicht mehr übertragbar (siehe u.a. Rückfahrkarte und SWT),
und bei der Viererkette hat man eben nur _einen_ Fahrschein der für
mehrere Fahrten gültig ist.

Gruß, Wolfgang
Ludger Arns
2006-03-07 16:03:40 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Ottenweller
und bei der Viererkette hat man eben nur _einen_ Fahrschein der für
mehrere Fahrten gültig ist.
Das Teil wird aber explizit als "Ticketheft" bzw als "Fahrscheinheft mit 4
Tickets", also mit mehreren Fahrscheinen verkauft (siehe Bahn-Info,
MacDon.-Flyer)!
Reinhard Greulich
2006-03-07 18:14:06 UTC
Permalink
Post by Ludger Arns
Das Teil wird aber explizit als "Ticketheft" bzw als "Fahrscheinheft mit 4
Tickets", also mit mehreren Fahrscheinen verkauft
Ist ja auch ein Heft mit mehreren Fahrscheinen drin. Sie sind bloß auf
ein gemeinsames Blatt gedruckt, aber da man das Heft nicht
auseinandernehmen darf, ändert das rein gar nichts. Wenn Dir das
Angebot nicht gefällt, musst Du es nicht kaufen.

Daran hat nicht mal ProBahn was auszusetzen.

Gruß - Reinhard
--
~=@=~ 70086 (52°22,726'N - 009°48,775'E)
"Unfähig, in den richtigen Wagen einzusteigen,
aber den Deutschen Bundestag wählen wollen."
(Kabarettist Richard Rogler in "Stratmanns")
Mathias Boelckow
2006-03-08 09:47:19 UTC
Permalink
Post by Reinhard Greulich
Ist ja auch ein Heft mit mehreren Fahrscheinen drin. Sie sind bloß auf
ein gemeinsames Blatt gedruckt, aber da man das Heft nicht
auseinandernehmen darf, ändert das rein gar nichts. Wenn Dir das
Angebot nicht gefällt, musst Du es nicht kaufen.
Ist das nicht eher ein Fahrschein für 4 Fahrten? Wenn ich mit einer
Kleingruppe Hin- und Zurück fahre, dann hat die Gruppe doch auch nur
einen Fahrschein für z.B. 2 Personen.
Post by Reinhard Greulich
Daran hat nicht mal ProBahn was auszusetzen.
Ist ja trotzdem noch ein halbwegs interessantes Angebot.

Gruß, Mathias Bölckow
Oliver Schnell
2006-03-08 10:08:01 UTC
Permalink
[Burger-Ticket]
Post by Mathias Boelckow
Post by Reinhard Greulich
Daran hat nicht mal ProBahn was auszusetzen.
Ist ja trotzdem noch ein halbwegs interessantes Angebot.
Dieses Statement find ich irgendwie bezeichnend. Ein Angebot ist
halbwegs interessant, trotzdem ProBahn nichts daran auszusetzen hat, wow!

Sind also Angebote, an denen ProBahn nichts auszusetzen hat, denn
normalerweise uninteressant?

SCNR
--
Oliver Schnell
frank paulsen
2006-03-07 15:36:54 UTC
Permalink
Post by Lothar Hügel
Es genügt nicht, das in irgendeiner Ecke des Verkaufsraumes oder irgendeinem
Amtsblatt öffentlich auf besondere Bedingungen hin gewiesen wurde, die sich
der Endabnehmer erst mühsam umfassend zu Gemüte führen müßte, vorausgesetzt,
er wäre rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht worden...
fuer fahrkarten sieht das leider etwas anders aus:

http://dejure.org/gesetze/BGB/305a.html
--
frobnicate foo
Oliver Schnell
2006-03-07 19:50:38 UTC
Permalink
On Tue, 7 Mar 2006 15:07:48 +0100, "Ludger Arns"
Post by Ludger Arns
Post by Oliver Schnell
Auch hier hilft Lesen des Tickets weiter. Auf
http://s134260722.online.de/drehscheibe-online/forum/read.php?f=2&i=224793&t=224786
(wie oft muss ich den Link hier eigentlich noch posten?) steht auf Bild
4 (Rückseite) "... Weitergabe bzw. der Weiterverkauf sind
ausgeschlossen." Wenn also die Person, deren Name auf der Vorderseite
(Bild 3) nicht an der Fahrt teilnimmt, hat sie somit die Fahrkarte
weitergegeben.
Danke für den Link, den hatte ich hier übersehen. Damit ist das natürlich
klar, aus Sicht der Bahn.
Für dich nicht?
Post by Ludger Arns
Sehe ich das richtig, das man diesen Passus erst nach öffnen des Tickets
lesen kann, also praktisch erst nach dem Kauf?
In deinem Fall sowieso nicht. Du hast es ja bereits durch Anklicken
o.a. Links gelesen. Im übrigen steht das auf der *Rück*seite, nicht
innen. Ansonsten musst du das Ding ja nicht kaufen. Wenn du zum nicht
rabattoerten Normapreis fährst, ist das der DB sicherlich lieber.

SCNR

Oliver Schnell
Torsten Rüdiger Hansen
2006-03-07 18:51:17 UTC
Permalink
Post by Oliver Schnell
"... Weitergabe bzw. der Weiterverkauf sind
ausgeschlossen." Wenn also die Person, deren Name auf der Vorderseite
(Bild 3) nicht an der Fahrt teilnimmt, hat sie somit die Fahrkarte
weitergegeben.
Auch, wenn für 2 Personen die gleiche Strecke eingetragen ist und Person
2 sagt "Person 1 (Name auf Fahrschein) ist schon ausgestiegen"?
--
Antworten auf öffentlich gestellte Fragen bitte NUR öffentlich beant-
worten. Mein Postfach (email) wird wird nur 2 mal im Monat entmüllt.
Außerdem wohne ich nicht im Rechner, Antworten könnten ein paar Tage
dauern. Grüße von T.R.H.
Reinhard Greulich
2006-03-07 19:19:18 UTC
Permalink
Post by Torsten Rüdiger Hansen
Auch, wenn für 2 Personen die gleiche Strecke eingetragen ist und Person
2 sagt "Person 1 (Name auf Fahrschein) ist schon ausgestiegen"?
Wenn die Person 1, deren Name auf dem Fahrschein steht, schon
ausgestiegen ist, hat sie diesen offensichtlich an Person 2
weitergegeben, sonst hätte die ja keinen Fahrschein. So hat sie nur
einen ungültigen Fahrschein, was aber tariflich keinen Unterschied
macht.

Irgendwie nähern wir uns hier der "Tarifexegese für Analphabeten" an.

Gruß - Reinhard.
--
~=@=~ 70086 (52°22,726'N - 009°48,775'E)
"Unfähig, in den richtigen Wagen einzusteigen,
aber den Deutschen Bundestag wählen wollen."
(Kabarettist Richard Rogler in "Stratmanns")
Torsten Rüdiger Hansen
2006-03-07 19:26:57 UTC
Permalink
Post by Reinhard Greulich
Wenn die Person 1, deren Name auf dem Fahrschein steht, schon
ausgestiegen ist, hat sie diesen offensichtlich an Person 2
weitergegeben, sonst hätte die ja keinen Fahrschein. So hat sie nur
einen ungültigen Fahrschein, was aber tariflich keinen Unterschied
macht.
Ja, klar, die beiden sind ja aus München kommend bis Hamburg gemeinsam
gefahren, 2 hat aber noch bis Kiel zu fahren. 2 ist Mitfahrer
(Ehemann/frau) von 1 (oder Bruder oder ...). In meinen Augen ist das
keine "Weitergabe" im Sinne der Weiterverkaufsverbotes. Oder?
--
Antworten auf öffentlich gestellte Fragen bitte NUR öffentlich beant-
worten. Mein Postfach (email) wird wird nur 2 mal im Monat entmüllt.
Außerdem wohne ich nicht im Rechner, Antworten könnten ein paar Tage
dauern. Grüße von T.R.H.
Reinhard Greulich
2006-03-07 20:27:33 UTC
Permalink
Post by Torsten Rüdiger Hansen
In meinen Augen ist das
keine "Weitergabe" im Sinne der Weiterverkaufsverbotes. Oder?
Bitte was soll das denn sonst sein?

Also noch mal ganz langsam und zum Mitbuchstabieren:

Hat Person 1 das Ticket noch? Ja? Dann fahren die anderen beiden ohne
Fahrschein. Hat er es an Person 2 weitergegeben? Ja? Dann ist das
tarifwidrig (dass man das nicht darf, steht ja drauf) und die beiden
fahren ohne *gültigen* Fahrschein.

Was das in Deinen Augen ist, spielt dabei selbstverständlich keine
Rolle.
--
~=@=~ 70086 (52°22,726'N - 009°48,775'E)
"Unfähig, in den richtigen Wagen einzusteigen,
aber den Deutschen Bundestag wählen wollen."
(Kabarettist Richard Rogler in "Stratmanns")
Klaus Behrendt
2006-03-11 16:17:53 UTC
Permalink
Post by Torsten Rüdiger Hansen
Post by Reinhard Greulich
Wenn die Person 1, deren Name auf dem Fahrschein steht, schon
ausgestiegen ist, hat sie diesen offensichtlich an Person 2
weitergegeben, sonst hätte die ja keinen Fahrschein. So hat sie nur
einen ungültigen Fahrschein, was aber tariflich keinen Unterschied
macht.
Ja, klar, die beiden sind ja aus München kommend bis Hamburg gemeinsam
gefahren, 2 hat aber noch bis Kiel zu fahren. 2 ist Mitfahrer
(Ehemann/frau) von 1 (oder Bruder oder ...). In meinen Augen ist das
keine "Weitergabe" im Sinne der Weiterverkaufsverbotes. Oder?
Oder.


Grüße
Klaus
--
Instant Human. Just add Coffee.
Claus E Beyer
2006-03-09 16:24:15 UTC
Permalink
Post by Reinhard Greulich
Post by Torsten Rüdiger Hansen
Auch, wenn für 2 Personen die gleiche Strecke eingetragen ist und
Person 2 sagt "Person 1 (Name auf Fahrschein) ist schon
ausgestiegen"?
Wenn die Person 1, deren Name auf dem Fahrschein steht, schon
ausgestiegen ist, hat sie diesen offensichtlich an Person 2
weitergegeben, sonst hätte die ja keinen Fahrschein. So hat sie nur
einen ungültigen Fahrschein, was aber tariflich keinen Unterschied
macht.
Der Namen-Person läuft im Zug irgedwo herum, kann er behaupten. Kann er
dafür, dass der Namen-Person bis zum Aussteigebahnhof auf Klo bleibt?

Wenn zwei (oder mehrere) Personen mit dem selben Fahrschein zusammen
fahren, müssen sie wohl in der Nähe von einandern sitzen, aber müssen sie
auch unbedingt zusammen herumlaufen wie zwei Max und Moritz?

-cb
Reinhard Greulich
2006-03-09 21:50:07 UTC
Permalink
Post by Claus E Beyer
Der Namen-Person läuft im Zug irgedwo herum, kann er behaupten. Kann er
dafür, dass der Namen-Person bis zum Aussteigebahnhof auf Klo bleibt?
Wenn die nicht da ist, ist der Fahrschein ungültig. -> Erhöhtes
Beförderungsentgelt, völlig zu Recht.

Gruß - Reinhard.
--
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"Unfähig, in den richtigen Wagen einzusteigen,
aber den Deutschen Bundestag wählen wollen."
(Kabarettist Richard Rogler in "Stratmanns")
Claus E Beyer
2006-03-14 05:35:27 UTC
Permalink
Post by Reinhard Greulich
Post by Claus E Beyer
Der Namen-Person läuft im Zug irgedwo herum, kann er behaupten. Kann
er dafür, dass der Namen-Person bis zum Aussteigebahnhof auf Klo
bleibt?
Wenn die nicht da ist, ist der Fahrschein ungültig. -> Erhöhtes
Beförderungsentgelt, völlig zu Recht.
Er ist doch im Zug. I kann doch nicht dafür, das wir ihn nicht finden
können.

-cb
Reinhard Greulich
2006-03-14 06:26:27 UTC
Permalink
Post by Claus E Beyer
Er ist doch im Zug. I kann doch nicht dafür, das wir ihn nicht finden
können.
Dann kannst Du Dir das Geld ja von ihm zurückgeben lassen.
--
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"Unfähig, in den richtigen Wagen einzusteigen,
aber den Deutschen Bundestag wählen wollen."
(Kabarettist Richard Rogler in "Stratmanns")
Oliver Schnell
2006-03-14 07:08:29 UTC
Permalink
Post by Claus E Beyer
Post by Reinhard Greulich
Post by Claus E Beyer
Der Namen-Person läuft im Zug irgedwo herum, kann er behaupten. Kann
er dafür, dass der Namen-Person bis zum Aussteigebahnhof auf Klo
bleibt?
Wenn die nicht da ist, ist der Fahrschein ungültig. -> Erhöhtes
Beförderungsentgelt, völlig zu Recht.
Er ist doch im Zug. I kann doch nicht dafür, das wir ihn nicht finden
können.
Dann löst man das ganz unbürokratisch. Du drückst mal schnell die 40,-
Euro (fahren ohne Fahrschein) pro forma an den Zub ab und bekommst sie
umgehend wieder, wenn du bei ihm mit dem Ticket und der "Namen-Person"
auftauchst.
--
Oliver Schnell
Oliver Schnell
2006-03-07 19:50:38 UTC
Permalink
Post by Torsten Rüdiger Hansen
Post by Oliver Schnell
"... Weitergabe bzw. der Weiterverkauf sind
ausgeschlossen." Wenn also die Person, deren Name auf der Vorderseite
(Bild 3) nicht an der Fahrt teilnimmt, hat sie somit die Fahrkarte
weitergegeben.
Auch, wenn für 2 Personen die gleiche Strecke eingetragen ist und Person
2 sagt "Person 1 (Name auf Fahrschein) ist schon ausgestiegen"?
Nach meiner Meinung lässt der zitierte Passus, diesbezüglich keinen
Interpretationsspielraum zu. Aber probier's ruhig aus. Die DB wird
über zusätzliche Einnahmen sicher nicht traurig sein.

Oliver Schnell
Alexander Hirsch
2006-03-08 10:31:35 UTC
Permalink
Hallo,

wo das Thema hier grad aktuell ist noch eine andere Frage:

Steht irgendwo etwas dass man den direkten Reiseweg nehmen muss? Ich
habe dazu nämlich noch nichts gefunden. Konkret muss ich am Samstag von
Bayreuth nach Mainz, überlege mir aber einen Kurzbesuch in Karlsruhe
abzustatten und wollte deswegen wissen ob da etwas dagegen spricht.

Danke schon mal für alle Antworten

Alexander Hirsch
Alexander Gressmann
2006-03-08 10:47:01 UTC
Permalink
Post by Dirk Uloth
Hallo,
Steht irgendwo etwas dass man den direkten Reiseweg nehmen muss? Ich
habe dazu nämlich noch nichts gefunden. Konkret muss ich am Samstag von
Bayreuth nach Mainz, überlege mir aber einen Kurzbesuch in Karlsruhe
abzustatten und wollte deswegen wissen ob da etwas dagegen spricht.
Rund-, Kreuz- und Querfahrten mit einer einfachen Fahrt sind
ausgeschlossen. Von Bayreuth Mainz über Karlsruhe würde ich fast als
solche interpretieren.
Es mag Grenzfälle geben, was den zulässigen Reiseweg anbetrifft, etwa
wenn einem bei Nachtverbindungen von Hafas verschlungene Wege
ausgespuckt werden.
Ich glaube aber, das wurde schon einmal beim Lidl-Ticket diskutiert und
die Sachlage scheint hier nicht grunzsätzlich anders zu sein.

Grezzy
--
\ Alexander >Grezzy< Greßmann <***@ier.uni-stuttgart.de>
Er ist nicht der Typ, vom Typus her.
Günter Netzer über Michael Ballack in seiner Rolle als
Mannschaftskapitän
Oliver Schnell
2006-03-08 11:24:39 UTC
Permalink
Post by Alexander Gressmann
Post by Dirk Uloth
Hallo,
Steht irgendwo etwas dass man den direkten Reiseweg nehmen muss? Ich
habe dazu nämlich noch nichts gefunden. Konkret muss ich am Samstag von
Bayreuth nach Mainz, überlege mir aber einen Kurzbesuch in Karlsruhe
abzustatten und wollte deswegen wissen ob da etwas dagegen spricht.
Rund-, Kreuz- und Querfahrten mit einer einfachen Fahrt sind
ausgeschlossen. Von Bayreuth Mainz über Karlsruhe würde ich fast als
solche interpretieren.
Es mag Grenzfälle geben, was den zulässigen Reiseweg anbetrifft, etwa
wenn einem bei Nachtverbindungen von Hafas verschlungene Wege
ausgespuckt werden.
Wenn du ein Fahrrad mitnimmst, liefert dir Hafas ohne weitere Angabe
eines Via-Bahnhofes für den Samstag u.a. folgende Verbindung
für Bayreuth - Worms (bis nach Mainz klappt das leider nicht)
Bayreuth Hbf 11.03.06 ab 06:09 2 RE 34402
RegionalExpress
Fahrradmitnahme begrenzt möglich
Nürnberg Hbf 11.03.06 an 07:17 16
Nürnberg Hbf 11.03.06 ab 07:41 12 IC 2162
InterCity
Fahrradmitnahme reservierungspflichtig, Fahrradmitnahme begrenzt
möglich, BordBistro
Karlsruhe Hbf 11.03.06 an 10:53 10
Karlsruhe Hbf 11.03.06 ab 12:21 7 IC 2006
InterCity
Fahrradmitnahme reservierungspflichtig, Fahrradmitnahme begrenzt
möglich, BordBistro
Worms Hbf 11.03.06 an 13:13 1
Dauer: 7:04; fährt Sa, auch 14., 16., 30. Apr, 4. Jun, 1., 2. Okt
Hinweis: Längerer Aufenthalt

Für diese Relation zumindest sollte zweifelsfrei ein Routing über
Karlsruhe keinen Umweg darstellen. Und im Zug nach Mainz dann den Zub
fragen, ob man mit dem Burger-Ticket (obwohl du Worms eingetragen hast),
nicht eine Station weiter bis nach Mainz fahren könntest. Sagt er nein,
dann eben WO-MZ aufzahlen. Es empfiehlt sich hierfür einen der
durchgehenden EC KA - MZ - ... (KA ab 14:12, 16:12, 18:12) zu nehmen.

Alternativ (ohne Fahrrad) Marktredwitz - Worms und als Einstellung bei
der "erweiterten Suche" Umsteigezeit mindestens 45 Minuten brint:
Marktredwitz 11.03.06 ab 09:57 5 IC 2068
InterCity
Fahrradmitnahme reservierungspflichtig, Fahrradmitnahme begrenzt möglich
Karlsruhe Hbf 11.03.06 an 14:53 10
Karlsruhe Hbf 11.03.06 ab 16:08 1 RE 3862
RegionalExpress
Fahrradmitnahme begrenzt möglich
Worms Hbf 11.03.06 an 17:19 1
Dauer: 7:22; fährt Mo - Sa, nicht 8., 15., 17. Apr, 1. Mai, 5. Jun
--
Oliver Schnell
Alexander Hirsch
2006-03-08 13:40:14 UTC
Permalink
Post by Oliver Schnell
Post by Alexander Gressmann
Post by Dirk Uloth
Hallo,
Steht irgendwo etwas dass man den direkten Reiseweg nehmen muss? Ich
habe dazu nämlich noch nichts gefunden. Konkret muss ich am Samstag von
Bayreuth nach Mainz, überlege mir aber einen Kurzbesuch in Karlsruhe
abzustatten und wollte deswegen wissen ob da etwas dagegen spricht.
Rund-, Kreuz- und Querfahrten mit einer einfachen Fahrt sind
ausgeschlossen. Von Bayreuth Mainz über Karlsruhe würde ich fast als
solche interpretieren.
Es mag Grenzfälle geben, was den zulässigen Reiseweg anbetrifft, etwa
wenn einem bei Nachtverbindungen von Hafas verschlungene Wege
ausgespuckt werden.
Wenn du ein Fahrrad mitnimmst, liefert dir Hafas ohne weitere Angabe
eines Via-Bahnhofes für den Samstag u.a. folgende Verbindung
für Bayreuth - Worms (bis nach Mainz klappt das leider nicht)
Bayreuth Hbf 11.03.06 ab 06:09 2 RE 34402
RegionalExpress
Fahrradmitnahme begrenzt möglich
Nürnberg Hbf 11.03.06 an 07:17 16
Nürnberg Hbf 11.03.06 ab 07:41 12 IC 2162
InterCity
Fahrradmitnahme reservierungspflichtig, Fahrradmitnahme begrenzt
möglich, BordBistro
Karlsruhe Hbf 11.03.06 an 10:53 10
Karlsruhe Hbf 11.03.06 ab 12:21 7 IC 2006
InterCity
Fahrradmitnahme reservierungspflichtig, Fahrradmitnahme begrenzt
möglich, BordBistro
Worms Hbf 11.03.06 an 13:13 1
Dauer: 7:04; fährt Sa, auch 14., 16., 30. Apr, 4. Jun, 1., 2. Okt
Hinweis: Längerer Aufenthalt
Für diese Relation zumindest sollte zweifelsfrei ein Routing über
Karlsruhe keinen Umweg darstellen. Und im Zug nach Mainz dann den Zub
fragen, ob man mit dem Burger-Ticket (obwohl du Worms eingetragen hast),
nicht eine Station weiter bis nach Mainz fahren könntest. Sagt er nein,
dann eben WO-MZ aufzahlen. Es empfiehlt sich hierfür einen der
durchgehenden EC KA - MZ - ... (KA ab 14:12, 16:12, 18:12) zu nehmen.
Alternativ (ohne Fahrrad) Marktredwitz - Worms und als Einstellung bei
Marktredwitz 11.03.06 ab 09:57 5 IC 2068
InterCity
Fahrradmitnahme reservierungspflichtig, Fahrradmitnahme begrenzt möglich
Karlsruhe Hbf 11.03.06 an 14:53 10
Karlsruhe Hbf 11.03.06 ab 16:08 1 RE 3862
RegionalExpress
Fahrradmitnahme begrenzt möglich
Worms Hbf 11.03.06 an 17:19 1
Dauer: 7:22; fährt Mo - Sa, nicht 8., 15., 17. Apr, 1. Mai, 5. Jun
Hallo,

danke euch beiden für eure Antworten, werde mir das ganze nochmal
durchschauen dann.

Viele Grüße

Alexander
Jens Müller
2006-03-12 14:09:22 UTC
Permalink
Post by Alexander Gressmann
Rund-, Kreuz- und Querfahrten mit einer einfachen Fahrt sind
ausgeschlossen. Von Bayreuth Mainz über Karlsruhe würde ich fast als
^ nach
Post by Alexander Gressmann
solche interpretieren.
Wenn man einen normalen Fahrschein dafür bekommt, ist es keine Rund-,
Kreuz- oder Querfahrt, sondern höchstens ein Umweg.

Und solche Tickets bekommt man. Natürlich sieht man bei der Buchung
nicht, was da nun eigentlich für Raumbegrenzungen etc. eingetragen
werden ...
Lesen Sie weiter auf narkive:
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