Discussion:
zugbindung, Verspätung und frühere Verbindung
(zu alt für eine Antwort)
Florian
2010-01-15 16:09:08 UTC
Permalink
Hallo geballter Sachverstand!

Mein festgebuchter EC6 ist ausnahmsweise heute mit +30 unterwegs. Ich werde
also eine Stunde (Anschlussverbindung) später ankommen, als geplant.

Ich könnte nun eine Stunde früher fahren, nur darf ich das?

Die Charta sagt:


Weiterfahrt mit einem anderen Zug

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort
seiner Fahrkarte kann der Fahrgast:

* bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über
eine andere Strecke fortsetzen oder
* die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, wenn dadurch die
Ankunftsverspätung am Zielbahnhof reduziert werden kann oder
* einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen. Besitzt der
Fahrgast eine Fahrkarte des Nahverkehrs, muss er bei Nutzung eines
höherwertigen Zuges die zusätzlich erforderliche Fahrkarte/ den
Produktübergang zunächst bezahlen und kann die Kosten anschließend geltend
machen. Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten (z.B.
Schönes-Wochenende-Ticket, Länder-Tickets).

Punkt -3- lege ich zu meinen Gunsten aus, wenn ich Punkt 1 und 2 überlese...

Florian
Joerg Vohn
2010-01-15 16:53:11 UTC
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Post by Florian
Hallo geballter Sachverstand!
Mein festgebuchter EC6 ist ausnahmsweise heute mit +30 unterwegs. Ich werde
also eine Stunde (Anschlussverbindung) später ankommen, als geplant.
Ich könnte nun eine Stunde früher fahren, nur darf ich das?
Hm, in dem Falle würde ich das für mich so interpretieren: Dadurch, dass
du schon siehst, dass du mit deiner geplanten Verbindung mindestens +20
hast, darfst du *bei nächster Gelegenheit* - also mit dem früheren Zug
(und das auch noch evtl. im höherwertigeren Zug) fahren.


Ciao,

Jörg
Florian
2010-01-15 18:04:36 UTC
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Post by Joerg Vohn
Post by Florian
Hallo geballter Sachverstand!
Mein festgebuchter EC6 ist ausnahmsweise heute mit +30 unterwegs. Ich werde
also eine Stunde (Anschlussverbindung) später ankommen, als geplant.
Ich könnte nun eine Stunde früher fahren, nur darf ich das?
Hm, in dem Falle würde ich das für mich so interpretieren: Dadurch, dass
du schon siehst, dass du mit deiner geplanten Verbindung mindestens +20
hast, darfst du *bei nächster Gelegenheit* - also mit dem früheren Zug
(und das auch noch evtl. im höherwertigeren Zug) fahren.
Ich kam zu knapp am Kölner Hbf an, um vorher zum Servicepoint zu kommen,
also direkt zum Bahnsteig: Der "Türsteher" liess sich trotz vorgehaltenem
Railnavigator nicht erweichen und bestand auf Nachlösen, da keine Freigabe
der TP vorlag.

Tja, wer spart, muss halt in der Lounge die Zeit tot schlagen. Die gesparten
80,00 EUR (SP50 gegenüber NP) lassen das verschmerzen.

Beim nächsten Mal lasse ich es vielleicht drauf ankommen ;-)

Florian
k***@web.de
2010-01-16 09:33:45 UTC
Permalink
Post by Florian
Post by Florian
Mein festgebuchter EC6 ist ausnahmsweise heute mit +30 unterwegs. Ich werde
also eine Stunde (Anschlussverbindung) später ankommen, als geplant.
Ich könnte nun eine Stunde früher fahren, nur darf ich das?
Ich kam zu knapp am Kölner Hbf an, um vorher zum Servicepoint zu kommen,
also direkt zum Bahnsteig: Der "Türsteher" liess sich trotz vorgehaltenem
Railnavigator nicht erweichen und bestand auf Nachlösen, da keine Freigabe
der TP vorlag.
Tja, wer spart, muss halt in der Lounge die Zeit tot schlagen. Die gesparten
80,00 EUR (SP50 gegenüber NP) lassen das verschmerzen.
Beim nächsten Mal lasse ich es vielleicht drauf ankommen ;-)
Da bist du fast mit Sicherheit das Geld los, weil das Zugpersonal
offenbar ganz restriktive Anweisungen hat (was natürlich nicht
auschließt, daß am Point Service oder vor(!) dem Einsteigen im
Einzelfall eine kundenfreundliche Entscheidung getroffen bzw.
ausgewürfelt werden könnte).

Selbsterlebtes Beispiel: RE ab Köln Richtung Ruhrgebiet wird mit +20
gemeldet, Einsteigen in einen bahnsteiggleichen, planmäßig und real
etwa 1 Minute vor dem RE abfahrenden fast leeren IC Richtung Norddeich
wird verweigert, weil laut 'Bestimmungen' nur ein 'planmäßig späterer'
vornehmer Zug benutzt werden darf. An den Vorfall erinnere ich mich
deshalb besonders gut, weil der RE dann ganz ausfiel, der nächste auf
+30 ging, und dann endlich die auf 2 Doppelstöcker wartenden Fahrgäste
in einen ICE3 München-Dortmund verfrachtet wurden, der achsbedingt mit
halber Länge unterwegs war. So hatten alle Kategorien Fahrgäste dann
ihr Bahn-Aha-Erlebnis. Ob alle mitkamen, weiß ich nicht, aber die
Beladung und die in Düsseldorf notwendige Wiederentladung verspäteten
dann auch den ICE meßbar.

Wenn die Bahn das Vermeiden von 30min. Verspätung (+eventuelle
Steigerung durch Anschlußversäumnis) für eine vom Kunden zu
erarbeitende oder zu bezahlende Leistung hält, sind die 80EUR besser
direkt bei Air Berlin angelegt. Jedenfalls wenn es auf Termine
ankommt.

Gruß
Knut
Norbert Weitz
2010-01-16 11:43:00 UTC
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Post by k***@web.de
Post by Florian
Post by Florian
Mein festgebuchter EC6 ist ausnahmsweise heute mit +30 unterwegs. Ich werde
also eine Stunde (Anschlussverbindung) später ankommen, als geplant.
Ich könnte nun eine Stunde früher fahren, nur darf ich das?
Ich kam zu knapp am Kölner Hbf an, um vorher zum Servicepoint zu kommen,
also direkt zum Bahnsteig: Der "Türsteher" liess sich trotz
vorgehaltenem
Post by k***@web.de
Post by Florian
Railnavigator nicht erweichen und bestand auf Nachlösen, da keine Freigabe
der TP vorlag.
Tja, wer spart, muss halt in der Lounge die Zeit tot schlagen. Die gesparten
80,00 EUR (SP50 gegenüber NP) lassen das verschmerzen.
Beim nächsten Mal lasse ich es vielleicht drauf ankommen ;-)
Da bist du fast mit Sicherheit das Geld los, weil das Zugpersonal
offenbar ganz restriktive Anweisungen hat (was natürlich nicht
auschließt, daß am Point Service oder vor(!) dem Einsteigen im
Einzelfall eine kundenfreundliche Entscheidung getroffen bzw.
ausgewürfelt werden könnte).
Geld los sollte man auf keinen Fall sein, denn in solchen Fällen läßt
man sich eine FN ausstellen.
Post by k***@web.de
Artikel 16
Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei
Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung
mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unver-
züglich die Wahl zwischen
(...)
b) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänder-
ter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbe-
dingungen bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit
Die EU-Verordnung ist unabdingbares Recht, grundsätzlich darf man dem
Wortlaut nach als auch früher als nach geschlossenem Beförderungsvertrag
vorgesehen fahren, denn man hat *unverzüglich* die Wahl.

Problem in diesem Fall ist die Formulierung "mehr als 60 Minuten", das
dürfte nicht der Fall gewesen sein.

Die BB Bahn regeln das für DB-Fahrkarten aber noch einmal mit praktisch
gleichem Wortlaut, diesmal mit 20 Minuten...
Post by k***@web.de
9.1.1
Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende
mit einer Fahr-
Post by k***@web.de
karte der Produktklassen ICE, IC/EC oder mit einer zuggebundenen
Fahrkarte am Zielbahnhof
Post by k***@web.de
gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen
wird, hat er unverzüg-
Post by k***@web.de
lich die Wahl zwischen (i) der Fortsetzung der Fahrt oder der
Weiterreise mit geänderter Strec-
Post by k***@web.de
kenführung bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit oder (...)
Ich wüßte nicht, wo hier die Wahl eines früheres Zuges ausgeschlossen
ist, sofern "vernünftigerweise" davon ausgegangen werden muß, daß man
mit mindestens 20 Minuten Verspätung am Zielort ankommt, was bei Anzeige
im RIS oder am Bahnsteig immer gegeben ist...

Grüße
NW
Ralph A. Schmid, dk5ras
2010-01-16 14:03:17 UTC
Permalink
Post by k***@web.de
sind die 80EUR besser
direkt bei Air Berlin angelegt. Jedenfalls wenn es auf Termine
ankommt.
Ja, klar, da entfällt der Flug dann halt ggf. ersatzlos: nur jammert
da komischerweise keiner groß, _da_ wird das akzeptiert.


-ras
--
Ralph A. Schmid

http://www.dk5ras.de/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/
Martin Hoffmann
2010-01-16 17:43:01 UTC
Permalink
Post by Ralph A. Schmid, dk5ras
Post by k***@web.de
sind die 80EUR besser
direkt bei Air Berlin angelegt. Jedenfalls wenn es auf Termine
ankommt.
Ja, klar, da entfällt der Flug dann halt ggf. ersatzlos: nur jammert
da komischerweise keiner groß, _da_ wird das akzeptiert.
Allerdings gibt es _da_ auch richtig Kohle.

Gruss,
Martin
Ferdi Albers
2010-01-16 19:59:35 UTC
Permalink
Post by Martin Hoffmann
Post by Ralph A. Schmid, dk5ras
Post by k***@web.de
sind die 80EUR besser
direkt bei Air Berlin angelegt. Jedenfalls wenn es auf Termine
ankommt.
Ja, klar, da entfällt der Flug dann halt ggf. ersatzlos: nur jammert
da komischerweise keiner groß, _da_ wird das akzeptiert.
Allerdings gibt es _da_ auch richtig Kohle.
Und zwar sofort, ohne wenn und aber!

Oder sollte ich doch besser ein paar Ironie-tags benutzen?
Gruß
Ferdi
Simon Sibbez
2010-01-19 22:25:22 UTC
Permalink
Post by Ferdi Albers
Post by Martin Hoffmann
Post by Ralph A. Schmid, dk5ras
Post by k***@web.de
sind die 80EUR besser
direkt bei Air Berlin angelegt. Jedenfalls wenn es auf Termine
ankommt.
Ja, klar, da entfällt der Flug dann halt ggf. ersatzlos: nur
jammert da komischerweise keiner groß, _da_ wird das akzeptiert.
Allerdings gibt es _da_ auch richtig Kohle.
Und zwar sofort, ohne wenn und aber!
Oder sollte ich doch besser ein paar Ironie-tags benutzen?
Der Hans hat bestimmt noch ein paar Äpfel oder Birnen herumliegen. Je
nachdem, was du halt gemeint hast.

/S.
Hans Bonfigt
2010-01-16 15:26:37 UTC
Permalink
Post by k***@web.de
Selbsterlebtes Beispiel: RE ab Köln Richtung Ruhrgebiet wird mit +20
gemeldet, Einsteigen in einen bahnsteiggleichen, planmäßig und real
etwa 1 Minute vor dem RE abfahrenden fast leeren IC Richtung Norddeich
wird verweigert, weil laut 'Bestimmungen' nur ein 'planmäßig späterer'
vornehmer Zug benutzt werden darf. An den Vorfall erinnere ich mich
deshalb besonders gut, weil der RE dann ganz ausfiel, der nächste auf
+30 ging, [ ... ]
Dieser Fall ist natürlich besonders kraß und bestärkt mich in meiner
Einstellung, "Erst Fakten schaffen, dann fragen" - wenigstens bei
der Bahn.


Es wäre allerdings recht und billig, alle zuggebundenen Sparpreise
vom Umbuchen und die Inanspruchnahme von Ersatzleistungen auszu-
schließen. Bei als defekt deklarierter Ramschware ist der Umtausch
ja auch ausgeschlossen.



Gruß Hans
Ralph A. Schmid, dk5ras
2010-01-16 16:15:29 UTC
Permalink
Post by Hans Bonfigt
Es wäre allerdings recht und billig, alle zuggebundenen Sparpreise
vom Umbuchen und die Inanspruchnahme von Ersatzleistungen auszu-
schließen. Bei als defekt deklarierter Ramschware ist der Umtausch
ja auch ausgeschlossen.
Oder zumindest keine höherwertige Ersatzleistung anbieten...man muß
dann halt den nächsten roten Zug nehmen, Ausnahme meinetwegen, wenn
das nachweisliche Ziel der Reise nicht mehr mit roten Zügen an diesem
Betriebstag erreichbar ist.


-ras
--
Ralph A. Schmid

http://www.dk5ras.de/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/
k***@web.de
2010-01-16 20:35:30 UTC
Permalink
Post by Ralph A. Schmid, dk5ras
Post by Hans Bonfigt
Es wäre allerdings recht und billig, alle zuggebundenen Sparpreise
vom Umbuchen und die Inanspruchnahme von Ersatzleistungen auszu-
schließen. Bei als defekt deklarierter Ramschware ist der Umtausch
ja auch ausgeschlossen.
Oder zumindest keine höherwertige Ersatzleistung anbieten...man muß
dann halt den nächsten roten Zug nehmen, Ausnahme meinetwegen, wenn
das nachweisliche Ziel der Reise nicht mehr mit roten Zügen an diesem
Betriebstag erreichbar ist.
Der betriebswirtschaftlich geschulte Fahrgast sieht das als
intellektuelle Herausforderung, sich neue Wege zu preiswerten
Hotelübernachtungen zu erschließen.

Gruß
Knut
Holger Koetting
2010-01-16 23:02:57 UTC
Permalink
Post by Hans Bonfigt
schließen. Bei als defekt deklarierter Ramschware ist der Umtausch
ja auch ausgeschlossen.
Nur sind zuggebundene Reisen leider nicht defekt und vorab
als solche gekennzeichnet.

Man könnte es natürlich wie bei SNCFs vor einigen Jahren machen
und Sparpreise nur für Verbindungen mit ohne Umsteigen anbieten.

Gruß,

Holger K. aus D.
--
Streckenstillegung? Nein, es wird nur nichts bestellt!

E-Mail: ***@gmx.de
Homepage: http://www.student.informatik.tu-darmstadt.de/~koetting
Hans Bonfigt
2010-01-16 23:13:42 UTC
Permalink
Post by Holger Koetting
Nur sind zuggebundene Reisen leider nicht defekt und vorab
als solche gekennzeichnet.
Doch, sie sind BAD - broken as designed.
Denn daß ein Zug, der Hindernisse weiträumig umfahren muß, auch
schonmal eine saftige Verspätung einfährt, int unvermeidlich.
Post by Holger Koetting
Man könnte es natürlich wie bei SNCFs vor einigen Jahren machen
und Sparpreise nur für Verbindungen mit ohne Umsteigen anbieten.
... oder gleich weglassen und die Normalpreise vereinfachen.
Denn die Preisspreizung gerät irgendwann zur Blutgrätsche.
Marc Haber
2010-01-21 13:24:37 UTC
Permalink
Post by Hans Bonfigt
Post by Holger Koetting
Nur sind zuggebundene Reisen leider nicht defekt und vorab
als solche gekennzeichnet.
Doch, sie sind BAD - broken as designed.
Denn daß ein Zug, der Hindernisse weiträumig umfahren muß, auch
schonmal eine saftige Verspätung einfährt, int unvermeidlich.
Ich benutze regelmäßig zuggebundene Fahrkarten. Dass ich vom gebuchten
Weg abweichen musste, passiert in unter zehn Prozent der Fahrten, und
dann ist die Zugbindung halt aufgehoben.

Ich habe sogar schonmal mit der höflich vorgetragenen Begründung "ich
muss arbeiten, dieser nicht renovierte ICE1 hat keine Steckdosen" eine
Aufhebung der Zugbindung erreicht und durfte mit dem nächsten Zug
weiterfahren.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | http://www.zugschlus.de/
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
AndyAndy
2010-01-26 23:54:59 UTC
Permalink
Die Frage interessiert mich auch brennend. Folgendes habe ich der
Diskussion entnommen, korrigiert bitte ggf. mein Verständnis.

Man kommt also zum Bahnhof und sieht, dass der fest gebuchte Fernzug
= 20 Min. Verspätung hat.
Q: Kann man einen früheren Zug nehmen?
A: Nein. Nur einen planmäßig späteren Zug.

Q: Ist man in jedem Fall berechtigt, den nächsten planmäßigen Zug zu
nehmen?
A: Nein. Nur wenn die Verspätung aus Verschulden der Bahn resultiert,
soll die Bahn den darauffolgenden Zug freigeben.
Bei Verspätungen, die aus höherer Gewalt resultieren, kann die Bahn
den darauffolgenden Zug freigeben, muss aber nicht.
Deshalb nicht einfach in den Zug einsteigen, sondern am Service Point
nachfragen.

Was habe ich vergessen/missverstanden?
Florian
2010-01-27 06:44:48 UTC
Permalink
Post by AndyAndy
Die Frage interessiert mich auch brennend. Folgendes habe ich der
Diskussion entnommen, korrigiert bitte ggf. mein Verständnis.
Man kommt also zum Bahnhof und sieht, dass der fest gebuchte Fernzug
= 20 Min. Verspätung hat.
Q: Kann man einen früheren Zug nehmen?
A: Nein. Nur einen planmäßig späteren Zug.
In <***@mid.individual.net> habe ich doch schon angedeutet, dass
man /einen/ Zug nehmen kann, der zu weniger Verspätung führt. Dies wurde
grundsätzlich nicht widersprochen.
Post by AndyAndy
Q: Ist man in jedem Fall berechtigt, den nächsten planmäßigen Zug zu
nehmen?
A: Nein. Nur wenn die Verspätung aus Verschulden der Bahn resultiert,
soll die Bahn den darauffolgenden Zug freigeben.
Bei Verspätungen, die aus höherer Gewalt resultieren, kann die Bahn
den darauffolgenden Zug freigeben, muss aber nicht.
Deshalb nicht einfach in den Zug einsteigen, sondern am Service Point
nachfragen.
Was habe ich vergessen/missverstanden?
Lies auch <***@40tude.net>

Den genauen Wortlaut, welchen Zug Du nehmen kannst (und welcher Aufpreis
kostet) findest Du auch in meinem Eingangsposting
<***@mid.individual.net>.

Florian
Oliver Schnell
2010-01-27 07:13:16 UTC
Permalink
Post by AndyAndy
Die Frage interessiert mich auch brennend. Folgendes habe ich der
Diskussion entnommen, korrigiert bitte ggf. mein Verständnis.
Man kommt also zum Bahnhof und sieht, dass der fest gebuchte Fernzug
= 20 Min. Verspätung hat.
Q: Kann man einen früheren Zug nehmen?
A: Nein. Nur einen planmäßig späteren Zug.
Das sehe ich nach wie vor anders - auch wenn in einem hier geschilderten
Fall von einem DB-Angestellten anderes behauptet wurde. Der zitierte
Wirtlaut aus
http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt2010/MDB71135-gesamtdatei_fassung_13_12_2009_korr.pdf
Punkt 9.1.1
"Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende mit
einer Fahrkarte
der Produktklassen ICE, IC/EC oder mit einer zuggebundenen Fahrkarte am
Zielbahnhof
gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird,
hat er unverzüglich
die Wahl zwischen (i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit
geänderter Streckenführung
bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit oder (ii) der Fortsetzung der
Fahrt oder der
Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielort zu einem
späteren Zeitpunkt. Er
kann dabei auch den Zug einer höherwertigen Produktklasse benutzen."

spricht klar von "unverzüglicher Wahl", wass für mich heißt, dass
unverzüglich nach der Feststellung des Sachverhaltes der Verspätung
von megr als 20 Minuten, eine andere als die gebuichte Zugverbindung
genutzt werden darf.

Generell jedoch beachten, dass es sich um die BB der *Bahn* handelt, sie
also nur bei fahrten gelten, die du mit Fahrkarten der DB durchführst.
Punkt 1.1
Und auch die Einschränkung bzgl. Tickets des Nahverkehrs aus Punkt 9.1.2
beachten,
Post by AndyAndy
Q: Ist man in jedem Fall berechtigt, den nächsten planmäßigen Zug zu
nehmen?
A: Nein. Nur wenn die Verspätung aus Verschulden der Bahn resultiert,
soll die Bahn den darauffolgenden Zug freigeben.
Freigeben kann sie nach Gutdünken alles und jeden Zug. Andersrum: Wenn
die Verspätung auf dem Mist der DB gewachsen ist, brauchst du keine
Freigabe. Siehe unten
Post by AndyAndy
Bei Verspätungen, die aus höherer Gewalt resultieren, kann die Bahn
den darauffolgenden Zug freigeben, muss aber nicht.
Deshalb nicht einfach in den Zug einsteigen, sondern am Service Point
nachfragen.
Der Punkt 9.2.3 (Ausschluss von Ansprüchen) aus o.a. Link bezieht sich
explizit leider auch auf den zitierten Punkt 9.1.1. Wenn du also nicht
klar anhand der Verspätungsbegründung erkennen kannst, dass es sich bei
der Verspätungsursache um hausgemachte Gründe der DB handelt, bist
du auf die Gnade der DB bzgl. Freigabe angewiesen.

In den früheren BB der Bahn war das noch nicht so, aber dafür gab es
damals auch keine finanzielle Entschädigung. Hier war der Grund der
Verspätung völlig belanglos. Bedank dich für diese
Verschlimmbesserung der Beförderungsbedingungen bei den einschlägigen
Vertretern vermeintlicher Fahrgastinteressen, die das zügige Vorankommen
des Reisenden auf dem Altar der Entschädigung (Zuspätkommen ist egal,
Hauptsache die böse DB blutet) geopfert haben.
Post by AndyAndy
Was habe ich vergessen/missverstanden?
--
Oliver Schnell
Joerg Vohn
2010-01-27 11:48:34 UTC
Permalink
Post by Oliver Schnell
Post by AndyAndy
Q: Kann man einen früheren Zug nehmen?
A: Nein. Nur einen planmäßig späteren Zug.
Das sehe ich nach wie vor anders - auch wenn in einem hier geschilderten
Fall von einem DB-Angestellten anderes behauptet wurde.
Das sehe ich ähnlich. Du darfst ja auch eine geänderte Streckenführung
nehmen; von München nach Frankfurt kann dies z.b. bedeuten, dass du
statt über Nürnberg über Stuttgart fährst.
Post by Oliver Schnell
Post by AndyAndy
Q: Ist man in jedem Fall berechtigt, den nächsten planmäßigen Zug zu
nehmen?
A: Nein. Nur wenn die Verspätung aus Verschulden der Bahn resultiert,
soll die Bahn den darauffolgenden Zug freigeben.
Ich habe eben in den BB nochmal nachgelesen. Tatsache, die Bahn schließt
diese Möglichkeit aus, wenn die Verspätung durch Fremdverschulden
entstanden ist.
Um diesen Ausschluß allerdings wirksam werden zu lassen, muss die
Information über das Fremdverschulden mMn unmißverständlich beim
Fahrgast ankommen. Und das tut sie nicht, denn sogar ein Notarzteinsatz
kann von einem DB-Mitarbeiter, der nicht aufgepaßt hat, verursacht
werden. In dubio pro reo.

Gründe, eine so genannte Freigabe abzuwarten, sehe ich hier übrigens
nicht. Der Reisende hat die unverzügliche Wahl, da wartet man nicht auf
eine Freigabe, sondern steigt ein. Eine Freigabe braucht man nur
abzuwarten, wenn man mit Ländertickts oder dem SWT unterwegs ist, die
als "stark rabattierte" Fahrscheine nicht unter die Regelung fallen.
Michael Jakobs
2010-01-27 12:17:55 UTC
Permalink
Post by Joerg Vohn
Post by AndyAndy
Q: Ist man in jedem Fall berechtigt, den nächsten planmäßigen Zug zu
nehmen?
A: Nein. Nur wenn die Verspätung aus Verschulden der Bahn resultiert,
soll die Bahn den darauffolgenden Zug freigeben.
Ich habe eben in den BB nochmal nachgelesen. Tatsache, die Bahn schließt
diese Möglichkeit aus, wenn die Verspätung durch Fremdverschulden
entstanden ist.
Um diesen Ausschluß allerdings wirksam werden zu lassen, muss die
Information über das Fremdverschulden mMn unmißverständlich beim
Fahrgast ankommen. Und das tut sie nicht, denn sogar ein Notarzteinsatz
kann von einem DB-Mitarbeiter, der nicht aufgepaßt hat, verursacht
werden. In dubio pro reo.
Das frage ich mich auch schon die ganze Zeit. Ich habe bei
Verspätungsanzeigen/-ansagen quasi noch nie raushören können ob die
Schuld nun bei der Bahn liegt oder nicht. Es ist immer nur von Störungen
im Betriebsablauf die Rede.

Grüße
Michael
Ralph A. Schmid, dk5ras
2010-01-27 18:20:03 UTC
Permalink
Post by Michael Jakobs
Das frage ich mich auch schon die ganze Zeit. Ich habe bei
Verspätungsanzeigen/-ansagen quasi noch nie raushören können ob die
Schuld nun bei der Bahn liegt oder nicht. Es ist immer nur von Störungen
im Betriebsablauf die Rede.
In den wenigen Fällen gab es bei mir immer die Entschädigung, auch bei
höherer Gewalt (Unwetterschaden). Offenbar wird da kulant gehandelt...


-ras
--
Ralph A. Schmid

http://www.dk5ras.de/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/
Ralf Gunkel
2010-01-27 18:50:45 UTC
Permalink
Michael Jakobs schrieb:
...
Post by Michael Jakobs
Das frage ich mich auch schon die ganze Zeit. Ich habe bei
Verspätungsanzeigen/-ansagen quasi noch nie raushören können ob die
Schuld nun bei der Bahn liegt oder nicht. Es ist immer nur von Störungen
im Betriebsablauf die Rede.
Ich war von der Direktheit der SBB überrascht.
Bis Basel Bad war es bestimmt ein "Notarzteinsatz am Gleis" oder das
von dir beschriebene.

Loading Image...

Achja, die zwei Zeilen darüber sind exklusiv für den User p.c.
Sprecher der SNCF h. c.


Gruß Ralf
--
Wollen sie einen Bedienplatz von Siem***, oder gleich was gescheites?
Tobias Nicht
2010-01-28 08:32:09 UTC
Permalink
Post by Ralf Gunkel
...
Post by Michael Jakobs
Das frage ich mich auch schon die ganze Zeit. Ich habe bei
Verspätungsanzeigen/-ansagen quasi noch nie raushören können ob die
Schuld nun bei der Bahn liegt oder nicht. Es ist immer nur von
Störungen im Betriebsablauf die Rede.
Ich war von der Direktheit der SBB überrascht.
Bis Basel Bad war es bestimmt ein "Notarzteinsatz am Gleis" oder das von
dir beschriebene.
Nicht undbedingt, je nach dem wer an der bestimmten Stelle sitzt kommt
schon mal die Ansage mit PU. Auch im RIS hatte ich es neulich wieder
gesehen.
Post by Ralf Gunkel
http://www.ralf-gunkel.de/dso/CH-diverses/2009/display-PU-100_6977-k.JPG
tja am 15.01. war ich zu Hause, das war auch gut so :-)


Gruß Tobias
AndyAndy
2010-01-28 11:33:26 UTC
Permalink
Versuchen wir doch mal, einen klaren Leitfaden für den Reisenden zu
formulieren! Ausschlaggebend ist nicht (nur), was in den BB steht,
sondern wie es in der Praxis aussieht. Ich fange an, korrigiert und
vervollständigt bitte.

Also:

Q1: Der Fahrgast mit einer zuggebundenen Fahrkarte (IC/ICE) kommt zum
Startbahnhof und stellt fest, dass sein Zug Verspätung hat. Es
bestehen jedoch alternative Verbindungen, mit denen der Fahrgast
reisen könnte. Darf er diese Verbindungen trotz Zugbindung benutzen?

A1: Generell kommt es darauf an, mit wieviel Verspätung der Fahrgast
den auf seiner Fahrkarte eingetragenen Zielbahnhof (also nicht den
nächsten Umsteigebahnhof!) erreichen würde.

* Bei 60 Min. und mehr Verspätung am Zielbahnhof:
Der Fahrgast darf eine alternative Verbindung nutzen, ohne etwas zu
bezahlen und ohne dass er für seine Fahrkarte einen Freigabestempel am
Service Point bekommen soll.

* Zwischen 20 und 59 Min. Verspätung am Zielbahnhof:
Hier kommt es darauf an, ob die Verspätung wegen der bahneigenen
Betriebsprobleme (z.B.Lokschaden) aus wegen höherer Gewalt (z.B.
Personenunfall) entstanden ist. Also zunächst den Service Point
aufsuchen und nach der Ursache fragen. Manchmal steht der Grund
explizit in der Internet-Abfahrstafel unter http://reiseauskunft.bahn.de/bin/bhftafel.exe/dn?

-> Bei bahneigenen Betriebsproblemen darf der Fahrgast eine
alternative Verbindung nutzen, ohne etwas zu bezahlen und ohne dass er
für seine Fahrkarte einen Freigabestempel am Service Point bekommen
soll.

-> Bei Verspätungen wegen höherer Gewalt kann die Bahn aus Kulanz die
nächste Verbindung freigeben, dafür bekommt man einen Stempel am
Service Point. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Freigabe oder auf
Freigabe eines anderen Zuges, als von der Bahn bestimmt.

* Unter 20 Min. Verspätung am Zielbahnhof:
Kröte schlucken, Geduld üben.


Q2: Ich habe eine Fahrkarte für den Nahverkehr. Mein Zug hat
Verspätung. Darf ich einen Fernverkehrszug nehmen?

A2: Siehe Antworten unter A1. Kurz: Bei mehr als 60 Min. Verspätung am
Zielbahnhof uneingeschränkt ja, zwischen 20 und 60 Min. je nach
Verspätungsgrund, unter 20 Min. nein.

---------------------------------------

Was ich nicht verstehe. Vorletzten Samstag gab es eine große
Stellwerkstörung in Aachen, so dass einige REs Richtung Köln und
Ruhrgebiet ausgefallen sind.
Das habe ich kurzerhand festgestellt, als ich mit der Stadtbahn in
Köln Hbf ankam, um nach Duisburg zu fahren. Ich hatte eine NV-
Fahrkarte (NRW-Ticket).
Ich zum Service Point, um zu fragen, ob ich den 5 Min. früher
abfahrenden ICE nach Amsterdam bis Duisburg nutzen kann. Die Antwort
war Nein, nur den darauffolgenden IC, der 10 Min. nach dem
ausgefallenen RE fährt.
Wieso?
AndyAndy
2010-01-28 11:51:08 UTC
Permalink
Und noch eine Frage.
Geht es um ZielBAHNHOF oder ZielHALTESTELLE/ZielORT?
Was ist, wenn man mit einem zweistündlich verkehrenden Bus zum Zielort
weiterreist und durch 20 Min. Verspätung bei der Bahn den Busanschluss
knapp verpasst?
Stephan Behrendt
2010-01-28 17:27:56 UTC
Permalink
Post by AndyAndy
Und noch eine Frage.
Geht es um ZielBAHNHOF oder ZielHALTESTELLE/ZielORT?
Was ist, wenn man mit einem zweistündlich verkehrenden Bus zum Zielort
weiterreist und durch 20 Min. Verspätung bei der Bahn den Busanschluss
knapp verpasst?
Meines Wissens ist im Fernverkehr logischerweise der auf der Fahrkarte
angegebene Zielort maßgeblich.

Stephan
Joerg Vohn
2010-01-28 20:06:40 UTC
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Post by AndyAndy
Also zunächst den Service Point
aufsuchen und nach der Ursache fragen. Manchmal steht der Grund
explizit in der Internet-Abfahrstafel unter http://reiseauskunft.bahn.de/bin/bhftafel.exe/dn?
Wenn der Grund nicht explizit dem Kunden mitgeteilt wird und daraus
eindeutig ersichtlich ist, dass die Bahn keine Schuld trifft
(Meteoriteneinschlag), sehe ich kein Problem dabei, direkt und ohne den
Umweg über den Servicepoint in einen passenden Zug zu steigen. In vielen
Bahnhöfen gibt es gar keinen SP und wenn doch, dann stehen die Leute da
in 5er-Kolonnen an.


Achja, bitte nicht vergessen: Kunden mit NV-Fahrkarte müssen zunächst
den FV-Aufpreis zahlen und sich diesen dann bei der Fahrgastrechtestelle
wieder zurückholen!
AndyAndy
2010-01-29 00:02:42 UTC
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Post by Joerg Vohn
Achja, bitte nicht vergessen: Kunden mit NV-Fahrkarte müssen zunächst
den FV-Aufpreis zahlen und sich diesen dann bei der Fahrgastrechtestelle
wieder zurückholen!
Ok.... scheint aber so zu sein, dass für NV-Kunden Fernzüge auf der
Kulanzbasis ohne Aufpreiszahlung und -erstattung freigegeben werden,
wie ich es geschildert habe.
Norbert Weitz
2010-01-29 14:58:05 UTC
Permalink
Post by AndyAndy
Post by Joerg Vohn
Achja, bitte nicht vergessen: Kunden mit NV-Fahrkarte müssen zunächst
den FV-Aufpreis zahlen und sich diesen dann bei der Fahrgastrechtestelle
wieder zurückholen!
Ok.... scheint aber so zu sein, dass für NV-Kunden Fernzüge auf der
Kulanzbasis ohne Aufpreiszahlung und -erstattung freigegeben werden,
wie ich es geschildert habe.
Mal so, mal so. Hängt auch ein bißchen von Erscheinung und
Wortgewandtheit des Kunden ab!

(Letzten nutze ich den um 58 Minuten verspäteten ICE Dortmund-Münster
mit einem NRW-Semesterticket, weil der RE nach Hamm 5 Minuten Verspätung
hatten, die den Anschluß hätten platzen lassen, womit der Anschluß in
Münster weg gewesen wäre -> +60.
Ich war kaum über das Präsentieren des SeTi und einleitende Sätze
hinausgekommen, als sich das ZuB wortlos wegdreht und mit dabei das
Gefühl vermittelte, ein Stück ******* zu sein - Ergebnis: Kein
Nachlösen, aber trotzdem nicht optimal gelaufen... seufz. Dabei hätte
ich doch so gerne nachgelöst, um die Erstattung mit einem NRW-SeTi mal
durchzuziehen. Hätte gerne mal eine Beschwerde ans EBA geschrieben...)

Grüße
NW
Ralf
2010-02-04 09:05:00 UTC
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Post by Norbert Weitz
Post by AndyAndy
Ok.... scheint aber so zu sein, dass für NV-Kunden Fernzüge auf der
Kulanzbasis ohne Aufpreiszahlung und -erstattung freigegeben werden,
wie ich es geschildert habe.
Mal so, mal so. Hängt auch ein bißchen von Erscheinung und
Wortgewandtheit des Kunden ab!
(Letzten nutze ich den um 58 Minuten verspäteten ICE Dortmund-Münster
mit einem NRW-Semesterticket, ...
Ich war kaum über das Präsentieren des SeTi und einleitende Sätze
hinausgekommen, als sich das ZuB wortlos wegdreht und mit dabei das
Gefühl vermittelte, ein Stück ******* zu sein ...
Lag das jetzt an Deiner Erscheinung oder der Wortgewandtheit,

fragt Ralf ;-)
Joerg Vohn
2010-01-29 15:53:22 UTC
Permalink
Post by AndyAndy
Ok.... scheint aber so zu sein, dass für NV-Kunden Fernzüge auf der
Kulanzbasis ohne Aufpreiszahlung und -erstattung freigegeben werden,
wie ich es geschildert habe.
Richtig. nur dafür gibt es dann eine gesonderte Freigabe, über die das
Personal auch informiert wird und evtl. sogar die Kunden ;)

Im anderen Fall braucht es keine Freigabe o.ä. - einfach reinsetzen,
losfahren, beim Schaffner den Aufpreis zahlen und sich diesen dann
wiederholen.

Ciao,

Jörg
Ralf
2010-02-04 09:35:59 UTC
Permalink
Post by Joerg Vohn
Post by AndyAndy
Ok.... scheint aber so zu sein, dass für NV-Kunden Fernzüge auf der
Kulanzbasis ohne Aufpreiszahlung und -erstattung freigegeben werden,
wie ich es geschildert habe.
Richtig. nur dafür gibt es dann eine gesonderte Freigabe, über die das
Personal auch informiert wird und evtl. sogar die Kunden ;)
So? Die letzte Info über eine "Freigabe" bekam ich vor ziemlich langer
Zeit. Mitte Januar fragte mich die Transportleitung, ob sie meinen Zug für
den Nahverkehr freigeben darf. Dem stimmte ich - nicht ganz eigennützig -
zu. Leider war die Freigabe nur für einen Halt.

Am Montag erlebte ich dann dieses:
Auf einem der vielen Unterwegshalte meines ICE kamen einige Reisende zu
mir. Einer von ihnen begann mit den Worten "wir haben da mal eine
Frage...", die ich gleich mit "Wenn Sie hier mitfahren wollen, müssen Sie
schon einsteigen." auskonterte. Der Hintergrund: Auf dem grad von jenem ICE
passierten Streckenabschnitt hatte es einen Personenunfall gegeben. Die
Strecke war grad eingleisig freigegeben und der ICE war der erste Zug, der
den planmäßigen Weg befuhr. Vom Nahverkehr war weit und breit nichts zu
sehen, da stark verspätet und auf irgendwelchen Umleitungsstrecken
unterwegs. Da muß ich nicht lange überlegen.
Post by Joerg Vohn
Im anderen Fall braucht es keine Freigabe o.ä. - einfach reinsetzen,
losfahren, beim Schaffner den Aufpreis zahlen und sich diesen dann
wiederholen.
Eben - und möglichst nicht den Service-Mitarbeiter auf dem Bahnsteig
fragen. Es kann sein, daß die immer noch was von "Freigabe durch die TP ab
30 Minuten" faseln. Hatte ich erst am Sonntag wieder.

Gruß, Ralf

Norbert Weitz
2010-01-29 15:02:42 UTC
Permalink
Post by AndyAndy
Q1: Der Fahrgast mit einer zuggebundenen Fahrkarte (IC/ICE) kommt zum
Startbahnhof und stellt fest, dass sein Zug Verspätung hat. Es
bestehen jedoch alternative Verbindungen, mit denen der Fahrgast
reisen könnte. Darf er diese Verbindungen trotz Zugbindung benutzen?
A1: Generell kommt es darauf an, mit wieviel Verspätung der Fahrgast
den auf seiner Fahrkarte eingetragenen Zielbahnhof (also nicht den
nächsten Umsteigebahnhof!) erreichen würde.
Der Fahrgast darf eine alternative Verbindung nutzen, ohne etwas zu
bezahlen und ohne dass er für seine Fahrkarte einen Freigabestempel am
Service Point bekommen soll.
Hier kommt es darauf an, ob die Verspätung wegen der bahneigenen
Betriebsprobleme (z.B.Lokschaden) aus wegen höherer Gewalt (z.B.
Personenunfall) entstanden ist. Also zunächst den Service Point
aufsuchen und nach der Ursache fragen. Manchmal steht der Grund
explizit in der Internet-Abfahrstafel unter http://reiseauskunft.bahn.de/bin/bhftafel.exe/dn?
Neee, ich dachte, das wär klar: Nur wenn die Bahn Dir unmißverstädnlich
mitteilt, daß es Verschulden Dritter ist, ist Sie raus. Ansonsten:
Reinsetzen, losfahren. Bei Ärger notfalls eine FN mitnehmen.
Post by AndyAndy
-> Bei Verspätungen wegen höherer Gewalt kann die Bahn aus Kulanz die
nächste Verbindung freigeben, dafür bekommt man einen Stempel am
Service Point. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Freigabe oder auf
Freigabe eines anderen Zuges, als von der Bahn bestimmt.
Im Prinzip ja, theoretisch wird Dein Ticket mit Zugbindung auch wertlos,
wenn Du wegen eines PU den Anschluß verpaßt. De facto setze die Bahn das
nicht durch (verständlicherweise), de jure verstößt es gegen die
EU-Verordnung.
Post by AndyAndy
Q2: Ich habe eine Fahrkarte für den Nahverkehr. Mein Zug hat
Verspätung. Darf ich einen Fernverkehrszug nehmen?
A2: Siehe Antworten unter A1. Kurz: Bei mehr als 60 Min. Verspätung am
Zielbahnhof uneingeschränkt ja, zwischen 20 und 60 Min. je nach
Verspätungsgrund, unter 20 Min. nein.
Zu >60: Das sieht die Bahn ggf. anders, wenn es sich um einen erheblich
ermäßigten Fahrausweis handelt, zu Unrecht.
zu <60, >20: s.o.
Post by AndyAndy
---------------------------------------
Was ich nicht verstehe. Vorletzten Samstag gab es eine große
Stellwerkstörung in Aachen, so dass einige REs Richtung Köln und
Ruhrgebiet ausgefallen sind.
Das habe ich kurzerhand festgestellt, als ich mit der Stadtbahn in
Köln Hbf ankam, um nach Duisburg zu fahren. Ich hatte eine NV-
Fahrkarte (NRW-Ticket).
Ich zum Service Point, um zu fragen, ob ich den 5 Min. früher
abfahrenden ICE nach Amsterdam bis Duisburg nutzen kann. Die Antwort
war Nein, nur den darauffolgenden IC, der 10 Min. nach dem
ausgefallenen RE fährt.
Wieso?
Wegen der Imkompetenz des ServicePoints und der Angst der Fahrgäste vor
dem Einsteigen in den Zug.

Grüße
NW
Norbert Weitz
2010-01-27 12:27:10 UTC
Permalink
Post by Joerg Vohn
Ich habe eben in den BB nochmal nachgelesen. Tatsache, die Bahn schließt
diese Möglichkeit aus, wenn die Verspätung durch Fremdverschulden
entstanden ist.
Um diesen Ausschluß allerdings wirksam werden zu lassen, muss die
Information über das Fremdverschulden mMn unmißverständlich beim
Fahrgast ankommen. Und das tut sie nicht, denn sogar ein Notarzteinsatz
kann von einem DB-Mitarbeiter, der nicht aufgepaßt hat, verursacht
werden. In dubio pro reo.
Ich habe jetzt nicht noch mal nachgelesen, aber sofern ich mich
erinnere, dürfte diese Einschränkung der BB im Widerspruch zur
EU-Verordnung stehen. Diese läßt für diesen Fall die Einschränkung auf
Eigenverschulden nicht zu (sondern nur für die Entschädigung), redet
aber auch von 60 Minuten, nicht 20...

Bei klar kommuniziertem Suizid müßtest Du also 40 Minuten Wartezeit
drauflegen. Meine praktischen Erfahrungen sagen allerdings, daß die Bahn
das lockerer handhabt...

Grüße
NW
Norbert Weitz
2010-01-27 12:24:42 UTC
Permalink
Post by Oliver Schnell
spricht klar von "unverzüglicher Wahl", wass für mich heißt, dass
unverzüglich nach der Feststellung des Sachverhaltes der Verspätung
von megr als 20 Minuten, eine andere als die gebuichte Zugverbindung
genutzt werden darf.
Generell jedoch beachten, dass es sich um die BB der *Bahn* handelt, sie
also nur bei fahrten gelten, die du mit Fahrkarten der DB durchführst.
Ab 60 Minuten gilt es für alle Fahrkarten (übrigens auch für erheblich
ermäßigte NV-Fahrkarten, auch wenn die Bahn das ggf. anders sieht).
Quelle: EU-Verordnung.

Grüße
NW
Oliver Schnell
2010-01-27 13:38:37 UTC
Permalink
Post by Norbert Weitz
Post by Oliver Schnell
spricht klar von "unverzüglicher Wahl", wass für mich heißt, dass
unverzüglich nach der Feststellung des Sachverhaltes der Verspätung
von megr als 20 Minuten, eine andere als die gebuichte Zugverbindung
genutzt werden darf.
Generell jedoch beachten, dass es sich um die BB der *Bahn* handelt, sie
also nur bei fahrten gelten, die du mit Fahrkarten der DB durchführst.
Ab 60 Minuten gilt es für alle Fahrkarten (übrigens auch für erheblich
ermäßigte NV-Fahrkarten, auch wenn die Bahn das ggf. anders sieht).
Quelle: EU-Verordnung.
Du wirst mir jetzt nicht erzählen wollen, dass die BB der Bahn auch für
Fahrten im Karlsruher Verkehrsverbund, die ich mit einer Monatskarte
desselben durchführe.
--
Oliver Schnell
Holger Koetting
2010-01-27 13:44:33 UTC
Permalink
Post by Oliver Schnell
Du wirst mir jetzt nicht erzählen wollen, dass die BB der Bahn auch für
Fahrten im Karlsruher Verkehrsverbund, die ich mit einer Monatskarte
desselben durchführe.
Selbstverständlich darfst Du mit Deiner KVV-Monatskarte einen
IC/ICE benutzen, wenn Dein RE entsprechend verspätet ist. Um
nach der KVV-Regelung zu googlen, bin ich im Moment zu faul,
die des RMV habe ich parat:
http://www.rmv.de/coremedia/generator/RMV/Service/Fahrgastrechte/Fahrgastrechte2/RECHTE__Fahrgastrechte2009.html

Gruß,

Holger K. aus D.
--
Streckenstillegung? Nein, es wird nur nichts bestellt!

E-Mail: ***@gmx.de
Homepage: http://www.student.informatik.tu-darmstadt.de/~koetting
Norbert Weitz
2010-01-27 14:23:08 UTC
Permalink
Post by Oliver Schnell
Post by Norbert Weitz
Post by Oliver Schnell
spricht klar von "unverzüglicher Wahl", wass für mich heißt, dass
unverzüglich nach der Feststellung des Sachverhaltes der Verspätung
von megr als 20 Minuten, eine andere als die gebuichte Zugverbindung
genutzt werden darf.
Generell jedoch beachten, dass es sich um die BB der *Bahn* handelt, sie
also nur bei fahrten gelten, die du mit Fahrkarten der DB durchführst.
Ab 60 Minuten gilt es für alle Fahrkarten (übrigens auch für erheblich
ermäßigte NV-Fahrkarten, auch wenn die Bahn das ggf. anders sieht).
Quelle: EU-Verordnung.
Du wirst mir jetzt nicht erzählen wollen, dass die BB der Bahn auch für
Fahrten im Karlsruher Verkehrsverbund, die ich mit einer Monatskarte
desselben durchführe.
Aber latürnlich. Die EU-Verordnung gilt für alle Eisenbahnverkehre, egal
mit welcher Fahrkarte sie genutzt werden.

(Ob nun die BB wirksam in den Beförderungsvertrag einbezogen werden oder
nicht, und ob insofern 20/60 Minuten gelten und wie es sich mit
erheblich ermäßigten Fahrkarten verhält, ist strittig. Fakt ist: Ab mehr
als 60 Minuten darf jeder Inhaber eines Fahrausweises, der zur Nutzung
von Eisenbahnen berechtigt, auch höherwertige Züge nutzen, sofern er
dieses Teilstück auch mit Eisenbahnen nutzen wollte. Köln -> Bonn im ICE
geht nur, wenn ich auch im RE dahinwollte und nicht in der 16 oder 18, z.B.)

Grüße
NW
k***@web.de
2010-01-28 22:30:35 UTC
Permalink
Post by Oliver Schnell
Bedank dich für diese
Verschlimmbesserung der Beförderungsbedingungen bei den einschlägigen
Vertretern vermeintlicher Fahrgastinteressen, die das zügige Vorankommen
des Reisenden auf dem Altar der Entschädigung (Zuspätkommen ist egal,
Hauptsache die böse DB blutet) geopfert haben.
Die 'Vertreter' haben sich vermutlich an der Praxis der DB orientiert,
die mangels eigener Leistungsfähigkeit umgekehrt den Kunden bluten
läßt, wenn er ohne eigenes Verschulden (infolge Busverspätung,
Straßensperrung etc.) unverschuldet zu spät zum Zug kommt. Und im
Falle des pünktlichen Erreichens auf andere Weise nachkassiert, indem
sie ihn mit einer eigenen Dämlichkeit in eine Zwangslage bringt.

Natürlich hätten die 'Vertreter' vorher wissen müssen, daß man nett
und unterwürfig zum Fürst sein muß, weil er böse wird, wenn der
Untertan glaubt, sich mit ihm auf dieselbe Stufe stellen zu können.
Ganz besonders in der Deutschen BahnGrafschaft. Oder die 'Vertreter'
stammten aus Holland, wo man ab 1h Verspätung den vollen Fahrpreis
zurückkriegt wie von jedem anderen Anbieter, der eine unbrauchbare
Ware liefert (mit der einzigen Ausnahme, daß eine amtlich
festgestellte 'höhere Gewalt' verantwortlich war).

Die Lösung ist höchst einfach: man bahnfährt nur noch auf Lidl- und
verwandte Tickets und teilt sich ansonsten mit dem Parter die Auto/
Billigflugalternative. Optimal wirtschaftlich natürlich.

Gruß
Knut
Ralph A. Schmid, dk5ras
2010-01-29 05:01:56 UTC
Permalink
Post by k***@web.de
Die 'Vertreter' haben sich vermutlich an der Praxis der DB orientiert,
die mangels eigener Leistungsfähigkeit umgekehrt den Kunden bluten
läßt, wenn er ohne eigenes Verschulden (infolge Busverspätung,
Straßensperrung etc.) unverschuldet zu spät zum Zug kommt.
Und dann soll die Bahn schuld sein, oder wie? Du hast ein komisches
Weltbild.


-ras
--
Ralph A. Schmid

http://www.dk5ras.de/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/
k***@web.de
2010-01-30 13:05:04 UTC
Permalink
Post by Ralph A. Schmid, dk5ras
Post by k***@web.de
Die 'Vertreter' haben sich vermutlich an der Praxis der DB orientiert,
die mangels eigener Leistungsfähigkeit umgekehrt den Kunden bluten
läßt, wenn er ohne eigenes Verschulden (infolge Busverspätung,
Straßensperrung etc.) unverschuldet zu spät zum Zug kommt.
Und dann soll die Bahn schuld sein, oder wie? Du hast ein komisches
Weltbild.
Es ist eher so, daß du ein mittelalterlich geprägtes Bahnweltbild
hast. Die 'Schuld' in den Mittelpunkt zu stellen, hat nichts mit
modernem Kommerz zu tun sonder mit Inquisiiton.

Wenn jemand unbrauchbare Ware liefert, kommt er in der modernen Welt
nicht mehr in die Hölle, sondern es gibt Abzüge und je nach Natur der
Angelegenheit darüber hinaus Schadensersatz., Nur bei Fürsten wurden
und bei Deutschen Bahnen werden stattdessen Schikanen und Nachschläge
fällig.

Wenn du um 7 Uhr Brötchen abonniert hast und der Bäcker liefert sie
nicht, weil (ohne seine 'Schuld') der Ofen kaputtging: mußt du dann
trotzdem bezahlen? Oder mußt du einen Aufschlag dafür zahlen, daß er
dir eine andere (geringfügig größere) Sorte gibt, die zufällig noch
herumliegt? Mit dem Recht, bei irgendeinem Amt später die
Rückerstattung der Differenz zu beantragen? Oder verlangt er von dir,
den nachsten turnusmäßigen Backvorgang in einer oder zwei Stunden
abzuwarten und wirft die vorhandenen noch übrigen (größeren) Brötchen
weg?

Wenn der Vergleich ungewöhnlich klingt, dann deshalb, weil man keine
unfähigen Bäcker antrifft, die ständig defekte Öfen haben und sich
gegenüber ihren Kunden wie Feudalherre aufführen. Die verschwinden
sehr schnell aus dem Markt und werden ersetzt durch fähige Bäcker, die
ihre Anlagen beherrschen. Das deutsche Bahn-Untertanenrecht dagegen
züchtet Unfähgikeit zur n-ten Potenz, je höher in der Hierarchie,
desto schlimmer.

Und bevor einer von Bahn-Bashing spricht: fast jede unserer
Nachbarbahnen funktioniert inzwischen besser (und im Regelfall
preiswerter für den Steuerzahler). Es liegt also nicht am 'technischen
System Ban'. Das 'fast' schreibe ich, weil ich mich in polnischen und
tschechischen Landen nicht auskenne.

Gruß
Knut
Ralph A. Schmid, dk5ras
2010-01-31 10:24:35 UTC
Permalink
Post by k***@web.de
Es ist eher so, daß du ein mittelalterlich geprägtes Bahnweltbild
hast. Die 'Schuld' in den Mittelpunkt zu stellen, hat nichts mit
modernem Kommerz zu tun sonder mit Inquisiiton.
Also soll die Bahn die Unwägbarkeiten des Zubringerverkehrsmittels
ausgleichen? Warum sollte sie das tun?
Post by k***@web.de
Wenn der Vergleich ungewöhnlich klingt, dann deshalb, weil man keine
unfähigen Bäcker antrifft, die ständig defekte Öfen haben und sich
gegenüber ihren Kunden wie Feudalherre aufführen. Die verschwinden
sehr schnell aus dem Markt und werden ersetzt durch fähige Bäcker, die
ihre Anlagen beherrschen. Das deutsche Bahn-Untertanenrecht dagegen
züchtet Unfähgikeit zur n-ten Potenz, je höher in der Hierarchie,
desto schlimmer.
Und wenn nun also das Taxi, dsa mich zum Bahnhof bringen soll, Schrott
ist, dann soll die Bahn das ausgleichen?

Seltsame Logik.
Post by k***@web.de
Und bevor einer von Bahn-Bashing spricht: fast jede unserer
Nachbarbahnen funktioniert inzwischen besser (und im Regelfall
Wo denn?
Post by k***@web.de
preiswerter für den Steuerzahler). Es liegt also nicht am 'technischen
System Ban'. Das 'fast' schreibe ich, weil ich mich in polnischen und
tschechischen Landen nicht auskenne.
Gruß
Knut
-ras
--
Ralph A. Schmid

http://www.dk5ras.de/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/
Oliver Schnell
2010-02-01 08:45:48 UTC
Permalink
Post by k***@web.de
Post by Ralph A. Schmid, dk5ras
Post by k***@web.de
Die 'Vertreter' haben sich vermutlich an der Praxis der DB orientiert,
die mangels eigener Leistungsfähigkeit umgekehrt den Kunden bluten
läßt, wenn er ohne eigenes Verschulden (infolge Busverspätung,
Straßensperrung etc.) unverschuldet zu spät zum Zug kommt.
Und dann soll die Bahn schuld sein, oder wie? Du hast ein komisches
Weltbild.
Es ist eher so, daß du ein mittelalterlich geprägtes Bahnweltbild
hast. Die 'Schuld' in den Mittelpunkt zu stellen, hat nichts mit
modernem Kommerz zu tun sonder mit Inquisiiton.
Wenn jemand unbrauchbare Ware liefert, kommt er in der modernen Welt
nicht mehr in die Hölle, sondern es gibt Abzüge und je nach Natur der
Angelegenheit darüber hinaus Schadensersatz., Nur bei Fürsten wurden
und bei Deutschen Bahnen werden stattdessen Schikanen und Nachschläge
fällig.
Nachsläge? Bei der Hirnzuteilung bis du wohl zu kurz gekommen vielleicht
hättest du einen Nachschlag verlangen sollen?
Post by k***@web.de
Wenn der Vergleich ungewöhnlich klingt, dann deshalb, weil man keine
unfähigen Bäcker antrifft, die ständig defekte Öfen haben und sich
gegenüber ihren Kunden wie Feudalherre aufführen. Die verschwinden
sehr schnell aus dem Markt und werden ersetzt durch fähige Bäcker, die
ihre Anlagen beherrschen.
Komisch nur, dass der Marktanteil der Bahn gegenüber Straße und Flieger
so hoch wie in den letzten 40 Jahren nicht mehr gewesen ist.
So gnaz schlecht kanns bisher also nicht gewesen sein.
--
Oliver Schnell
Simon Sibbez
2010-01-19 22:23:47 UTC
Permalink
Post by Hans Bonfigt
Es wäre allerdings recht und billig, alle zuggebundenen Sparpreise
vom Umbuchen und die Inanspruchnahme von Ersatzleistungen auszu-
schließen. Bei als defekt deklarierter Ramschware ist der Umtausch
ja auch ausgeschlossen.
Sowas kannst auch nur du schreibseln.

/S.
Ralf
2010-01-16 14:04:32 UTC
Permalink
Post by Florian
Post by Joerg Vohn
Post by Florian
Hallo geballter Sachverstand!
Mein festgebuchter EC6 ist ausnahmsweise heute mit +30 unterwegs. Ich werde
also eine Stunde (Anschlussverbindung) später ankommen, als geplant.
Ich könnte nun eine Stunde früher fahren, nur darf ich das?
Hm, in dem Falle würde ich das für mich so interpretieren: Dadurch, dass
du schon siehst, dass du mit deiner geplanten Verbindung mindestens +20
hast, darfst du *bei nächster Gelegenheit* - also mit dem früheren Zug
(und das auch noch evtl. im höherwertigeren Zug) fahren.
Ich kam zu knapp am Kölner Hbf an, um vorher zum Servicepoint zu kommen,
also direkt zum Bahnsteig: Der "Türsteher" liess sich trotz vorgehaltenem
Railnavigator nicht erweichen und bestand auf Nachlösen, da keine Freigabe
der TP vorlag.
Käse sowas. Die fehlende "Freigabe durch die TP" ist mittlerweile eine
schöne Ausrede des Zub. Solange Du nicht einen reservierungspflichtigen Zug
(ICE-Sprinter o.ä.) nutzen und auch nicht mit einem Nahverkehrsticket im
Fernverkehr mitfahren willst, brauchst Du bzw. das Zub keine "Freigabe der
TP" mehr. Auch beim Nahverkehrsticket gilt: wer nett fragt, kommt weiter.

Neulich hatte der RE Koblenz - Emmerich über eine halbe Stunde Verspätung.
Das Rotkäppchen in Düsseldorf wurde von vielen Reisenden umringt, der sich
dann auch brav um eine "Freigabe" bemühte. Die Reisenden wollten mit meinem
ICE fahren, was dann wohl nicht so recht klappte. Der ICE startet in
Düsseldorf und ist entsprechend leer. Ende der Geschichte: Diejenigen, die
mich fragten (ich wußte schon, daß der RE später war), fuhren mit - und die
anderen warteten weiter, weil das mit der "Freigabe" wohl nicht so recht
klappte.

Ich muß in NRW keine Spielchen machen, auch wenn es tarifpolitisch falsch
ist. Der gesunde Menschenverstand begreift das nicht:
Ein Nv-Zug der DB hat Verspätung.
Der Nv-Reisende kauft eine Fernverkehrsfahrkarte.
Der Nv-Reisnde reicht diese später beim VRR ein und bekommt sie erstattet.
Der VRR "bestraft" DB Regio wegen dem verspäteten Zug.

Fazit: Der Reisende zahlt unterm Strich nix und die DB hat so oder so
Einnahmeeinbußen. Es gibt nur einen giganten Verwaltungsaufwand. Das soll
normal sein?
Post by Florian
Tja, wer spart, muss halt in der Lounge die Zeit tot schlagen. Die gesparten
80,00 EUR (SP50 gegenüber NP) lassen das verschmerzen.
Die 80 Euro hättest Du auch gespart, wenn Du einfach eingestiegen wärst.
Post by Florian
Beim nächsten Mal lasse ich es vielleicht drauf ankommen ;-)
Manchmal seid ihr Reisenden ziemlich ängstlich. Wenn Dein geplanter Zug
verspätet ist, so daß zu erwarten ist, daß Du Dein Reiseziel nicht zur
geplanten Zeit erreichst - einfach in den nächsten Zug einsteigen. Nur bei
den reservierungspflichtigen Zügen geht das nicht. Wenn Du da mitfahren
willst, mußt Du ggf. Deinen Sparpreis zum Normalpreis aufwerten und die
Reservierung bzw. den Sprinteraufpreis bezahlen.

Ansonsten gilt (auch wenn ich meinen Kollegen jetzt in den Rücken falle):
Viele Zub drohen nur. Falls jemand wirklich Geld von Dir haben will,
einfach auf einer Fahrpreisnacherhebung bestehen. Spätestens dann winken
sie ab, weil ihnen der Aufwand zu hoch ist. Wenn jemand wirklich Geld haben
will, ist ihm der Aufwand nicht zu hoch.

Gruß, Ralf
Ralph A. Schmid, dk5ras
2010-01-16 16:18:12 UTC
Permalink
Post by Ralf
Fazit: Der Reisende zahlt unterm Strich nix und die DB hat so oder so
Einnahmeeinbußen. Es gibt nur einen giganten Verwaltungsaufwand. Das soll
normal sein?
Ja - es soll die Leute möglichst gleich im Voraus davon abhalten, das
zu fordern :/
Post by Ralf
Manchmal seid ihr Reisenden ziemlich ängstlich.
*lol* Ja, manchmal ist das wohl so...
Post by Ralf
Gruß, Ralf
Grüße aus Fürth!


-ras
--
Ralph A. Schmid

http://www.dk5ras.de/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/
Olaf Titz
2010-01-16 16:10:41 UTC
Permalink
Post by Ralf
Manchmal seid ihr Reisenden ziemlich ängstlich. Wenn Dein geplanter Zug
verspätet ist, so daß zu erwarten ist, daß Du Dein Reiseziel nicht zur
geplanten Zeit erreichst - einfach in den nächsten Zug einsteigen. Nur bei
Ich hab es neulich erlebt, dass eine offenbar nicht bahnerfahrene
Mitreisende im ICE erst anhand der unstimmigen Wagennummer ihrer
Reservierung (5 statt 260 oder so) merkte, dass sie in den falschen
Zug eingestiegen war - statt dem IIRC 90 Minuten verspäteten EC hatte
sie aus Versehen den nächsten planmäßigen ICE genommen - und ziemlich
verzweifelt war, was sie dem Schaffner nun erzählen sollte und wie
viel sie nachzahlen müsste. Der hat ihr Ticket nach Schilderung der
Situation dann einfach akzeptiert.

Ich vermute, so was ist leicht zu unterscheiden von denen, die es
darauf anlegen.
Post by Ralf
Viele Zub drohen nur. Falls jemand wirklich Geld von Dir haben will,
einfach auf einer Fahrpreisnacherhebung bestehen. Spätestens dann winken
sie ab, weil ihnen der Aufwand zu hoch ist. Wenn jemand wirklich Geld haben
will, ist ihm der Aufwand nicht zu hoch.
Wobei bei Zub "ob sie wirklich Geld haben wollen" vermutlich in erster
Linie von den gerade gültigen Dienstanweisungen abhängt, oder?
Schließlich geht es nicht um ihr persönliches Geld...

Olaf
--
***@inka.de <URL:http://sites.inka.de/~bigred/>
Dabei gilt erstaunlicherweise trotz der schlechten Erfahrungen ein Deutscher
als aussichtsreichster Favorit für das Amt des Pontifex: Hartmut Mehdorn.
-- taz, 04.02.2009
Ralph A. Schmid, dk5ras
2010-01-16 17:09:24 UTC
Permalink
Post by Olaf Titz
Schließlich geht es nicht um ihr persönliches Geld...
Jein. Es gibt AFAIK für jede Einnahme eine Provision, die aber an sich
hinreichend niedrig ist.


-ras
--
Ralph A. Schmid

http://www.dk5ras.de/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/
k***@web.de
2010-01-16 20:32:11 UTC
Permalink
Post by Ralf
Ich muß in NRW keine Spielchen machen, auch wenn es tarifpolitisch falsch
Ein Nv-Zug der DB hat Verspätung.
Der Nv-Reisende kauft eine Fernverkehrsfahrkarte.
Der Nv-Reisnde reicht diese später beim VRR ein und bekommt sie erstattet.
Der VRR "bestraft" DB Regio wegen dem verspäteten Zug.
Fazit: Der Reisende zahlt unterm Strich nix und die DB hat so oder so
Einnahmeeinbußen. Es gibt nur einen giganten Verwaltungsaufwand. Das soll
normal sein?
Nein, es ist Betriebswirtschaft.

Irgendjemand rechnet sich aus, daß er bei irgendeiner Variante um
10EUR besser abschneidet und die wird dann realisiert, auch wenn
ingesamt der Aufwand um 100EUR steigt. Macht ja nichts, den Schaden
zahlen andere. Wirklich effiziente Firmen lassen sogar schon ihre
Abteilungen und Unterabteilungen (meistens 'profit centers', bei der
DB 'GmbHs') in dieser Weise gegeneinander antreten und engagieren
Berater, die ein solches System implementieren.

Natürlich haben auch die 'anderen' studierte Betriebswirte, die dann
anderswo bei anderer Gelegenheit einen anderen Weg finden, denselben
10EUR-Erfolg zu erzielen. Wenn alle mit gleicher Intelligenz vorgehen,
wird das zum Nullsummenspiel, bei dem jeder 100EUR draufzahlt. Aber so
weit darf man nicht denken, denn das wäre dann Sozialismus und damit
fällt man durch die BWL-Prüfung.

Gruß
Knut
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