Post by Andreas RandolfAber kann es sein, dass Preisstufe
"B" bei Einzeltickets anders ist als bei Tagestickets?
IMHO nein.
Tagestickets gelten für alle Ziele, die vom Startort aus auch mit
Einzel- oder Vierertickets der gleichen Preisstufe erreichbar sind.
Welche das sind, steht in
<http://www.vrr.de/Uploads/Verbundfahrplan/verbundfahrplan-2005-tarifraum.pdf>
Post by Andreas RandolfSo ist z.B. Wuppertal (West)-Düsseldorf Hbf mit einem
B-Einzelticket zu erreichen, während ein Tagesticket
Wuppertal (West) die Düsseldorfer Tarifgebiete nicht
enthält.
Ein Ticket 1000/2000 Preisstufe B mit Zentraltarifgebiet 65 (Wuppertal
West) gilt tatsächlich nicht bis Düsseldorf. (Für Fahrten von
Wuppertal West nach Düsseldorf müsste dann 54 oder 64 eingetragen
sein.)
Für Tagestickets gilt dagegen die gleiche Preisstufenzuordnung wie bei
Einzel-/Vierertickets, da sie normalerweise bei Fahrtantritt entwertet
werden und der Fahrgast somit keine Möglichkeit hat, den
Geltungsbereich selbst zu wählen.
Mangels online verfügbarer Tarifbestimmungen kann ich mich leider nur
auf die Informationen im Schnellverkehrsplan beziehen, und dort steht
in
<http://www.vrr.de/Uploads/Verbundfahrplan/verbundfahrplan-2005-vertrieb.pdf>:
"Wenn Ihr Ziel jenseits Ihrer Stadtgrenze bzw. Tarifgebietsgrenze
liegt, schauen Sie am besten in die Preisstufenübersicht in diesem
Stadtfahrplan. Hier können Sie die jeweilige Preisstufe ersehen. Diese
sind auch an jeder Haltestelle dargestellt (Achtung: gilt nur für
Einzel-, 4er- oder TagesTickets)."
und
"Mit allen Zeitfahrausweisen z.B. Ticket1000 / Ticket2000 der
Preisstufe B können Sie das von Ihnen gewählte Zentraltarifgebiet und
- mit wenigen Ausnahmen - alle daran angrenzenden Tarifgebiete
befahren."
Die "Zentraltarifgebietsregelung" für Zeitkarten gilt demnach
ausdrücklich nicht für Tagestickets (und dass das ausgerechnet bei
online gekauften Tagestickets anders sein soll, glaube ich nicht).
Gruß
E.S.