Florian
2010-01-15 16:09:08 UTC
Hallo geballter Sachverstand!
Mein festgebuchter EC6 ist ausnahmsweise heute mit +30 unterwegs. Ich werde
also eine Stunde (Anschlussverbindung) später ankommen, als geplant.
Ich könnte nun eine Stunde früher fahren, nur darf ich das?
Die Charta sagt:
Weiterfahrt mit einem anderen Zug
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort
seiner Fahrkarte kann der Fahrgast:
* bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über
eine andere Strecke fortsetzen oder
* die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, wenn dadurch die
Ankunftsverspätung am Zielbahnhof reduziert werden kann oder
* einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen. Besitzt der
Fahrgast eine Fahrkarte des Nahverkehrs, muss er bei Nutzung eines
höherwertigen Zuges die zusätzlich erforderliche Fahrkarte/ den
Produktübergang zunächst bezahlen und kann die Kosten anschließend geltend
machen. Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten (z.B.
Schönes-Wochenende-Ticket, Länder-Tickets).
Punkt -3- lege ich zu meinen Gunsten aus, wenn ich Punkt 1 und 2 überlese...
Florian
Mein festgebuchter EC6 ist ausnahmsweise heute mit +30 unterwegs. Ich werde
also eine Stunde (Anschlussverbindung) später ankommen, als geplant.
Ich könnte nun eine Stunde früher fahren, nur darf ich das?
Die Charta sagt:
Weiterfahrt mit einem anderen Zug
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort
seiner Fahrkarte kann der Fahrgast:
* bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über
eine andere Strecke fortsetzen oder
* die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, wenn dadurch die
Ankunftsverspätung am Zielbahnhof reduziert werden kann oder
* einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen. Besitzt der
Fahrgast eine Fahrkarte des Nahverkehrs, muss er bei Nutzung eines
höherwertigen Zuges die zusätzlich erforderliche Fahrkarte/ den
Produktübergang zunächst bezahlen und kann die Kosten anschließend geltend
machen. Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten (z.B.
Schönes-Wochenende-Ticket, Länder-Tickets).
Punkt -3- lege ich zu meinen Gunsten aus, wenn ich Punkt 1 und 2 überlese...
Florian